Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BÜW an Bahnübergängen in STE Gewerken an den Strecken 2236/2273
17FEI30439
Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: BÜW nach VV Bau STE
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Münster🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“BÜW-Leistungen nach VV Bau STE – weitere Angaben zu Art und Umfang siehe Ausschreibungsunterlagen”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 063-140973
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: BÜW an Bahnübergängen in STE Gewerken an den Strecken 2236/2273
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 125-286617 (2018-06-29)