Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis St. Wendel

Landkreis St. Wendel

Freigestellter Schülerverkehr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-26 Auftragsbekanntmachung
2018-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Kurze Beschreibung: Freigestellter Schülerverkehr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: St. Wendel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis St. Wendel
Postanschrift: Mommstraße 31
Postleitzahl: 66606
Postort: St. Wendel
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-st-wendel.de 🌏
E-Mail: b.holz@lkwnd.de 📧
URL der Dokumente: http://www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/bauen/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Datum des Beginns: 2018-08-06 📅
Datum des Endes: 2024-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 040-087018
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen müssen gerichtet werden an b.holz@lkwnd.de

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 400 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Freigestellter Schülerverkehr
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen: Bieterfragen müssen gerichtet werden an b.holz@lkwnd.de
Losnummer: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Eignung Formblatt VHB Bund 124LD oder PQ-Nachweis

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis St. Wendel
Dezernat Bildung, Infrastruktur und Sicherheit
Mommstraße 31 Zimmer 204
66606 St. Wendel

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt 40 Schulverwaltung
Internetadresse: www.landkreis-st-wendel.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/bauen/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/bauen/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis St. Wendel – Dezernat Bildung, Infrastruktur und Sicherheit
Postanschrift: Mommstraße 31, Zimmer 204
Telefon: +49 6851801-4501 📞
E-Mail: h.welter@lkwnd.de 📧
Fax: +49 6851801-4590 📠
Land: St. Wendel 🏙️
URL der Dokumente: www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/bauen/ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes Geschäftsstelle
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-1888 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1-4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 040-087018 (2018-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2434105.02 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis St.Wendel
Postort: St.Wendel

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-213162
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 040-087018
ABl. S-Ausgabe: 94

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-03 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 094-213162 (2018-05-17)