Bühnenbau, -technik und -personal

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 auf dem Bundesgartenschaugelände in Heilbronn

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-04 Auftragsbekanntmachung
2018-12-14 Ergänzende Angaben
2019-05-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Kurze Beschreibung:
Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 auf dem Bundesgartenschaugelände in Heilbronn
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Bühnen 📦
Beschallungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E98753886 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E98753886 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-06 📅
Datum des Beginns: 2019-03-28 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 235-537657
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/xfxD8EC38oJjwiC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Bühnenbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Traversen und Riggingmaterial sowie Bühnenpodeste für Hauptbühne, Bühnendach und Bühnenpodeste für Outdoorbühne
Bezeichnung des Loses: Bühnentechnik und -personal
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Technische Ausstattung (Ton-, Licht- und Medientechnik) für 3 Spielorte sowie mobiles Technikequipment zum Einsatz auf dem Bundesgartenschaugelände
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/xfxD8EC38oJjwiC
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
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— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen 2 Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist:
— mit dem Angebot eine Referenz aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist,
— auf Verlangen die Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen vorzulegen; dabei muss mindestens ein Meister/eine Meisterin der Veranstaltungstechnik oder ein Ingenieur/eine Ingenieurin der Veranstaltungstechnik beschäftigt sein oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, der/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt,
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— auf Verlangen Angaben der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der technischen Ausrüstung, die für die zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen, vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der Umweltmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragserfüllung anwenden wird, vorzulegen.
Mindeststandards:
Beschäftigung von mindestens einem Meister/einer Meisterin der Veranstaltungstechnik oder eines Ingenieurs/einer Ingenieurin der Veranstaltungstechnik oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, der/die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in diesem Bereich verfügt.
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Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:29
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E98753886 einzureichen.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplanung (bes. eingesetzte Technik), Personalplan, Aufgaben-/Ablaufplanung Tagesgeschäft, Kommunikationsstruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E98753886
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E98753886 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 235-537657 (2018-12-04)
Ergänzende Angaben (2018-12-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beleuchtungssysteme 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-559333
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 235-537657
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/s/xfxD8EC38oJjwiC
Quelle: OJS 2018/S 244-559333 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gestellung der Veranstaltungstechnik (Bühnenbau, Ton-, Licht- und Medientechnik) incl. Personal für die Veranstaltungen der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 auf dem Bundesgartenschaugelände in Heilbronn.
Gesamtwert des Auftrags: 386816.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 090-216580
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Traversen und Riggingmaterial sowie Bühnenpodeste für Hauptbühne, Bühnendach und Bühnenpodeste für Outdoorbühne.
Technische Ausstattung (Ton-, Licht- und Medientechnik) für 3 Spielorte sowie mobiles Technikequipment zum Einsatz auf dem Bundesgartenschaugelände.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektplanung (bes. eingesetzte Technik), Personalplan, Aufgaben-/Ablaufplanung, Tagesgeschäft, Kommunikationsstruktur

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-03 📅
Name: ARGE Buga Sound – Peter Menig
Postort: Rottendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Würzburg, Landkreis 🏙️
Name: The Cuba Brothers GbR
Postort: Lauda-Königshofen
Land: Main-Tauber-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 32086.50 EUR 💰
354 730 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
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Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 090-216580 (2019-05-07)