Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für die BImA
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat A 4.1 – Vergabesachgebiet
Telefon: +49 30-184010📞
E-Mail: ramona.piko@bbr.bund.de📧
Fax: +49 30-184018450 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erweiterungsneubau Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Landschaftsbauarbeiten – 2082/2018
2082/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterungsneubau Bundesministerium für Arbeit und Soziales
VE501 – Landschaftsbauarbeiten”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 787286.11 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmstr. 50
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Erweiterungsneubau Bundesministerium für Arbeit und Soziales
VE501 – Landschaftsbauarbeiten
680 qm Schotterrasen für Feuerwehrzufahrt
995 qm Rollrasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Erweiterungsneubau Bundesministerium für Arbeit und Soziales
VE501 – Landschaftsbauarbeiten
680 qm Schotterrasen für Feuerwehrzufahrt
995 qm Rollrasen liefern und verlegen
95 qm Betonpflaster liefern und herstellen
18 qm Muschelkalkterrasse mit Stufen liefern und einbauen
70 qm Sandspielbereich liefern und herstellen
8 m Gittermaschenzaun H:2 m liefern und herstellen
20 m Metallzaun und Tor (Bestand) ein- und umbauen
52 qm Unterbau für Holzterrasse liefern und einbauen
52 qm Holzterrasse liefern und einbauen
39 m Holzspielwand liefern und einbauen
900 cbm Bodenarbeiten und Abfuhr
13 St. Fundament Fertigteile (L: ca. 4-5m / B: ca. 0,3 m) liefern und einbauen
6 cbm Ortbeton
Beginn der Ausführung:
Abschnitt A Oktober 2018 Abschnitt B Frühjahr 2019
Fertigstellung der Leistung:
Juli 2019
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Aufhebung des Offenen Verfahrens mit Vergabe-Nr. 5587/2017, kein gültiges Angebot eingegangen” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-278333
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2082/2018
Titel:
“Erweiterungsneubau Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Landschaftsbauarbeiten – 2082/2018”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Flöter & Uszkureit Garten- und Landschaftsbau GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12307
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 787286.11 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 006-008575 (2019-01-07)