Bundesstadt Bonn, 66-235923, Lieferung von Aluminumsalz-Lösung für Kläranlagen

Referat Vergabedienste

66-235923
Lieferung vom Aluminiumsalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 2 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten im Tankwagen: A: Aluminiumsulfat-Lösung oder B: Aluminiumchlorid-Lösung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-19 Auftragsbekanntmachung
2018-06-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aluminiumchlorid
Referenznummer: 66-235923
Kurze Beschreibung:
66-235923 Lieferung vom Aluminiumsalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 2 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten im Tankwagen: A: Aluminiumsulfat-Lösung oder B: Aluminiumchlorid-Lösung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aluminiumchlorid 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aluminiumsulfat 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Referat Vergabedienste
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de 🌏
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de 📧
Telefon: +49 22877-4343 📞
Fax: +49 22877-3602 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYFYKKM 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYFYKKM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-20 📅
Datum des Beginns: 2018-04-17 📅
Datum des Endes: 2020-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 035-075910
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 66-235923
Lieferung vom Aluminiumsalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 2 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten im Tankwagen: A: Aluminiumsulfat-Lösung oder B:
Aluminiumchlorid-Lösung.
Aluminiumchlorid-Lösung gem. DIN EN 878 oder DIN EN 881.
132 t Aluminium-Wirksubstanz. Die Vergütung erfolgt gewichtsabhängig bezogen auf die Wirksubstanz Aluminium /EUR/Tonne Wirksubstanz Aluminium
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann über den 17.4.2020 optional um ein weiteres Jahr bis längstens 17.4.2021 verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angaben über einen bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Referenzliste),
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— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Produktdatenblatt (techn. Information), EU-Sicherheitsdatenblatt,
— Zertifikat nach DIN EN 9001/14001 oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 9 Abs. 1 TVgG. Die Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen.
Auf die Möglichkeit, zur Verfahrensbeschleunigung und zur Vermeidung eines Ausschlusses gemäß § 9 Abs. 5 TVgG die verlangten Nachweise und Erklärungen bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen, wird hingewiesen.
— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Submissionsraum des Stadthauses, Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bonn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYFYKKM 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Ca. alle 3 Jahre.
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften),
— aktuelle Qualitätskontrollanalyse des angebotenen Produkts (nicht älter als 6 Monate).
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen und ggf. eine Angebotsdatei im GAEB-Format vorzulegen. Zudem legen Sie bitte, falls gefordert, ein vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis vor.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sollten Sie die elektronische Angebotsabgabe nutzen wollen und haben Fragen zur Angebotsabgabe oder zum Bietertool, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYKKM.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 035-075910 (2018-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 105-239355
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 035-075910
ABl. S-Ausgabe: 105

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
132 t Aluminium-Wirksubstanz. Die Vergütung erfolgt gewichtsabhängig bezogen auf die Wirksubstanz Aluminium/EUR/Tonne Wirksubstanz Aluminium
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-01 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYSTN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 105-239355 (2018-06-02)