Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden. Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 03_111324_152112
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Gandersheim
Postanschrift: Stiftsfreiheit 3
Postleitzahl: 37581
Postort: Bad Gandersheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
E-Mail: evergabe-gan@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5382953-0📞
Fax: +49 5382-1043 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXQ6YY6YE1H🌏
Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 (2) VgV ist die HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung von jedem Mitglied und ggf. das Bewerbungsformular separat vorzulegen. Rückfragen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die unter Pkt. I.3) genannte Adresse zu richten.
Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 (2) VgV ist die HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung von jedem Mitglied und ggf. das Bewerbungsformular separat vorzulegen. Rückfragen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die unter Pkt. I.3) genannte Adresse zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Die NLStBV beabsichtigt die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12 i. V. mit § 41 ff. HOAI 2013 der Leistungsphase (LPH) 8, der Örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13 i. V. § 45 ff. HOAI 2013 der LPH 8, der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 der LPH 9, der Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 i. V. § 49 ff. HOAI 2013 zu vergeben.
Die NLStBV beabsichtigt die Ingenieurleistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12 i. V. mit § 41 ff. HOAI 2013 der Leistungsphase (LPH) 8, der Örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13 i. V. § 45 ff. HOAI 2013 der LPH 8, der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 der LPH 9, der Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 i. V. § 49 ff. HOAI 2013 zu vergeben.
Die detaillierten Beschreibungen der Objekte sind der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen zu entnehmen. Die Darstellung der weiteren Besonderen und Zusätzlichen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Leistungsbeginn ist ab 1.8.2018 geplant. Eine genaue Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 84 Monate
Zusätzliche Informationen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 (2) VgV ist die HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung von jedem Mitglied und ggf. das Bewerbungsformular separat vorzulegen. Rückfragen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die unter Pkt. I.3) genannte Adresse zu richten.
Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 (2) VgV ist die HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung von jedem Mitglied und ggf. das Bewerbungsformular separat vorzulegen. Rückfragen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail an die unter Pkt. I.3) genannte Adresse zu richten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das betreffende Teilstück der A7 befindet sich süd-östlich von Hildesheim in den Gemarkungen Grasdorf und Holle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Teilnahmeantrag sind alle die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und in der HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind einschließlich Anlagen abzugeben bzw. einzureichen.
Mit Teilnahmeantrag sind alle die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und in der HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind einschließlich Anlagen abzugeben bzw. einzureichen.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (im Bereich der Örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI) in EUR netto aufweisen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) der durchschnittlichen Jahresumsätze aus dem Bereich Örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (im Bereich der Örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI) in EUR netto aufweisen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) der durchschnittlichen Jahresumsätze aus dem Bereich Örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12 HOAI ausreichend.
Mindeststandards:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2) Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
2) Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden und die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin/der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Mindeststandards:
Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV-Unternehmensreferenz A: Der Bewerber muss mindestens für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto), Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8) die Örtliche Bauüberwachung erbracht haben.
Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV-Unternehmensreferenz A: Der Bewerber muss mindestens für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto), Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8) die Örtliche Bauüberwachung erbracht haben.
Gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV-Führungskräfte des Unternehmens:
Technischer Leiter: abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesen mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)).
Gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV-Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung:
Datenverarbeitungssystem GAEB kompatibel.
Gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV-technischen Fachkräfte.
Vorgesehener Örtlicher Bauüberwacher:
Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)); mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung; persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (Örtlicher Bauüberwacher) für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)); mind. 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung; persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (Örtlicher Bauüberwacher) für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)); mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung; persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (stellvertretender Örtlicher Bauüberwacher) für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)); mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Örtliche Bauüberwachung/Bauoberleitung; persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (stellvertretender Örtlicher Bauüberwacher) für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)); mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung; persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (Projektmitarbeiter Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen) für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 13 HOAI; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 1 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens oder vergleichbar an einer Universität oder Fachhochschule (Abschluss mind. Dipl.-Ing. (FH)); mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Örtlicher Bauüberwachung/Bauoberleitung; persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (Projektmitarbeiter Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen) für den „Neubau“ oder die „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 13 HOAI; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 1 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo):
Qualifikationsnachweis gemäß RAB 30 (Anlage B/C); Qualifikationsnachweis gemäß DGUV 101-004 (ehemals BGR 128) und TRGS 524 Anlage 2a; mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Koordination nach Baustellenverordnung (SiGe-Koordination); persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (SiGeKo) beim „Neubau“ oder bei der „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Qualifikationsnachweis gemäß RAB 30 (Anlage B/C); Qualifikationsnachweis gemäß DGUV 101-004 (ehemals BGR 128) und TRGS 524 Anlage 2a; mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Koordination nach Baustellenverordnung (SiGe-Koordination); persönliche Mindestreferenz in vergleichbarer Funktion (SiGeKo) beim „Neubau“ oder bei der „Sanierung“ für ein Objekt aus der Objektliste, Anlage 12 HOAI, Gruppe 6; mind. HZ III; Bauwerkskosten (KG 300 und 400) mind. 10 Mio. EUR (brutto); Fertigstellung im Zeitraum 1.3.2013 bis 28.2.2018 (Abschluss LPH 8).
Es ist nicht zulässig, dass der ÖBÜ und der stellv. ÖBÜ in Personalunion auftreten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben in den Vergabeunterlagen zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gem. den Angaben in den Vergabeunterlagen zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen.
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren:
1. Stufe – formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die die Teilnahmebedingungen (Formale Ausschlusskriterien/Mindestbedingungen siehe u. a. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und Eigenerklärung zur Eignung) nicht erfüllen, werden formal ausgeschlossen.
2. Stufe – Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Die weitere Auswahl erfolgt unter den formalzulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Stufe – Auswahl anhand von festgelegten Auswahlkriterien: Die weitere Auswahl erfolgt unter den formalzulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb), wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
1. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV
1.1. Bewertung durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12) in den letzten drei Geschäftsjahren, Wichtung: 10 %
2. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV, Wicht. gesamt: 70 %
2.1. Bewertung Berufspraxis des Örtlichen Bauüberwachers (ÖBÜ) – Berufspraxis in der Bauüberwachung, Wicht. 7 %
2.2. Bewertung persönliche Referenz des ÖBÜ, Wicht. 10 %
2.3. Bewertung Berufspraxis des stellvertretenden Örtlichen Bauüberwachers (stellv. ÖBÜ) - Berufspraxis in der Bauüberwachung, Wicht. 7 %
2.4. Bewertung persönliche Referenz des stellv. ÖBÜ, Wicht. 10 %
2.5. Zusätzliche persönliche Referenzen des ÖBÜ oder stellv. ÖBÜ:
Spezielle Anforderungen an Baugruben
2.5.1. Baugrube in wasserempfindlichen Böden, Wicht. 2 %
2.5.2. Baugrube in kontaminierten Böden, Wicht. 2 %
2.5.3. Baugrube mit Sicherungsmaßnahmen der Nachbarbebauung, Wicht. 1,5 %
2.5.4. Baugrube in wasserführenden Schichten/mit anstehendem Grundwasser, Wicht. 2 %
Spezielle Anforderungen an Baugrubenverbau
2.5.5. Freistehende Verbaumaßnahme, Wicht. 2 %
2.5.6. Rückverankerte Verbaumaßnahmen mit einer Verankerungsebene, Wicht. 1,5 %
2.5.7. Rückverankerte Verbaumaßnahmen mit mehreren Verankerungsebenen, Wicht. 1,5 %
Spezielle Anforderungen an vorgespannte Konstruktionen
2.7. Bewertung persönliche Referenz des PM ÖBÜ VA, Wicht. 5 %
2.8. Zusätzliche persönliche Referenzen des PM ÖBÜ VA:
2.8.1. Anschlussbaumaßnahme an vorhandene Dämme im Fernstraßenbau, Wicht. 2 %
2.8.2. Verbreiterung von vorhandenen Verkehrswegen (min. Bauklasse nach RStO 01, SV), Wicht. 2 %
Weitere Unterkriterien sowie konkrete Anforderungen an die einzelnen Kriterien und die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) können der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-01 📅
Unterschrift auf Abschlusserklärungen: Die Unterzeichnenden erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind u. Sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Unterzeichnenden erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Unterschrift auf Abschlusserklärungen: Die Unterzeichnenden erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind u. Sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Unterzeichnenden erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über im Bewerbungsformular genannten Unterlagen, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Veröffentlichung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Teilnahmeantrag ist im Original in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern geforderte Angaben und Nachweise nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden können. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über im Bewerbungsformular genannten Unterlagen, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Veröffentlichung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Teilnahmeantrag ist im Original in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern geforderte Angaben und Nachweise nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden können. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden(Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden(Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge(Ausschlusskriterium). Die Leistungen zur Koordination nach BaustellV und zur Tragwerksplanung sind hiervon ausgenommen.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge(Ausschlusskriterium). Die Leistungen zur Koordination nach BaustellV und zur Tragwerksplanung sind hiervon ausgenommen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, od. ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, od. ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
— der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register Original und Kopie) und 2-fach in digitaler Form (eingescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register Original und Kopie) und 2-fach in digitaler Form (eingescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YE1H
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsichen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Telefon: +49 5113034-01📞
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Fax: +49 5113034-2099 📠
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentraler Geschäftsbereich
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Internetadresse: www.strassenbau.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 045-098706 (2018-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075 a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach Baustell V (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075 a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach Baustell V (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075 a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193 + 660 bis 194 + 400 mit den Bauwerken 3075, 3075 a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach Baustell V (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Ingenieurleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2013 jeweils der LPH 8, auf die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach Baustell V (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193+660 bis 194+400 mit den Bauwerken 3075, 3075 a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) – Geschäftsbereich Gandersheim (rGB), plant im „Bereich Innerstetal“ die Erneuerung der A7 im Abschnitt km 193+660 bis 194+400 mit den Bauwerken 3075, 3075 a und 3076 und seitlichen Lärmschutzwänden.
Die NLStBV beabsichtigt die Ingenieurleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12 i.V. mit § 41 ff. HOAI 2013 der Leistungsphase (LPH) 8, der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13 i.V. § 45 ff. HOAI 2013 der LPH 8, der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 der LPH 9, der Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 i.V. § 49 ff. HOAI 2013 zu vergeben.
Die NLStBV beabsichtigt die Ingenieurleistungen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12 i.V. mit § 41 ff. HOAI 2013 der Leistungsphase (LPH) 8, der örtlichen Bauüberwachung für Verkehrsanlagen gemäß Anlage 13 i.V. § 45 ff. HOAI 2013 der LPH 8, der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 der LPH 9, der Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2013 der LPH 9 und auf weitere Besondere und Zusätzliche Leistungen inkl. der Koordination nach BaustellV (SiGeKo) und der anteiligen Objektüberwachung der Tragwerksplanung gemäß Anlage 14 i.V. § 49 ff. HOAI 2013 zu vergeben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): §45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 30
Referenz Zusätzliche Informationen
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger Zustimmung des AG ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem.§ 47 VgV der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlagerhalten soll, od. ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem.§ 47 VgV der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlagerhalten soll, od. ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert,
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert,
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6YC7N
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;