Lieferung von Flockungshilfsmittel (Pulver/Granulat) für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifugen. Die Stadt Bonn betreibt auf der Kläranlage Salierweg u. a. eine Klärschlammfaulung sowie eine Faulschlammentwässerung. Der vorentwässerte Überschuss- und Primärschlamm der Kläranlage Salierweg wird zusammen mit den Schlämmen von den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel in die Faulbehälter befördert. Nach der Faulung wird der ausgefaulte Schlamm (1,8-3 % Trockenrückstand) mit einer täglichen Menge von ~ 600 m durch die verschiedenen Zentrifugen unter Zugabe von Flockmittel auf 23-28 % Trockenrückstand entwässert. Für die Faulschlammentwässerung können insgesamt 3 Zentrifugen (Farikat: Flottweg) benutzt werden. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Flockungsmittel
Referenznummer: 66-275239
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Pulver/Granulat) für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifugen. Die Stadt Bonn betreibt auf der Kläranlage Salierweg u. a. eine Klärschlammfaulung sowie eine Faulschlammentwässerung. Der vorentwässerte Überschuss- und Primärschlamm der Kläranlage Salierweg wird zusammen mit den Schlämmen von den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel in die Faulbehälter befördert. Nach der Faulung wird der ausgefaulte Schlamm (1,8-3 % Trockenrückstand) mit einer täglichen Menge von ~ 600 m
Für die Faulschlammentwässerung können insgesamt 3 Zentrifugen (Farikat:
Flottweg) benutzt werden. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Pulver/Granulat) für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifugen. Die Stadt Bonn betreibt auf der Kläranlage Salierweg u. a. eine Klärschlammfaulung sowie eine Faulschlammentwässerung. Der vorentwässerte Überschuss- und Primärschlamm der Kläranlage Salierweg wird zusammen mit den Schlämmen von den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel in die Faulbehälter befördert. Nach der Faulung wird der ausgefaulte Schlamm (1,8-3 % Trockenrückstand) mit einer täglichen Menge von ~ 600 m
Für die Faulschlammentwässerung können insgesamt 3 Zentrifugen (Farikat:
Flottweg) benutzt werden. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flockungsmittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Flockungsmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Mit dem Teilnahmeantrag sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften)
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool haben, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115023
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYX79
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Pulver/Granulat) für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifugen. Die Stadt Bonn betreibt auf der Kläranlage Salierweg u. a. eine Klärschlammfaulung sowie eine Faulschlammentwässerung. Der vorentwässerte Überschuss- und Primärschlamm der Kläranlage Salierweg wird zusammen mit den Schlämmen von den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel in die Faulbehälter befördert. Nach der Faulung wird der ausgefaulte Schlamm (1,8-3 % Trockenrückstand) mit einer täglichen Menge von ~ 600 m
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Pulver/Granulat) für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifugen. Die Stadt Bonn betreibt auf der Kläranlage Salierweg u. a. eine Klärschlammfaulung sowie eine Faulschlammentwässerung. Der vorentwässerte Überschuss- und Primärschlamm der Kläranlage Salierweg wird zusammen mit den Schlämmen von den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel in die Faulbehälter befördert. Nach der Faulung wird der ausgefaulte Schlamm (1,8-3 % Trockenrückstand) mit einer täglichen Menge von ~ 600 m
Für die Faulschlammentwässerung können insgesamt 3 Zentrifugen (Farikat:
Flottweg) benutzt werden. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Lieferung von Flockungshilfsmittel (Pulver/Granulat) für die Faulschlammentwässerung mittels Zentrifugen.
Gesamtmenge 270 t (ca. entsprechend einem 3-Jahresbedarf)
Anlieferung in Teilchargen a ca. 7 Tonnen in Big Bags, Anlieferung in Sackware nicht möglich.
Die Stadt Bonn betreibt auf der Kläranlage Salierweg u. a. eine Klärschlammfaulung sowie eine Faulschlammentwässerung. Der vorentwässerte Überschuss- und Primärschlamm der Kläranlage Salierweg
Wird zusammen mit den Schlämmen von den Kläranlagen Bad Godesberg und Beuel in die Faulbehälter befördert. Nach der Faulung wird der ausgefaulte Schlamm (1,8-3 % Trockenrückstand) mit einer täglichen Menge von ~ 600 m
Zusätzliche Angaben:
Die jährlichen Gesamtkosten ergeben sich aus Addition der Werte A+B+C+D (s.unten). Diese Werte können nur mit Hilfe der Versuchsauswertung ermittelt werden.
Zum Zwecke von Vorversuchen für die Wahl des Versuchsproduktes können, sofern erforderlich, Schlammproben auf der Kläranlage Salierweg abgeholt werden (Ansprechpartner Herr Daniel Groß Tel. 0228/ 6835-124 oder Herr Achim Höcherl Tel. 0228/ 6835-100)
HINWEIS:
Bestandteil dieses zweistufigen Teilnahmewettbewerbs ist eine der Angebotsabgabe vorgeschaltete Versuchsreihe (vorauss. März/April. 2019), in dem die Wirtschaftlichkeit des Produktes mit den Mitbewerbern gemessen wird. Neben der spezifischen Verbrauchsermittlung finden u. a. auch Untersuchungen auf Trockensubstanz, Abscheidegrad, Scherstabilität sowie Konzentration von chemischem Sauerstoffbedarf im Zentrat statt. Die Versuche finden ohne Teilnahme von Vertretern der Firmen statt. Für die Mengenerfassung des Flockmittels wie auch der Schlammmengen werden bauseitige induktive Durchflussmessungen verwendet. Bei einem Verbrauch von mehr als 12 kg Flockmittel auf eine Tonne Schlamm (bezogen auf den Trockenrückstandsgehalt) muss der Eignungsversuch als gescheitert angesehen werden.
Bestandteil dieses zweistufigen Teilnahmewettbewerbs ist eine der Angebotsabgabe vorgeschaltete Versuchsreihe (vorauss. März/April. 2019), in dem die Wirtschaftlichkeit des Produktes mit den Mitbewerbern gemessen wird. Neben der spezifischen Verbrauchsermittlung finden u. a. auch Untersuchungen auf Trockensubstanz, Abscheidegrad, Scherstabilität sowie Konzentration von chemischem Sauerstoffbedarf im Zentrat statt. Die Versuche finden ohne Teilnahme von Vertretern der Firmen statt. Für die Mengenerfassung des Flockmittels wie auch der Schlammmengen werden bauseitige induktive Durchflussmessungen verwendet. Bei einem Verbrauch von mehr als 12 kg Flockmittel auf eine Tonne Schlamm (bezogen auf den Trockenrückstandsgehalt) muss der Eignungsversuch als gescheitert angesehen werden.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der begrenzten Versuchsreihe erfolgt über die Erfüllung der unten genannten (III.1.1, III.1.2 und III.1.3) vollständigen Angaben/ Unterlagen und deren Wertung gem. VgV.
Erst nach Abschluss der Versuchsauswertung werden die Ausschreibungsunterlagen an die berücksichtigten Bewerber zur Angebotsabgabe verschickt.
A) Über die Vergabe entscheidet der spezielle Flockmittelverbrauch bezogen auf den Trockensubstanzgehalt des Faulschlammes multipliziert mit dem Angebotspreis und multipliziert mit der jährlich zu erwartenden Trockensubstanz- Schlammenge (ca. 7 250 t).
A) Über die Vergabe entscheidet der spezielle Flockmittelverbrauch bezogen auf den Trockensubstanzgehalt des Faulschlammes multipliziert mit dem Angebotspreis und multipliziert mit der jährlich zu erwartenden Trockensubstanz- Schlammenge (ca. 7 250 t).
Zu diesen Kosten für das Flockmittel kommt noch folgendes hinzu:
B) Bei der Schlammentwässerung fällt Zentrat (wässrige Phase mit Verschmutzungen) an, von dem CSB-Untersuchungen durchgeführt werden. Die CSB-Anteile müssen in der Biologie abgebaut werden. Die ermittelte CSB-Schmutzfracht im Zentrat wird bei den Gesamtkosten mit berücksichtigt.
B) Bei der Schlammentwässerung fällt Zentrat (wässrige Phase mit Verschmutzungen) an, von dem CSB-Untersuchungen durchgeführt werden. Die CSB-Anteile müssen in der Biologie abgebaut werden. Die ermittelte CSB-Schmutzfracht im Zentrat wird bei den Gesamtkosten mit berücksichtigt.
Kosten für Zentrat Abwasserreinigung, CSB im Zentrat bei einem durchschnittlichen Zentratanfall von 220 000 m
C) Reinigungskosten für Beseitigung der Verstaubung je nach Verstaubungsgrad (geringe Verschmutzung 40 EUR/ t Flockmittel, mittel 80 EUR/t, hoch 120 EUR/ t, sehr hoch 160 EUR/ t, extrem hoch führt zum Ausschluss);
(D) Kosten für Entschäumer (erfahrungsgemäß zwischen 0 bis 6000 EUR).
Die jährlichen Gesamtkosten ergeben sich aus Addition der Werte A+B+C+D. Diese Werte werden mit Hilfe der Versuchsauswertung ermittelt und bilden die Grundlage der Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Produktes.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Informationen über die Bilanzen der Bewerber oder Bieter
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Beschreibung des zu liefernden Produktes (Produktdatenblatt, Herstellernachweis, Sicherheitsdatenblatt, prozentuale Angaben über Zuschlagstoffe) mit Angabe des Preis für Lieferung (frei Haus) von 1 Tonne Flockungshilfsmittel (nur Pulver/Granulat zugelassen in Big Bags a ca. 2 x 500 kg) zu Versuchszwecken (dieser Preis gilt nur für die Versuchsmenge als Angebot bzw.Kostenerstattung)
— Beschreibung des zu liefernden Produktes (Produktdatenblatt, Herstellernachweis, Sicherheitsdatenblatt, prozentuale Angaben über Zuschlagstoffe) mit Angabe des Preis für Lieferung (frei Haus) von 1 Tonne Flockungshilfsmittel (nur Pulver/Granulat zugelassen in Big Bags a ca. 2 x 500 kg) zu Versuchszwecken (dieser Preis gilt nur für die Versuchsmenge als Angebot bzw.Kostenerstattung)
Die Mindestversuchsmenge pro Teilnehmer liegt bei 1 t. Eine Anlieferung in Säcken ist technisch nicht möglich.
(Bitte beachten Sie die Hinweise in der Beschreibung des Auftragsgegenstandes)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 247-567873 (2018-12-20)