Der Bieter sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB vorliegen eine Eigenerklärung hierüber abzugeben. Diese Erklärung befindet sich für den Bewerber im Dokument Belege der Eignung und für die anderen Unternehmen in der Verpflichtungserklärung im Falle einer Eignungsleihe in den Vergabeunterlagen.