Bundesstadt Bonn, bnor-272776, Entsorgung von Sondermüll, aufgeteilt in 2 Lose

bonnorange AöR

Entsorgung von Sondermüll, aufgeteilt in 2 Lose, für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2021 (optional 31.10.2022).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-29 Auftragsbekanntmachung
2018-10-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von kommunalem Müll
Referenznummer: bnor-272776
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von Sondermüll, aufgeteilt in 2 Lose, für den Zeitraum vom 1.11.2018 bis 31.10.2021 (optional 31.10.2022).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von kommunalem Müll 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung von kommunalem Müll 📦
Asbestbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: bonnorange AöR
Postanschrift: Lievelingsweg 110
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de 🌏
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYFYZF8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYFYZF8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-285518
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von gefährlichen Abfällen, weiteren schadstoffhaltigen Abfällen, Transformatoren, Kondensatoren und Feuerlöschern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von gefährlichen Abfällen, weiteren schadstoffhaltigen Abfällen, Transformatoren, Kondensatoren und Feuerlöschern aus Haushalten und Kleingewerbe von den Wert- und Schadstoffsammelstellen der bonnorange AöR
Beschreibung der Verlängerungen: Mit der Option der Verlängerung bis 31.10.2022.
Zusätzliche Informationen:
Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe von den Wert- und Schadstoffsammelstellen der bonnorange AöR
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
1) KFZ-Haftpflichtversicherung;
2) Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 5 Mio. EUR);
3) Umweltschadenshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 5 Mio. EUR) oder Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Referenzliste),
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— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
—— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Referat Vergabedienste
Etage 5C
Berliner Platz 2
053111 Bonn
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bonn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYFYZF8 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Referat Vergabedienste
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Telefon: +49 22877-4343 📞
Fax: +49 22877-3602 📠
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften),
— Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder gleichwertiges Zertifikat,
— Name und Anschrift des Verwertungsbetriebes falls bekannt, ansonsten vor Auftragserteilung.
Name und Anschrift der Annahmestellen falls bekannt, ansonsten vor Auftragserteilung;
Beschreibung des kompletten Verwertungsweges bis zur Endanlage;
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen und ggf. eine Angebotsdatei im GAEB-Format vorzulegen. Zudem legen Sie bitte, falls gefordert, ein vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis vor.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sollten Sie die elektronische Angebotsabgabe nutzen wollen und haben Fragen zur Angebotsabgabe oder zum Bietertool, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYZF8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 125-285518 (2018-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 199-452281
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 125-285518
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Objekt
Umfang der Beschaffung
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-21 📅
Name: A- & P. Drehkopf GmbH & Co. KG
Postanschrift: Boettgerstraße 33
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland 🇩🇪
Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Schönmackers Umweltdienste
Postanschrift: Hooghe Weg 1
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Viersen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYJ34

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 199-452281 (2018-10-12)