Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in der Stadt Bad Aibling

Stadt Bad Aibling

Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in der Stadt Bad Aibling

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-05 Auftragsbekanntmachung
2018-05-08 Ergänzende Angaben
2018-05-17 Ergänzende Angaben
2018-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung: Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in der Stadt Bad Aibling
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rosenheim, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Aibling
Postanschrift: Am Klafferer 4
Postleitzahl: 83043
Postort: Bad Aibling
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-aibling.de 🌏
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Fax: +49 89451088969 📠
URL der Dokumente: http://mayburg.de/bad-aibling 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-06 📅
Datum des Beginns: 2018-09-11 📅
Datum des Endes: 2022-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 067-149117
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
4-Augen-Prinzip

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zur Luitpold-Grundschule Bad Aibling sowie zur Max-Joseph-Mittelschule in Großkarolinenfeld
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung (Hin- und Rückfahrten) zur Luitpold-Grundschule Bad Aibling sowie zur Max-Joseph-Mittelschule in Großkarolinenfeld samt Option (= Einzelfahrt für ein Kind zur Luitpold-Grundschule Bad Aibling und zurück).
Beschreibung der Verlängerungen: Je 3 x um 1 Jahr
Beschreibung der Optionen:
Einzelfahrt für ein Kind von Bad Aibling zur Luitpold-Grundschule Bad Aibling und zurück
Bezeichnung des Loses: Schülerbeförderung zur St.-Georg-Grundschule Bad Aibling mit Zweigstelle Willing und zur St.-Georg-Mittelschule Bad Aibling (Hin- und Rückfahrt)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung zur St.-Georg-Grundschule Bad Aibling mit Zweigstelle Willing und zur St.-Georg-Mittelschule Bad Aibling (Hin- und Rückfahrt)
Beschreibung der Optionen:
— Beförderung von einem Kind, wohnhaft in 83043 Bad Aibling zur St. Georg-Mittelschule Bad Aibling und zurück,
— Beförderung einer Praxisklasse (vier Schüler) zur Frist-Schäffler-Schule nach Ostermünchen,
— Sonderfahrten von der St. Georg-Schule zur Turnhalle (Jahnstraße), zum Schlittenfahren, oder ins Eisstadion usw. anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Aibling

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister,
— Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer,
— Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme,
— aktuelle Genehmigungsurkunde nach § 47 PBefG und/oder § 49 PBefG. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandeslandes vorzulegen,
— Erklärung der Verpflichtung nach Zuschlagserteilung eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme für jedes Fahrzeug abzuschließen und vor der Aufnahme der Beförderung nachzuweisen,
— Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, welche im erweiterten Führungszeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Paul-Wassermann-Str. 3
81829 München
Zusätzliche Informationen: 4-Augen-Prinzip

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
Internetadresse: www.bad-aibling.de 🌏
Dokumente URL: http://mayburg.de/bad-aibling 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 067-149117 (2018-04-05)
Ergänzende Angaben (2018-05-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-204680
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 067-149117
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist auf Dienstag, den 22.05.2018, 12.00
Quelle: OJS 2018/S 090-204680 (2018-05-08)
Ergänzende Angaben (2018-05-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-214145
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wird verlängert auf Dienstag, den 5.6.2018, 12.00.
Quelle: OJS 2018/S 094-214145 (2018-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 138-315777
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Die genauen Angebotspreise sind Betriebsgeheimnis

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung zur St.-Georg-Grundschule Bad Aibling mit Zweigstelle Willing und zur St.-Georg-Mittelschule Bad Aibling (Hin- und Rückfahrt).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Name: Fa. Herbert Prechtl
Postort: Tuntenhausen
Postleitzahl: 83104
Land: Deutschland 🇩🇪
Rosenheim, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Mehr anzeigen
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 138-315777 (2018-07-18)