Beschreibung der Beschaffung
SGB-279719: Architektenleistungen – Objektplanung für den Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn -Tannenbusch:
Für die vierzügige Realschule und für das zukünftig in der Sekundarstufe I vierzügige und in der Sekundarstufe II 6 zügig gegliederte Gymnasium ist ein gemeinsamer Neubau zu planen. Weitere organisatorische Merkmale sind der Wechsel von G8 zu G9. Beachtet werden sollen auch die besonderen Profile der Schulen (Freiherr-vom-Stein Realschule: Schülerschaft aus über 30 Nationen, auch Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf; Tannenbusch Gymnasium: A-Klasse mit vielseitig interessierten Schülerinnen mit Universitätsbezug, Sport-Klasse als Eliteschule des Sports NRW und Musik-Klasse) Weiterhin ist das gemeinsame Lernen vor allem in Form der Inklusion zu berücksichtigen. Auch die Ganztagskonzepte, die Übermittagbetreuung als offenes Angebot der Realschule für die 5er und 6er Jahrgänge und die Einführung des gebundenen Ganztags des Gymnasiums sollen Berücksichtigung finden.
a) Gebäude / Raumprogramm
Derzeit besteht das Schulgebäude aus einem heterogenen, zweigeschossigen Gebäude des Baujahres 1976/77, das an den Schulhof angrenzt. Auf dem benachbarten Schulgelände befinden sich viele Einzelgebäude (große Dreifachturnhalle, zukünftige Einfeldturnhalle, gemeinsame Mensa in der Carl-Schurz-Schule, etc.). Aufgrund des sehr hohen Sanierungsbedarfes wurde entschieden einen Neubau auf dem Gelände des derzeitigen Schulhofs und der Lehrerparkplätze zu bauen und den Altbau erst nach Beendigung des Neubaus in einer gesonderten Maßnahme abzubrechen. Es sind keine weiteren Einzelgebäude gewünscht, sondern ein gemeinschaftliches Schulgebäude. Beide Schulen erhalten ihre eigene Identität und sind für sich, mit ihrem Profil in einem eigenen Trakt erkennbar. Das bedeutet für beide Schulen, dass sie sich als eine Gemeinschaft in einem Gebäudetrakt mit ihren eigenen Funktionsbereichen identifizieren und organisieren können.
Das Gebäude soll die Unterrichtung und Betreuung von ca. 1692 Schülerinnen durch 220 Personen ermöglichen. Dabei soll auf Synergieeffekte als Schulzentrum in Bezug auf sinnvolle Nachbarschaften von Funktionsbereichen und gemeinschaftlichen bis hin zu öffentlichen Nutzungsbereichen geachtet werden.
Es sollen für beide Schulen jeweils Cluster entstehen mit jeweils 24 Klassenräumen, je 6 Clustermitten/ Lernateliers, je 6 Differenzierungsräume zur individuellen Förderung, sowie je 6 Räume für Material, Medien, Arbeitsnischen und Lernmittel.
Für die Sekundarstufe II des Gymnasiums soll ein Fachcluster und ein Oberstufenzentrum geplant werden. Der Fachcluster soll aus neun großen und 6 kleineren Kursräumen, 2 Klausurräumen / zusätzlichen Kursräumen, 3 Clustermitten / Selbstlernzentrum und 3 Differenzierungs-, Besprechungsräumen zur individuellen Förderung sowie 3 Räumen für Material, Medien, Arbeitsnische / Lehrmittel bestehen. Das Oberstufenzentrum soll aus einem Aufenthaltsraum, dem Selbstlernzentrum / Aufenthalt, der Schülervertretung und einem Besprechungsraum gebildet werden.
Der naturwissenschaftliche Bereich der Freiherr-vom-Stein Realschule wird aus 3 Räumen für Physik/ Chemie/ Biologie, einem Praktikumsraum, einer Clustermitte/ Experimentierfläche / Schülersammlung, einem Raum für Material, Medien, Arbeitsnische / Lehrersammlung sowie einem gemeinsam mit dem Tannenbuschgymnasium genutzten Auditorium gebildet werden.
Der naturwissenschaftliche Bereich des Tannenbusch Gymnasium soll acht Räume für Physik/ Chemie/ Biologie, 2 Clustermitten/ Experimentierflächen / Schülerversammlungsräume, 2 Räumen Material, Medien, Arbeitsnische / Lehrersammlung mit dem bereits erwähnten gemeinschaftlich genutzten Auditorium geplant werden.
Der künstlerische Bereich der Realschule soll aus einem Kunst-, 2 Werk- und Technikräumen, einem Raum für textiles Gestalten, 2 kleinen und einem großen Nebenraum bestehen. Der musische Bereich der Realschule entsteht aus einem Musiksaal und einem angrenzenden Instrumentenlager. Der künstlerische Bereich des Gymnasiums soll aus 2 Kunstsälen mit großen Nebenräumen gebildet werden. Der musikalische Bereich gliedert sich in einen großen und einen kleinen Musiksaal, ein Instrumentenlager, vier Übungszellen einem Tonstudio und einen Raum zur Lagerung des Flügels. Für die Realschule ist ein Hauswirtschaftsraum mit Essraum vorgesehen. Mit dem in räumlicher Nähe anzusiedelnden
„Schülerbistro" für die älteren Schülerinnen soll die Verpflegungssituation der 1692 Schüler*innen vervollständigt und mögliche Synergien genutzt werden. Beide Schulen sollen je einen Raum für Ganztags- / Freizeitbereich sowie einen Klausurraum erhalten. Für beide Schulen soll jeweils eine eigene Aula vorgesehen werden, wobei die Aula des Gymnasiums teilbar sein soll.
Für die Schulsozialarbeit sind jeweils 3 Räume für Beratung / Büro, ein gemeinschaftlich genutzter Mehrzweckraum mit Lager sowie je ein Raum für Streitschlichter und ein Raum für die Schülervertretung der Realschule vorzuhalten.
Es ist jeweils ein Schulsanitätsdienstraum und je ein Therapie- /Pflegeraum einzuplanen. Ein gemeinschaftlich genutzter Außengeräteraum soll entstehen. Darüber hinaus ist für Lehrer und Mitarbeiter jeweils ein zentraler Lehrerbereich zur Kommunikation und zum Arbeiten für beide Schulen notwendig. Die notwendigen Verwaltungsräume sind der Anlage zu entnehmen. Die Teeküche ist als gemeinschaftliche Einrichtung gedacht.
Als Wirtschaftsflächen sind der jeweils 2 Verwaltungslager / Serverräume pro Schule, der Hausmeisterraum (gemeinschaftlich) und je ein Raum für benzinbetriebene Geräte (außerhalb des Gebäudes) vorzusehen.
Für den Neubau wird insgesamt von einer Nutzfläche von ca. 10 647 m ausgegangen. Das Raumprogramm ist als Anlage beigefügt.
Darüber hinaus sind Sanitärräume in ausreichender Anzahl und Größe für Schüler und Lehrer sowie Putzmittelräume erforderlich.
Der Neubau ist barrierefrei gem. DIN 18040-1 zu planen.
Er soll im KfW 55 Standard mit Passivhauskomponenten geplant werden. Die Ausführung der Baumaßnahme muss im laufenden Schul-Betrieb erfolgen. Für das Bestandsgebäude besteht kein Denkmalschutz.
Die Planungsleistungen für erforderliche Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung und werden ggfs. später nachbeauftragt.
b) Städtebauliche Situation und Anforderungen für den zukünftigen Neubau:
Das Schulzentrum Tannenbusch ist am Zentrum des Stadtteils Tannenbusch verortet, jedoch wendet sich das Bestandsgebäude und dessen Haupteingang mit der Adresse Hirschberger Straße vom Stadtteilkern ab. Die fußläufige Zuwegung vom Zentrum sowie von der Haltestelle der Linie 16 erfolgt durch eine Brücke über die Agnetendorfer Straße. Die bedeutsame Funktion des Schulzentrums für den Stadtteil erfordert städtebaulich eine unmittelbare Ausrichtung, Zuwegung und Anbindung an das Zentrum sowie eine stärkere Vernetzung mit den sozialen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und außerschulischen Lernorten. Es ist erforderlich die Adresse zur Agnetendorfer Straße auszubilden, Auffindbarkeit und Erreichbarkeit des Schulzentrums zu ordnen und Räume mit unklarer Zuordnung zu vermeiden. Es sind eine klare Wegeführung und gute Beleuchtung vorzusehen. Darüber hinaus ist eine eindeutige, städtebaulich wirksame Eingangssituation zum Schulgebäude an der Agnetendorfer Straße herzustellen. Zusätzlich gibt es bereits eine Vorplanung zur Umgestaltung des Straßenraumes der Agnetendorfer Staße, die im Zuge des Neubaus reaktiviert werden kann.
Eine großzügige Anbindung für Fußgänger und Radfahrer ist von der Agnetendorfer Straße aus vorzusehen. Es sind großzügige, überdachte Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl und gut erreichbar einzuplanen. Entlang der Agnetendorfer Straße ist eine räumlich wirksame Adressbildung vorzusehen. Der Haupteingang zum Schulgelände und der Haupteingang bzw. die Haupteingänge zu den Schulen müssen gut auffindbar zur Agnetendorfer Straße hin orientiert sein.
Da zwischen der Agnetendorfer Straße und dem neuen Schulgebäude der Schulhof liegen wird, soll der gesamte Lieferverkehr / Müllfahrzeuge etc. von der Hirschberger Straße erfolgen, ebenso die Zufahrt zu den Lehrerparkplätzen.
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten zu können. Ständige Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz an der Baustelle wird spätestens ab LPH 7 vorausgesetzt. Erwartet wird, dass die Bewerber vergleichbare Projekte realisiert haben. Erwartet wird darüber hinaus die Erfahrung in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben sowie Erfahrung bei der Planung von Gebäuden mit erhöhtem Energiestandard.