Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017; vgl. Anlage zu Ziffer 2.2 des Teilnahmeantrags.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei einem gemittelten Jahresumsatz größer 750.000,00 EUR (netto) abgerechneter Honorarsumme,
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen Erweiterungsneubau-/Umbaumaßnahmen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017
Von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Weiteres hierzu siehe Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein.
Maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten bei Nachweis von größer gleich 5 Projekten der Kategorie a).
Mindestbedingungen:
1) mindestens ein Referenzprojekt muss in denkmalgeschützter Bausubstanz ausgeführt worden sein;
2) bei mindestens einem Referenzprojekt muss die Maßnahme im laufenden Betrieb ausgeführt worden sein;
3) mindestens ein Referenzprojekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein;
4) mindestens ein Referenzprojekt muss mit einem erhöhten Energiestandard ausgeführt worden sein.
Bei Nicht-Erfüllung der Mindestkriterien wird das Kriterium Referenzen mit 0 Punkten bewertet.
— Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen; Bewertung: max. 2 Punkte pro nachgewiesene Referenz vergleichbarer Projekte;
Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis von größer gleich 5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der technischen Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b).
— Gewichtung 5 %: Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Berufsjahre Größer gleich 15 Jahre.
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Durchschnitt gemittelt).
Bewertung: die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter größer gleich 12.
— Gewichtung 10 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems oder alternativ konkreten Aussagen zur Projekt- und Prozessorganisation sowie Qualitätskontrolle.
Es erfolgt je (Teil-) Kriterium eine Bewertung des Zielerreichungsgrades gemäß Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1) Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt;
2) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v. g. grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.