Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GEWOFAG Wohnen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.gewofag.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.dtvp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Baugesellschaft der Landeshauptstadt München
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Carl-Wery-Straße WA 1 – Fliesenarbeiten
201 / 2018
Produkte/Dienstleistungen: Fliesen📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau einer Wohnanlage mit 159 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 278 Stellplätzen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 332622.52 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Carl-Wery-Straße WA 1 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 3 800 m Bodenfliesen
Ca. 4 200 m Sockelleisten
Ca. 2 500 m Wandfliesen
Ca. 2 100 m Verbundabdichtung unter Wand- und Bodenfliesen” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 9.4.2018 und 14.5.2018 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 217...”
Zusätzliche Informationen
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 9.4.2018 und 14.5.2018 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 217 Kalendertagen zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 048-104604
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 201 / 2018
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bauauftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Marenia GmbH
Postanschrift: Benzstraße 11
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 332622.52 💰
“Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % / Mängelansprüche i. H. v. 3 %
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft:...”
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % / Mängelansprüche i. H. v. 3 %
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYJHB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§156 GWB), Regierung von Oberbayern, Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 158-361303 (2018-08-17)