Cateringdienstleistung Kindergärten und Schule Gemeinde Unterhaching

Gemeinde Unterhaching, GB 5 – Vergabestelle

Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für die Mittagsversorgung von 4 Kindergärten und einer Schule am Standort Unterhaching in Form einer Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-12 Auftragsbekanntmachung
2018-10-12 Ergänzende Angaben
2019-02-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für die Mittagsversorgung von 4 Kindergärten und einer Schule am Standort Unterhaching in Form einer Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Unterhaching, GB 5 – Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 82008
Postort: Unterhaching
Kontakt
Internetadresse: http://www.unterhaching.de 🌏
E-Mail: vergabe@unterhaching.de 📧
Telefon: +49 8966551-205 📞
Fax: +49 8966551-272 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=147215 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-13 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 176-399197
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Los 1 - vier Kindergärten
Los 2 - eine Schule
Bezeichnung des Loses: Cateringdienstleistung für 4 Kindergärten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für die Mittagsversorgung von vier Kindergärten. Es kann mit einer Essensteilnehmerzahl von 350 kalkuliert werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2022.
Bezeichnung des Loses: Mensabetrieb und Pausenverkauf für eine Grund- und Mittelschule
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ausgehend von den aktuellen Zahlen kann in der Schule der Gemeinde Unterhaching mit ca. 300 Essensteilnehmern pro Tag kalkuliert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterhaching

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Unterhaching
Zimmer 205

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Steffi Rudolf
Internetadresse: www.unterhaching.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=147215 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 176-399197 (2018-09-12)
Ergänzende Angaben (2018-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 176-399197
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Unterhaching, GB 5 - Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 200-455372
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 176-399197
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Ziffer III.1.1 Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: — § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), — § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, — § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), — § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), — § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), — den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), — Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder — den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass — weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, — das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, — das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Ziffer III.2 Vorlage der letzten Bilanz und Nachweis über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, vgl. § 45 VgV Ziffer III.3 Referenzen, Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, vgl. § 46 VgV Ziffer IV.1.8) der EU Auftragsbekanntmachung ist dahingehend zu ändern, dass der Auftrag in das Beschaffungsübereinkommen (GPA) fällt. Ziffer VI.1) der EU-Auftragsbekanntmachung: es handelt sich um einen wiederkehrenden Auftrag Ziffer VI.4.1) Website der Vergabekammer Südbayern: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ Hinweise: Es steht ein neues LV-Deckblatt unter www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung. Wir bitten Sie darum die Unterlagen erneut herunter zu laden. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angebote auch elektronisch über www.staatsanzeiger-eservices.de eingereicht werden können und Nebenangebote nicht zulässig sind. Darüber hinaus wird ausdrücklich erwähnt, dass keine Umbauarbeiten in den Gebäuden vorgenommen werden können. Der Bewerber muss mit dem zur Verfügung stehenden Raumangebot in den Einrichtungen auskommen. Sollten zusätzliche elektrische Anschlüsse notwendig werden, die nicht grundlegend in die Gebäudesubstanz eingreifen, so können diese auf Kosten des Bewerbers umgesetzt werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Rudolf
Quelle: OJS 2018/S 200-455372 (2018-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018-399197
Kurze Beschreibung:
Los 1 – 5 Kindergärten Los 2 – 1 Schule
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 027-059773
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Das oben genannte Vergabeverfahren über die Cateringdienstleistung ist aufgehoben worden, weil sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben und folgende andere schwerwiegende Gründe bestehen: Erforderlichkeit der Überarbeitung der Vergabeunterlagen. Folgendes weiteres Vorgehen ist beabsichtigt: offenes Verfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 – 5 Kindergärten
Los 2 – 1 Schule
Bezeichnung des Loses: Cateringdienstleistung Los 1 Kindergärten Los 2 Schule
Losnummer: 0
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Unterhaching sucht einen Dienstleister für die Mittagsversorgung von fünf Kindergärten. Es kann mit einer Essensteilnehmerzahl von 350 kalkuliert werden.
Des Weiteren ist eine Schule zu beliefern.

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das oben genannte Vergabeverfahren über die Cateringdienstleistung ist aufgehoben worden, weil sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben und folgende andere schwerwiegende Gründe bestehen: Erforderlichkeit der Überarbeitung der Vergabeunterlagen.
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Folgendes weiteres Vorgehen ist beabsichtigt: offenes Verfahren.
Quelle: OJS 2019/S 027-059773 (2019-02-04)