Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017; vgl. Anlage zu Ziffer 2.2 des Teilnahmeantrags.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen Neubaumaßnahmen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
Kategorie a)
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, u. a. durch Umsetzung eines erhöhten Energiestandards, und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Kategorie b)
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, die nicht ohne weiteres vergleichbar sind, und/oder Projekte, die keinen erhöhten Energiestandard aufweisen.
Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart.
In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein.
Mindestbedingungen:
1.) mindestens ein Referenzobjekt muss der Kategorie a) entsprechen;
2.) mindestens ein Referenzobjekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Bei Nicht-Erfüllung der Mindestkriterien wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
— Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen; Bewertung: max. 2 Punkte pro nachgewiesene Referenz vergleichbarer Projekte;
— Gewichtung 5 %: Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt,
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Durchschnitt gemittelt),
— Gewichtung 10 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Es erfolgt je (Teil-) Kriterium eine Bewertung des Zielerreichungsgrades gemäß Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1.) Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt;
2.) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die vorgenannten grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Einzelheiten zu der Bewertung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument „Bewertungsmatrix Eignungskriterien“.