Bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr (Ergänzungsvergabe zur Aufstockung des Dienstleisterpool)
In der Vergabe Nr. 17GEI27909 konnten nicht ausreichend Dienstleister gebunden werden, um unsere logistischen Ressourcen aufzustocken. Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1. Mai 2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienentransport/-beförderung
Referenznummer: 17GEI30608
Kurze Beschreibung:
In der Vergabe Nr. 17GEI27909 konnten nicht ausreichend Dienstleister gebunden werden, um unsere logistischen Ressourcen aufzustocken.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1. Mai 2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
In der Vergabe Nr. 17GEI27909 konnten nicht ausreichend Dienstleister gebunden werden, um unsere logistischen Ressourcen aufzustocken.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1. Mai 2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienentransport/-beförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schienentransport/-beförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-16 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 010-019297
ABl. S-Ausgabe: 10
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Vergabe Nr. 17GEI27909 konnten nicht ausreichend Dienstleister gebunden werden, um unsere logistischen Ressourcen aufzustocken.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1. Mai 2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1. Mai 2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Bezeichnung des Loses: Triebfahrzeugleistungen im Baustellenverkehr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Triebfahrzeugleistungen im Baustellenverkehr.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Fachkraftbezogene Logistikleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Fachkraftbezogene Logistikleistungen.
Bezeichnung des Loses: Traktionsleistungen für Schienengüterverkehr
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Traktionsleistungen für Schienengüterverkehr.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 35
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die geplante Mindestanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los ist 35 für diese Vergabe (17GEI30608).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 010-019297 (2018-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Vergabe Nr. 17GEI27909 konnten nicht ausreichend Dienstleister gebunden werden, um unsere logistischen Ressourcen aufzustocken.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1.5.2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
In der Vergabe Nr. 17GEI27909 konnten nicht ausreichend Dienstleister gebunden werden, um unsere logistischen Ressourcen aufzustocken.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1.5.2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Weitere nachfolgende Dienstleister wurde für dieses Leistungen vertraglich gebunden:
Los 1: BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland;
Los 2: BBO Logistik GmbH, Neustadt/Sachsen, DE Deutschland; BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland; Gleisbauer SP, Hamburg, DE Deutschland; Gleismann GmbH, Essen, DE Deutschland; Railservice WeCo GmbH, Belgershain, DE Deutschland; TLS Lokführer Service, Bienenbüttel/Bornsen, DE Deutschland.
Weitere nachfolgende Dienstleister wurde für dieses Leistungen vertraglich gebunden:
Los 1: BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland;
Los 2: BBO Logistik GmbH, Neustadt/Sachsen, DE Deutschland; BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland; Gleisbauer SP, Hamburg, DE Deutschland; Gleismann GmbH, Essen, DE Deutschland; Railservice WeCo GmbH, Belgershain, DE Deutschland; TLS Lokführer Service, Bienenbüttel/Bornsen, DE Deutschland.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1.5.2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Diese Ergänzungsvergabe Nr. 17GEI30608 für bundesweite Traktions- und Logistikleistungen im schienengebundenen Baustellen- und Güterverkehr dient zur Erweiterung des ab 1.5.2018 bestehenden Dienstleisterpool. Die Vergabe wird mit gleichlautenden Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen durchgeführt. Dienstleister, welche bereits für diese Dienstleistungen einen Vertrag haben, können keinen weiteren Rahmenvertrag bekommen.
Bezeichnung des Loses: Triebfahrzeugleistungen Baustellenverkehr
Kurze Beschreibung:
Triebfahrzeugleistungen im Baustellenverkehr
Fachkraftbezogene Logistikleistungen
Bezeichnung des Loses: Traktionsleistungen Schienengüterverkehr
Kurze Beschreibung: Traktionsleistungen für Schienengüterverkehr
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-20 📅
Name: Nordic Rail Service GmbH
Postort: Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪
00 🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
7
1
Referenz Zusätzliche Informationen
Weitere nachfolgende Dienstleister wurde für dieses Leistungen vertraglich gebunden:
Los 1: BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland;
Los 2: BBO Logistik GmbH, Neustadt/Sachsen, DE Deutschland; BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland; Gleisbauer SP, Hamburg, DE Deutschland; Gleismann GmbH, Essen, DE Deutschland; Railservice WeCo GmbH, Belgershain, DE Deutschland; TLS Lokführer Service, Bienenbüttel/Bornsen, DE Deutschland.
Los 2: BBO Logistik GmbH, Neustadt/Sachsen, DE Deutschland; BM Bahndienste GmbH, Karlsruhe, DE Deutschland; Gleisbauer SP, Hamburg, DE Deutschland; Gleismann GmbH, Essen, DE Deutschland; Railservice WeCo GmbH, Belgershain, DE Deutschland; TLS Lokführer Service, Bienenbüttel/Bornsen, DE Deutschland.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.