Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre beizufügen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (
www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Es sind mindestens 40 verschiedene Dienststellen in Hessen zu beliefern.
Sonstige mit dem Angebot einzureichende Unterlagen/Nachweise:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Bild- und Katalogmaterial über das angebotene Produkt,
— FSC, PEFC oder gleichwertige Zertifizierung aller zu verwendenden Holzprodukte oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC sind einzeln erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – ist durch einen Prüfnachweis vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) zu erbringen:
— Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten,
— Erklärung des Herstellers zur Oberflächenbehandlung für Eisen und Stahl oder Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 2001/58/EG, alternativ: Zertifizierung nach österreichischem Umweltzeichen UZ 34, 2011,
— Herstellererklärung für Kunststoffteile oder das Sicherheitsdatenblatt gem. Richtlinie 2001/58/EG, alternativ: Zertifizierung nach österreichischem Umweltzeichen UZ 57, 2014,
— Herstellererklärung oder Erklärungen der Vorlieferanten zu Farbstoffen; alternativ Zertifizierungen nach RAL-UZ 117,
— Herstellererklärung zur Ausgleichskonzentration für Formaldehyd in Leimen und Klebern oder Sicherheitsdatenblatt gem. Richtlinie 2001/58/EG,
— Zertifizierung „LGA" schadstoffgeprüft oder gleichwertig,
— Zertifizierung nach § 52 KrW-/AbfG oder vergleichbar (eigene Zertifizierung bzw. die der Firma, die die Entsorgung für den Auftragnehmer durchführt).
Auf Anforderung ist die angebotene Leistung kurzfristig, innerhalb von 5 Werktagen beim Auftraggeber, 60594 Frankfurt am Main, zum Gottschalkhof 3, kostenlos zu bemustern. Ein Verbleib des bezuschlagten Musters bei der Bemusterungsstelle kann zu Vergleichszwecken bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist vorgesehen werden. Das komplette Element „Gasfeder" muss zusätzlich als aufgeschnittenes Querschnittsmuster separat bemustert werden, es reicht allerdings aus, wenn auf einem Schaubild alle Einzelteile, zusammen mit der dann notwendigen technischen Beschreibung, aufgeführt werden. Dabei muss ersichtlich sein, an welcher Stelle sich das jeweilige Bauteil befindet und welche Funktion dieses erfüllt.