Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Bocholt

Stadt Bocholt

Erbringung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Bocholt (Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Bocholt) ab dem 1.1.2019.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-26 Auftragsbekanntmachung
2018-04-16 Ergänzende Angaben
2018-04-19 Ergänzende Angaben
2018-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 25-eu 05/18
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Bocholt (Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Bocholt) ab dem 1.1.2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Borken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt
Postanschrift: Berliner Platz 1
Postleitzahl: 46395
Postort: Bocholt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bocholt.de 🌏
E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de 📧
Telefon: +49 2871953453 📞
Fax: +49 2871953190 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYYS9MZC 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYYS9MZC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-140009
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 108-192780
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Bocholt (Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung in der Stadt Bocholt) ab dem 1.1.2019 mit einem Umfang von derzeit ca. 0,8 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bocholt im Kreis Borken; 46395; Bocholt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 10.02.2018 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW werden nachfolgend die für die Verpflichtungserklärung nach § 4TVgG NRW relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
1) Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di] zusammen mit Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBB-Tarifunion);
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2) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di) zusammen mit Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di) zusammen mit Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di) zusammen mit Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 vom 4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1) Keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2) Der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3) Der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) Der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5) Der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) Weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7) Der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8) Dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
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9) Dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10) Der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11) Weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
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(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
12) Der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13) Der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot indiesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultativeAusschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegensvon Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nachden Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweiseund Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
A) Nachweis über die Erbringung von mindestens 500 000 km Linienverkehr pro Jahr;
B) Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass derjenige Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben), dem nach Prüfung und Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach entsprechender Aufforderung durch den Auftraggeber diesem die gemäß dem TVgG NRW erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzulegen hat (insbesondere die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG NRW) Die näheren Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 05 554 008
Name des öffentlichen Auftraggebers: StadtBus Bocholt GmbH
Postanschrift: Europaplatz 20
Postleitzahl: 46399
Land: Borken 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsreferat - Zentrale Vergabestelle - Peter Ingenhaag
Internetadresse: www.bocholt.de 🌏
Kontaktperson: Herrn Jens Dörpinghaus
E-Mail: jed@stadtbusbocholt.de 📧
Internetadresse: www.stadtbusbocholt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPWYYS9MZC 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform und dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B.Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können;
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B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren;
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C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache;
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabeder Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Angebotes und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet;
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F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9MZC.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 25111411691 📞
Fax: +49 25111411265 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 063-140009 (2018-03-26)
Ergänzende Angaben (2018-04-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 075-167706
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 063-140009
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sind ergänzend zu den in der vorliegenden Änderungsbekanntmachung genannten Änderungen entsprechende Anpassungen auch in den Vergabeunterlagen vorgenommen worden. Die z. T. veränderten Vergabeunterlagen sind entsprechend neu auf der E-Vergabeplattform eingestellt worden; maßgeblich für die Angebotserstellung sind alleine die Vergabeunterlagen in der nunmehr eingestellten Fassung.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsreferat – Zentrale Vergabestelle – Peter Ingenhaag
Quelle: OJS 2018/S 075-167706 (2018-04-16)
Ergänzende Angaben (2018-04-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 078-174950
ABl. S-Ausgabe: 78
Quelle: OJS 2018/S 078-174950 (2018-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 25-eu 05/18 A
Gesamtwert des Auftrags: 24 271 568 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-280160
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9B43

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bocholt im Kreis Borken 46395 Bocholt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Quelle: OJS 2018/S 123-280160 (2018-06-28)
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