SGB-275377 Architektenleistungen – Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf. Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistung Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: SGB-275377
Kurze Beschreibung:
SGB-275377
Architektenleistungen – Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistung Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Architektenleistungen – Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistung Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt des Teilnahmeantrags notwendig;
b) Die Bewerbung ist in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel nach § 10 Vergabeverordnung, postalisch oder direkt zu übermitteln. Bei postalischer oder direkter Übermittlung ist diese in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen (VgV § 53). Zur Kennzeichnung ist der im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellte Aufkleber zu verwenden;
c) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurück gegeben;
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYJ06
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt des Teilnahmeantrags notwendig;
b) Die Bewerbung ist in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel nach § 10 Vergabeverordnung, postalisch oder direkt zu übermitteln. Bei postalischer oder direkter Übermittlung ist diese in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen (VgV § 53). Zur Kennzeichnung ist der im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellte Aufkleber zu verwenden;
c) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurück gegeben;
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYJ06
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SGB-275377
Architektenleistungen – Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistung Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Architektenleistungen – Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Das Gelände der 3-zügigen Grundschule in Bonn-Duisdorf liegt in zentraler Lage direkt an der Fußgängerzone. Um den stetig steigenden Schülerzahlen und dem dadurch erforderlichen Platzbedarf gerecht zu werden, sind für die Rochusschule ein Erweiterungsneubau mit Mensa sowie Umbaumaßnahmen im Bestand geplant.
Das Gelände der 3-zügigen Grundschule in Bonn-Duisdorf liegt in zentraler Lage direkt an der Fußgängerzone. Um den stetig steigenden Schülerzahlen und dem dadurch erforderlichen Platzbedarf gerecht zu werden, sind für die Rochusschule ein Erweiterungsneubau mit Mensa sowie Umbaumaßnahmen im Bestand geplant.
Hierfür ist der Bereich zwischen dem Schulhof und dem Friedhof vorgesehen. Das Planungsgebiet ist bebaut („VHS-Häuschen“) und liegt im Bereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
Für den Erweiterungsneubau der Grundschule ist der Bereich des Standortes des „VHS-Häuschens“ vorgesehen, welches im Zuge des Erweiterungsneubaus niedergelegt werden müsste. Eine Anbindung an den Bestand ist sinnvoll, um auch für das Bestandsgebäude Barrierefreiheit zu ermöglichen. Da es sich bei dem bestehenden Schulgebäude um ein Denkmal handelt und auch der Schulhof Bestandteil des Denkmals ist, ist die Neuplanung mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Planerisch wird von einer 2-geschossigen Bebauung ausgegangen, die sich gestalterisch an den Bestand anlehnt (u.a. Riegel, Dachform, Materialien).
Für den Erweiterungsneubau der Grundschule ist der Bereich des Standortes des „VHS-Häuschens“ vorgesehen, welches im Zuge des Erweiterungsneubaus niedergelegt werden müsste. Eine Anbindung an den Bestand ist sinnvoll, um auch für das Bestandsgebäude Barrierefreiheit zu ermöglichen. Da es sich bei dem bestehenden Schulgebäude um ein Denkmal handelt und auch der Schulhof Bestandteil des Denkmals ist, ist die Neuplanung mit der unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Planerisch wird von einer 2-geschossigen Bebauung ausgegangen, die sich gestalterisch an den Bestand anlehnt (u.a. Riegel, Dachform, Materialien).
Auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung des laufenden Betriebes ist bei der Planung der Baustelleneinrichtung und der Bauausführung des Neubaus zu achten.
Im Zuge der Neubauplanung ist die Niederlegung des Varielbaus (2 Klassenräume) beabsichtigt, da sich dieser in einem maroden Zustand befindet. Die dort untergebrachten Klassen werden durch den Erweiterungsneubau ersetzt. Bis zum Bezug des Neubaus sollen diese Klassen aber weiterhin genutzt werden.
Im Zuge der Neubauplanung ist die Niederlegung des Varielbaus (2 Klassenräume) beabsichtigt, da sich dieser in einem maroden Zustand befindet. Die dort untergebrachten Klassen werden durch den Erweiterungsneubau ersetzt. Bis zum Bezug des Neubaus sollen diese Klassen aber weiterhin genutzt werden.
Es sind u.a. 4 Klassenräume, 2 Differenzierungsräume, eine multifunktional nutzbare Mensa mit ca. 90 Sitzplätzen (keine Versammlungsstätte) sowie eine Ausgabeküche (Warmanlieferung) mit separater Spülküche einzuplanen. Zudem sind Umbaumaßnahmen im denkmalgeschützten Schulgebäude geplant: schallschutztechnische Ertüchtigung des Musik- und Bewegungsraumes sowie räumliche Umnutzungen. Für den Wegfall der Räume im „VHS-Häuschen“ sind Container als Übergangslösung vorzusehen und diese Räume bei der Neuplanung zu berücksichtigen.
Es sind u.a. 4 Klassenräume, 2 Differenzierungsräume, eine multifunktional nutzbare Mensa mit ca. 90 Sitzplätzen (keine Versammlungsstätte) sowie eine Ausgabeküche (Warmanlieferung) mit separater Spülküche einzuplanen. Zudem sind Umbaumaßnahmen im denkmalgeschützten Schulgebäude geplant: schallschutztechnische Ertüchtigung des Musik- und Bewegungsraumes sowie räumliche Umnutzungen. Für den Wegfall der Räume im „VHS-Häuschen“ sind Container als Übergangslösung vorzusehen und diese Räume bei der Neuplanung zu berücksichtigen.
Das detaillierte Raumprogramm ist den Beschaffungsunterlagen beigefügt.
Für den Neubau ist ein erhöhter Energiestandard, angelehnt an den kfW55-Standard mit Passivhauskomponenten, umzusetzen. Der Neubau soll möglichst in monolithischer Bauweise errichtet werden.
Das Gebäude ist barrierefrei gem. DIN 18040-1 zu planen.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten zu können. Zudem wird auch Verständnis für den Umgang mit historischer Bausubstanz vorausgesetzt.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten zu können. Zudem wird auch Verständnis für den Umgang mit historischer Bausubstanz vorausgesetzt.
Ständige Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab LPH 8 voraus gesetzt. Erwartet wird, dass die Bewerber vergleichbare Projekte realisiert haben. Erwartet wird darüber hinaus die Erfahrung in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben sowie bei der Planung von Gebäuden mit erhöhtem Energiestandard.
Ständige Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab LPH 8 voraus gesetzt. Erwartet wird, dass die Bewerber vergleichbare Projekte realisiert haben. Erwartet wird darüber hinaus die Erfahrung in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben sowie bei der Planung von Gebäuden mit erhöhtem Energiestandard.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann verlängert werden bis zum Abschluss der Gesamtbaumaßnahmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen.
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder der Bestätigung dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird und eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder der Bestätigung dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird und eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2014, 2015, 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärungen über vergleichbare Leistungen:
Eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit der erbrachten Dienstleistung, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers der Dienstleistung mit Kontaktdaten.
Eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit der erbrachten Dienstleistung, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers der Dienstleistung mit Kontaktdaten.
— Erklärung über die Technische Projektleitung:
Eine Erklärung mit Angaben über die Technische Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 sowie Angaben über die Berufserfahrung in Jahren.
Eine Erklärung mit Angaben über die Technische Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 sowie Angaben über die Berufserfahrung in Jahren.
— Erklärung zu Beschäftigten und Führungskräften:
Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2015, 2016, 2017 Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2015, 2016, 2017 ersichtlich ist.
— Erklärung zur technischen Ausstattung:
Eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB-Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware.
Eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB-Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware.
— Erklärung zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung:
Eine Erklärung über die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
— Erklärung zu eventuellem Unterauftrag:
Eine Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Vorbehalt für den Berufsstand Architekt /-in. Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Vorbehalt für den Berufsstand Architekt /-in. Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige natürl. Personen, die nach geltendem Landesrecht befugt sind, die Berufsbez. Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o. g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV);
1) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige natürl. Personen, die nach geltendem Landesrecht befugt sind, die Berufsbez. Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o. g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV);
2) Bietergemeinsch. sind zugelassen,wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1.) gen. Anforderung für den jeweiligen Leistungsbereich erfüllt ist.
3) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Vorauss. nach Ziffer 1.) und 2.) erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV).Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verb. Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
3) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Vorauss. nach Ziffer 1.) und 2.) erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV).Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verb. Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbewerbungen werden ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017; vgl. Anlage zu Ziffer 2.2 des Teilnahmeantrags.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei einem gemittelten Jahresumsatz größer 750.000,00 EUR (netto) abgerechneter Honorarsumme,
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen Erweiterungsneubau-/Umbaumaßnahmen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017
Von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Weiteres hierzu siehe Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein.
Maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten bei Nachweis von größer gleich 5 Projekten der Kategorie a).
Mindestbedingungen:
1) mindestens ein Referenzprojekt muss in denkmalgeschützter Bausubstanz ausgeführt worden sein;
2) bei mindestens einem Referenzprojekt muss die Maßnahme im laufenden Betrieb ausgeführt worden sein;
3) mindestens ein Referenzprojekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein;
4) mindestens ein Referenzprojekt muss mit einem erhöhten Energiestandard ausgeführt worden sein.
Bei Nicht-Erfüllung der Mindestkriterien wird das Kriterium Referenzen mit 0 Punkten bewertet.
— Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen; Bewertung: max. 2 Punkte pro nachgewiesene Referenz vergleichbarer Projekte;
Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis von größer gleich 5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der technischen Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b).
— Gewichtung 5 %: Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Berufsjahre Größer gleich 15 Jahre.
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Durchschnitt gemittelt).
Bewertung: die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter größer gleich 12.
— Gewichtung 10 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems oder alternativ konkreten Aussagen zur Projekt- und Prozessorganisation sowie Qualitätskontrolle.
Es erfolgt je (Teil-) Kriterium eine Bewertung des Zielerreichungsgrades gemäß Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1) Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt;
2) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v. g. grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt des Teilnahmeantrags notwendig;
b) Die Bewerbung ist in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel nach § 10 Vergabeverordnung, postalisch oder direkt zu übermitteln. Bei postalischer oder direkter Übermittlung ist diese in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen (VgV § 53). Zur Kennzeichnung ist der im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellte Aufkleber zu verwenden;
b) Die Bewerbung ist in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel nach § 10 Vergabeverordnung, postalisch oder direkt zu übermitteln. Bei postalischer oder direkter Übermittlung ist diese in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen (VgV § 53). Zur Kennzeichnung ist der im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellte Aufkleber zu verwenden;
c) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurück gegeben;
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 169-384804 (2018-08-30)
Ergänzende Angaben (2018-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SGB-275377
Architektenleistungen - Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistung Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Architektenleistungen - Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistung Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Architektenleistungen - Objektplanung: Gebäude und Innenräume gem. §34 HOAI, Grundleistungen der LPH. 1-9 (stufenweise Beauftragung) für den Erweiterungsneubau mit Mensa einer Grundschule in Bonn-Duisdorf.
Quelle: OJS 2018/S 171-389214 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SGB-275377
Erweiterungsneubau einer Grundschule mit Mensa inklusive Umbaumaßnahmen im Bestand; Planungsleistungen LPH 1-9
Erweiterungsneubau einer Grundschule mit Mensa inklusive Umbaumaßnahmen im Bestand; Planungsleistungen LPH 1-9
Architektenleistungen — Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-11 📅
Name: RUMPF architekten + ingenieure
Postanschrift: Rennweg 97
Postort: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland 🇩🇪 Mayen-Koblenz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.