Diese Ausschreibung verfolgt das Ziel, komplett ausgebaute Bürofahrzeuge sowohl für den Mautkontrolldienst (MKD) als auch für die Kontrolle der Infrastrukturabgabe (ISA) zu beschaffen. Diese müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für...”
Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bürofahrzeuge für das Bundesamt für Güterverkehr (Mautkontrolldienst und Infrastrukturabgabe)
2018/BAG-34-VgSt/005”
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Diese Ausschreibung verfolgt das Ziel, komplett ausgebaute Bürofahrzeuge sowohl für den Mautkontrolldienst (MKD) als auch für die Kontrolle der...”
Kurze Beschreibung
Diese Ausschreibung verfolgt das Ziel, komplett ausgebaute Bürofahrzeuge sowohl für den Mautkontrolldienst (MKD) als auch für die Kontrolle der Infrastrukturabgabe (ISA) zu beschaffen. Diese müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Zur Kontrolle des BFStrMG setzt das Bundesamt Kontrollfahrzeuge ein, welche den Arbeitsplatz für jeweils 2 Mautkontrolleure/-innen darstellen. Mit den Fahrzeugen wird die für die Kontrollen notwendige Mobilität gesichert und das zur Aufgabenwahrnehmung notwendige Büro zur Verfügung gestellt. Das Büro ist mit moderner Bürotechnik ausgestattet (z. B. 2 Laptops, 1 Multifunktionsgerät, 1 Zahlungsterminal, etc.). Ferner werden die Fahrzeuge durch einen Dritten mit spezifischer Kontrolltechnik ausgestattet. Die tägliche Aufgabenerfüllung erfolgt auf Autobahnen und Bundesstraßen durch mobile und stationäre Kontrollen in Kombination mit Standkontrollen.
Die Einsatzplanung der Kontrolleure/-innen sieht sowohl ganztägige stationäre Kontrollen, mobile Kontrollen oder eine Kombination der beiden Kontrollarten vor. Der arbeitstägliche Einsatz umfasst in der Regel 9 Stunden und geht gewöhnlich nicht über 12 Stunden hinaus. Er erfolgt während des gesamten Jahres zu allen Tages- und Nachtzeiten. Der MKD wird von der Zentrale in Köln gesteuert. Der Auftragnehmer wird das BAG mit zur Verfolgung des vorbeschriebenen Zwecks mit komplett ausgebauten und zulassungsfähigen Bürofahrzeugen sowohl für den MKD als auch für die Kontrolle der ISA zu versorgen. Diese müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Hierzu zählen vor allem die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit unabhängig von der jeweiligen Einsatzart des Fahrzeuges und der klimatischen Bedingungen.
Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant das BAG im ersten Vertragsjahr (2019) mit Bestellungen über die Lieferung von 135 Fahrzeugen und im zweiten Vertragsjahr (2020) mit 335 Fahrzeugen. In den Folgejahren 2022 und 2023/2024 sollen weitere Bestellungen ermöglicht werden, um den Dienstbetrieb über 2 Generationen, abhängig vom abnutzungsbedingten Zustand der Fahrzeuge, sicherzustellen. Die hierbei abzurufenden Bestellmengen werden wahrscheinlich um ca.50 Fahrzeuge je Abrufjahr erhöht sein (z.B. 2022: 170 Fahrzeuge und 2024: 385 Fahrzeuge). Maximal plant das BAG den Abruf von bis zu 1 200 Fahrzeugen in der vorbeschriebenen Systematik. Details zu den kalendermäßigen Abruf- und (chargenmäßigen) Lieferfristen sind in der Rahmenvereinbarung beschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 – 125 GWB (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 – 125 GWB (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden);
b) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Nachzuweisen durch Vorlage einer Kopie eines Auszuges aus einem entsprechenden Register oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (Der Vordruck...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden);
b) Nachweis der Versicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden).
Einzelheiten siehe Auftragsunterlagen und insbesondere Abschnitt C.1 der Bewerbungsbedingungen, abrufbar unter Abschnitt I.3.
“Zu b)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensfall abgesichert sein:
Personenschäden:...”
Zu b)
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 5 000 000 EUR
Sachschäden: mind. 250 000 EUR
Produkthaftung: mind. 10 000 000 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Vorstellung des Unternehmens; kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorstellung des Unternehmens; kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden);
b) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Der Referenzvordruck ist zu verwenden);
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden);
d) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens;
e) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden).
Einzelheiten siehe Auftragsunterlagen und insbesondere Abschnitt C.1 der Bewerbungsbedingungen, abrufbar unter Abschnitt I.3.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu d) Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu d) Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Auftragsunterlagen und insbesondere Rahmenvereinbarung, abrufbar unter Abschnitt I.3. Rahmenvereinbarung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Es handelt sich um ein komplexes Beschaffungsvorhaben. Aufgrund von Sonderanfertigung geschuldeten Entwicklungsarbeiten [Auftragnehmerinvestitionen...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Es handelt sich um ein komplexes Beschaffungsvorhaben. Aufgrund von Sonderanfertigung geschuldeten Entwicklungsarbeiten [Auftragnehmerinvestitionen (Crash-Test), Abrufzeitpunkte sowie technische Ausbaumaßnahmen] erfordern eine längere Laufzeit. Zudem ist zur Wahrnehmung des gesetzlichen Kontrollauftrages eine einheitliche Fahrzeugflotte über zwei Generationen zwingend erforderlich.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-07
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der benannte Eröffnungstermin stellt das voraussichtliche Öffnungsdatum dar.
“a) Das Vergabeverfahren wird zum Teil elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Kommunikation...”
a) Das Vergabeverfahren wird zum Teil elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das gilt auch für die Einreichung etwaiger Fragen sowie der Angebote;
b) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610- 1234 zu erreichen ist;
c) Es wird darauf hingewiesen, dass die e-Vergabe-Plattform des BMI aufgrund von Wartungsarbeiten nicht ununterbrochen zur Verfügung steht. Sie steht regelmäßig an jedem Freitag ab 14.00 Uhr, gegebenenfalls auch vor diesem Zeitpunkt, bis Montag 8.00 Uhr nicht zur Verfügung. Sollte die e-Vergabe-Plattform nicht erreichbar sein, erfolgt die Kommunikation mit der unter Ziffer I.1 angegebenen Kontaktstelle per Fax oder auf dem Postweg;
d) Der Auftraggeber behält sich unter anderem ein Kündigungsrecht der Rahmenvereinbarung vor, wenn der Auftraggeber von der Bestellung der initial zu liefernden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung zurücktritt oder diese Einzelbestellung kündigt (vgl. § 8 der Rahmenvereinbarung). Es handelt sich bei diesen 2 Fahrzeugen um die in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 genannten Musterfahrzeuge, die einer eingehenden Erprobung durch das BAG unterzogen werden;
e) Weitere wichtige Hinweise sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (siehe Auftragsunterlagen, abrufbar unter Abschnitt I.3).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 216-493421 (2018-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 53 156 340 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Kontrolle des BFStrMG setzt das Bundesamt Kontrollfahrzeuge ein, welche den Arbeitsplatz für jeweils 2 Mautkontrolleure/-innen darstellen. Mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Kontrolle des BFStrMG setzt das Bundesamt Kontrollfahrzeuge ein, welche den Arbeitsplatz für jeweils 2 Mautkontrolleure/-innen darstellen. Mit den Fahrzeugen wird die für die Kontrollen notwendige Mobilität gesichert und das zur Aufgabenwahrnehmung notwendige Büro zur Verfügung gestellt. Das Büro ist mit moderner Bürotechnik ausgestattet (z. B. 2 Laptops, 1 Multifunktionsgerät, 1 Zahlungsterminal, etc.). Ferner werden die Fahrzeuge durch einen Dritten mit spezifischer Kontrolltechnik ausgestattet. Die tägliche Aufgabenerfüllung erfolgt auf Autobahnen und Bundesstraßen durch mobile und stationäre Kontrollen in Kombination mit Standkontrollen.
Die Einsatzplanung der Kontrolleure/-innen sieht sowohl ganztägige stationäre Kontrollen, mobile Kontrollen oder eine Kombination der beiden Kontrollarten vor. Der arbeitstägliche Einsatz umfasst in der Regel 9 Stunden und geht gewöhnlich nicht über 12 Stunden hinaus. Er erfolgt während des gesamten Jahres zu allen Tages- und Nachtzeiten. Der MKD wird von der Zentrale in Köln gesteuert. Der Auftragnehmer wird das BAG zur Verfolgung des vorbeschriebenen Zwecks mit komplett ausgebauten und zulassungsfähigen Bürofahrzeugen sowohl für den MKD als auch für die Kontrolle der ISA zu versorgen. Diese müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Hierzu zählen vor allem die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit unabhängig von der jeweiligen Einsatzart des Fahrzeuges und der klimatischen Bedingungen.
Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant das BAG im ersten Vertragsjahr (2019) mit Bestellungen über die Lieferung von 135 Fahrzeugen und im zweiten Vertragsjahr (2020) mit 335 Fahrzeugen. In den Folgejahren 2022 und 2023/2024 sollen weitere Bestellungen ermöglicht werden, um den Dienstbetrieb über 2 Generationen, abhängig vom abnutzungsbedingten Zustand der Fahrzeuge, sicherzustellen. Die hierbei abzurufenden Bestellmengen werden wahrscheinlich um ca.50 Fahrzeuge je Abrufjahr erhöht sein (z. B. 2022: 170 Fahrzeuge und 2024: 385 Fahrzeuge). Maximal plant das BAG den Abruf von bis zu 1 200 Fahrzeugen in der vorbeschriebenen Systematik. Details zu den kalendermäßigen Abruf- und (Chargenmäßigen) Lieferfristen sind in der Rahmenvereinbarung beschrieben.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 216-493421
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018/BAG-34-VgSt/005
Titel:
“Bürofahrzeuge für das Bundesamt für Güterverkehr (Mautkontrolldienst und Infrastrukturabgabe)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daimler AG Mercedes Benz Vertrieb Deutschland
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 53 156 340 💰
“a) Das Vergabeverfahren wird zum Teil elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Kommunikation...”
a) Das Vergabeverfahren wird zum Teil elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Kommunikation zwischen den Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das gilt auch für die Einreichung etwaiger Fragen sowie der Angebote;
b) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610- 1234 zu erreichen ist;
c) Es wird darauf hingewiesen, dass die e-Vergabe-Plattform des BMI aufgrund von Wartungsarbeiten nicht ununterbrochen zur Verfügung steht. Sie steht regelmäßig an jedem Freitag ab 14 Uhr, gegebenenfalls auch vor diesem Zeitpunkt, bis Montag 8 Uhr nicht zur Verfügung. Sollte die e-Vergabe-Plattform nicht erreichbar sein, erfolgt die Kommunikation mit der unter Ziffer I.1 angegebenen Kontaktstelle per Fax oder auf dem Postweg;
d) Der Auftraggeber behält sich unter anderem ein Kündigungsrecht der Rahmenvereinbarung vor, wenn der Auftraggeber von der Bestellung der initial zu liefernden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung zurücktritt oder diese Einzelbestellung kündigt (vgl. § 8 der Rahmenvereinbarung). Es handelt sich bei diesen 2 Fahrzeugen um die in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 genannten Musterfahrzeuge, die einer eingehenden Erprobung durch das BAG unterzogen werden;
e) Weitere wichtige Hinweise sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (siehe Auftragsunterlagen, abrufbar unter Abschnitt I.3).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 029-064567 (2019-02-07)