Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth beschafft für verschiedene Standorte Büro-, Verbrauchs- und Werbematerial auf Einzelabruf über einen Online-Bestellshop.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth, Körperschaft des öffentlichen Rechts”
Postanschrift: Bahnhofstraße 25
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Gunter Sauer
E-Mail: sauer@bayreuth.ihk.de📧
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.bayreuth.ihk.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büro-, Verbrauchs- und Werbematerial
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Kurze Beschreibung:
“Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth beschafft für verschiedene Standorte Büro-, Verbrauchs- und Werbematerial auf Einzelabruf über...”
Kurze Beschreibung
Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth beschafft für verschiedene Standorte Büro-, Verbrauchs- und Werbematerial auf Einzelabruf über einen Online-Bestellshop.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterial
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterial für die Standorte Bayreuth, Bamberg und Hof auf Einzelabruf über einen Online-Bestellshop.”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterial für die Standorte Bayreuth, Bamberg und Hof auf Einzelabruf über einen Online-Bestellshop.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 103-234882
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterial
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Es erfolgte eine Teilaufhebung hinsichtlich des Loses 1 „Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterial“.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 144-329189 (2018-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Werbematerial
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Werbematerial für die Standorte Bayreuth, Bamberg und Hof auf Einzelabruf über einen Online-Bestellshop. Bei dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Werbematerial für die Standorte Bayreuth, Bamberg und Hof auf Einzelabruf über einen Online-Bestellshop. Bei dem Werbematerial handelt es sich um Büromaterial und andere Artikel, die mit dem IHK-Logo zu drucken sind.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von Werbematerial
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R. Renner + Rehm GmbH
Postort: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu Abschnitt V.2.4) „Gesamtwert der Beschaffung“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten...”
Zu Abschnitt V.2.4) „Gesamtwert der Beschaffung“: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 189-426736 (2018-09-27)