66-275410 Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 3 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten in Tankwagen:
A: Eisen-III-chlorid-Lösung;
B: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung;
C: Eisen-II-chlorid-Lösung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bundesstadt Bonn, 66-275410, Lieferung von Eisensalz-Lösung für Kläranlagen
66-275410”
Produkte/Dienstleistungen: Eisenchlorid📦
Kurze Beschreibung:
“66-275410 Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 3 möglichen...”
Kurze Beschreibung
66-275410 Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 3 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten in Tankwagen:
A: Eisen-III-chlorid-Lösung;
B: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung;
C: Eisen-II-chlorid-Lösung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Chemikalien für die Wasseraufbereitung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung: Mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr bis längstens 22.2.2022.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-22 📅
Datum des Endes: 2021-02-22 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf anderer Weise.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-22
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Referat Vergabedienste
Etage 5C, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ca. alle 3 Jahre
Zusätzliche Informationen
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für...”
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften),
— aktuelle Qualitätskontrollanalyse des angebotenen Produktes (nicht älter als 6 Monate),
— Zertifikat nach DIN EN 9001/ 14001 oder vergleichbar,
— Produktdatenblatt (techn. Information) mit Handelsname des Produktes,
— EU-Sicherheitsdatenblatt des angebotenen Produkts.
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen und ggf. eine Angebotsdatei im GAEB-Format vorzulegen. Zudem legen Sie bitte, falls gefordert, ein vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis vor.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool haben, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115023
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYXGB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 246-563424 (2018-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bundesstadt Bonn, 66-275410, Lieferung von Eisensalz-Lösung für Kläranlagen.
66-275410”
Kurze Beschreibung:
“66-275410
Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 3 möglichen...”
Kurze Beschreibung
66-275410
Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung im Abwasser für Kläranlagen Bonn-Salierweg, Godesberg und Duisdorf. Lieferform in 3 möglichen aus betrieblicher Sicht gleichrangig bewerteten Produktvarianten in Tankwagen:
— A: Eisen-III-chlorid-Lösung,
— B: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung,
— C: Eisen-II-chlorid-Lösung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 246-563424
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Eisensalz-Lösung für Kläranlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KRONOS International Inc.
Postanschrift: Peschstraße 5
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYUL4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 068-159329 (2019-04-03)