Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verwaltungsgemeinschaft Bergen
Postanschrift: Hochfellnstr. 14
Postort: Bergen
Postleitzahl: 83346
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de📧
Fax: +49 89451088969 📠
Region: Traunstein🏙️
URL: www.bergen-chiemgau.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in der Verwaltungsgemeinschaft Bergen”
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in der Verwaltungsgemeinschaft Bergen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bergen, Vachendorf und Siegsdorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zur und von der Grund- und Mittelschule Bergen, der Grundschule Vachendorf und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderungsleistungen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zur und von der Grund- und Mittelschule Bergen, der Grundschule Vachendorf und der Mittelschule Siegsdorf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Beförderung von zwei Schülern von Vachendorf nach Bergen und zurück zum Wahlunterricht.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 077-171840
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Busverkehrsleistungen im freigestellten Schülerverkehr in der Verwaltungsgemeinschaft Bergen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Alpenland-Reisen, Inh. Christian Pletschacher
Postort: Siegsdorf
Postleitzahl: 83313
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Traunstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die genauen Angebotspreise sind Betriebsgeheimnis
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2018/S 139-318136 (2018-07-18)