Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2015, 2016 + 2017.
Bewertung: Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei einem gemittelten Jahresumsatz größer/gleich 1 350 000,00 EUR (netto) abgerechneter Honorarsumme.
b) Techn. und berufl. Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen Neubaumaßnahmen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017+2018 von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
Kategorie a) 2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, u. a. durch Umsetzung eines erhöhten Energiestandards, und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden. Der Abschluss der Leistungen (Abschl.LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart.
Kategorie b) 1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, die nicht ohne weiteres vergleichbar sind, und/oder Projekte, die keinen erhöhten Energiestandard aufweisen.
In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein.
Max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten bei Nachweis von = 5 Projekten der Kategorie a).
Mindestbedingungen:
1) mindestens ein Referenzobjekt muss der Kategorie a) entsprechen;
2) mindestens ein Referenzobjekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein Nicht-Erfüllung der Mindestbedingungen führen zum Ausschluss.
— Gewichtung 10 %:
Qual. Techn./r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen; Bewertung: max. 2 Punkte pro nachgewiesene Referenz vergleichbarer Projekte;
Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis von=5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der techn. Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b),
— Gewichtung 5 %: Berufserfahrung Techn./r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Berufsjahre=15 Jahre,
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2015, 2016 + 2017 (Durchschnitt gemittelt).
Bewertung: Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter=15,
— Gewichtung 10 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems oder alternativ konkreten Aussagen zur Projekt- und Prozessorganisation sowie Qualitätskontrolle.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1) Die max. Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt;
2) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v. g. grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Weiteres siehe Wertungsmatrix Eignungskriterien