Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 auf dem Bundesgartenschaugelände in Heilbronn
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E98753886”
Telefon: +49 713127140📞
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de📧
Fax: +49 7131271410 📠
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.buga2019.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E98753886🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E98753886🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Bundesgartenschau GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bühnenbau, -technik und -personal
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport📦
Kurze Beschreibung:
“Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019...”
Kurze Beschreibung
Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 auf dem Bundesgartenschaugelände in Heilbronn
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bühnenbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bühnen📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
“Traversen und Riggingmaterial sowie Bühnenpodeste für Hauptbühne, Bühnendach und Bühnenpodeste für Outdoorbühne” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-28 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bühnentechnik und -personal
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschallungsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Tontechnikern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beleuchtungssysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Audiovisuelle Geräte📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Technische Ausstattung (Ton-, Licht- und Medientechnik) für 3 Spielorte sowie mobiles Technikequipment zum Einsatz auf dem Bundesgartenschaugelände” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektplanung (bes. eingesetzte Technik), Personalplan, Aufgaben-/Ablaufplanung Tagesgeschäft, Kommunikationsstruktur”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/xfxD8EC38oJjwiC”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist:
— mit dem Angebot eine Referenz aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist,
— auf Verlangen die Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen vorzulegen; dabei muss mindestens ein Meister/eine Meisterin der Veranstaltungstechnik oder ein Ingenieur/eine Ingenieurin der Veranstaltungstechnik beschäftigt sein oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, der/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt,
— auf Verlangen Angaben der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der technischen Ausrüstung, die für die zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen, vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der Umweltmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragserfüllung anwenden wird, vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Beschäftigung von mindestens einem Meister/einer Meisterin der Veranstaltungstechnik oder eines Ingenieurs/einer Ingenieurin der Veranstaltungstechnik oder...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Beschäftigung von mindestens einem Meister/einer Meisterin der Veranstaltungstechnik oder eines Ingenieurs/einer Ingenieurin der Veranstaltungstechnik oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, der/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-10
09:29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-10
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E98753886 einzureichen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Quelle: OJS 2018/S 235-537657 (2018-12-04)
Ergänzende Angaben (2018-12-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 235-537657
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Projektplanung (bes. eingesetzte Technik), Personalplan, Aufgaben-/Ablaufplanung Tagesgeschäft, Kommunikationsstruktur/Gewichtung: 30 %”
Qualitätskriterium – Name: Projektplanung (bes. eingesetzte Technik), Personalplan, Aufgaben-/Ablaufplanung Tagesgeschäft, Kommunikationsstruktur / Gewichtung: 30 %
Von entscheidender Bedeutung ist die Qualität des Konzeptes, welches die Realisierung der im LV beschriebenen Leistungen aufzeigt wie z. B. den organisatorischen Ablauf, exemplarische Personalpläne, Schichtwechsel, Reaktion beim Ausfall von Technik etc. Eine professionelle Planung und Organisarion sowie eine anforderungsgerechte Beschaffung fließen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Die hierfür im Vorfeld getroffenen Planungen sind dem Auftraggeber als Konzept für die Projektrealisierung mit dem Angebot vorzulegen. Dies fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtbewertung ein. Es können maximal 30 Punkte erreicht werden.
Ausschlaggebend für die Bewertung sind im Wesentlichen folgende Punkte:
— Qualität der eingereichten Projektplanung, insbesondere der eingesetzten Technik,
— Personalplan – Entwurf (inkl. EInsatz und Mehrbedarf: Anzahl Personen und Reaktion bei Personal- und Technikausfall),
— Aufgaben- und Ablaufplanung Tagesgeschäft,
— Kommunikationsstruktur (Abstimmung mit der Veranstaltungsabteilung).
“Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/xfxD8EC38oJjwiC”
Quelle: OJS 2018/S 244-559333 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019...”
Kurze Beschreibung
Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 auf dem Bundesgartenschaugelände in Heilbronn.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 386816.50 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Traversen und Riggingmaterial sowie Bühnenpodeste für Hauptbühne, Bühnendach und Bühnenpodeste für Outdoorbühne.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Technische Ausstattung (Ton-, Licht- und Medientechnik) für 3 Spielorte sowie mobiles Technikequipment zum Einsatz auf dem Bundesgartenschaugelände.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Projektplanung (bes. eingesetzte Technik), Personalplan, Aufgaben-/Ablaufplanung, Tagesgeschäft, Kommunikationsstruktur”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 235-537657
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 452001906
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bühnenbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE Buga Sound – Peter Menig
Postort: Rottendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Würzburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: The Cuba Brothers GbR
Postort: Lauda-Königshofen
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 32086.50 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 452001907
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bühnentechnik und -personal
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 354 730 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Antrag §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.