Clearing Parkumsätze im e-commerce

Flughafen Hamburg GmbH

Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungen im e-commerce für die Gesellschaften:
— FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG,
— Flughafen Hamburg GmbH, (FHG),
— HAM Ground Handling GmbH & Co. KG.
Im Jahr 2017 wurden bei der FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG im Bereich der Parkumsätze rund 28,2 Mio. EUR netto mit Girocard- / Kreditkarten bezahlt.
Im übrigen Bereich wurden ca. 650 000 EUR über mobile Endgeräte und Online Payment mit Girocard- /Kreditkarten bezahlt.
Durch den Dienstleister sind das Clearing (Zahlungsverkehr), die Auszahlung an die oben genannten Gesellschaften, die Bereitstellung von definierten Finanzdateien für die Buchhaltung, ein allgemeines Reporting und Beratungsleistungen (z.B. zur Einführung neuer Zahlungsmedien) zu erbringen.
Für eine detaillierte Beschreibung der Leistungen siehe Link unter Ziffer I.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bearbeitung und Clearing
Referenznummer: 180502749
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungen im e-commerce für die Gesellschaften: — FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG, — Flughafen Hamburg GmbH, (FHG), — HAM Ground Handling GmbH & Co. KG. Im Jahr 2017 wurden bei der FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG im Bereich der Parkumsätze rund 28,2 Mio. EUR netto mit Girocard- / Kreditkarten bezahlt. Im übrigen Bereich wurden ca. 650 000 EUR über mobile Endgeräte und Online Payment mit Girocard- /Kreditkarten bezahlt. Durch den Dienstleister sind das Clearing (Zahlungsverkehr), die Auszahlung an die oben genannten Gesellschaften, die Bereitstellung von definierten Finanzdateien für die Buchhaltung, ein allgemeines Reporting und Beratungsleistungen (z.B. zur Einführung neuer Zahlungsmedien) zu erbringen. Für eine detaillierte Beschreibung der Leistungen siehe Link unter Ziffer I.3).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bearbeitung und Clearing 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bearbeitung und Clearing 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 1 – 3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-airport.de 🌏
E-Mail: ubuell@ham.airport.de 📧
Telefon: +49 405075-1417 📞
Fax: +49 405075-1238 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-222257
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Es besteht kein Ausschließlichkeitsrecht für den Dienstleister. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen ggf. mit abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, zu beauftragen. Für den Dienstleister besteht keine Garantie für die unter Ziffer II.1.4) und II.2.4) sowie in den Vergabeunterlagen genannten Umsätze.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungen im e-commerce für die Gesellschaften:
— FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG,
— Flughafen Hamburg GmbH, (FHG),
— HAM Ground Handling GmbH & Co. KG.
Im Jahr 2017 wurden bei der FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG im Bereich der Parkumsätze rund 28,2 Mio. EUR netto mit Girocard- / Kreditkarten bezahlt.
Im übrigen Bereich wurden ca. 650 000 EUR über mobile Endgeräte und Online Payment mit Girocard- /Kreditkarten bezahlt.
Durch den Dienstleister sind das Clearing (Zahlungsverkehr), die Auszahlung an die oben genannten Gesellschaften, die Bereitstellung von definierten Finanzdateien für die Buchhaltung, ein allgemeines Reporting und Beratungsleistungen (z.B. zur Einführung neuer Zahlungsmedien) zu erbringen.
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Für eine detaillierte Beschreibung der Leistungen siehe Link unter Ziffer I.3).
Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungen im Präsenzgeschäft für die Gesellschaften:
Kreditkartenacquiring, Verarbeitung von Girocard-Zahlungen im SEPA-Lastschrift-/ Gutschriftverfahren über:
— Online-Parkplatzreservierung; Aktuell arbeiten wir im Bereich der Parkraumbewirtschaftung mit der Firma iLogs information logistics GmbH,
— Online-Payment allgemein,
— Online-Reservierungsplattform allgemein.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag ist erstmals zum Ende der festen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende kündbar. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
Zusätzliche Informationen:
Es besteht kein Ausschließlichkeitsrecht für den Dienstleister. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen ggf. mit abweichenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, zu beauftragen.
Für den Dienstleister besteht keine Garantie für die unter Ziffer II.1.4) und II.2.4) sowie in den Vergabeunterlagen genannten Umsätze.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Ad) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
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Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d)verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
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Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3)aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Volumen des zur verarbeitenden Parkumsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und getrennt nach Kreditkartenacquiring und Girocard-Zahlungen.
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Vorlage einer aktuellen Bankauskunft (nicht älter als 1 Monat).
Vorlage einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung.
Erklärung, dass der Bieter für Transaktionen mit online-Autorisation die Auszahlung der Parkumsätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben garantiert.
Erklärung, dass der Standort der Server / Clouds zur Speicherung und Verarbeitung von Daten ausschließlich innerhalb der EU liegen.
Die Angaben zum Volumen des zu verarbeitenden Parkumsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, sind wünschenswert.
Die Eigenerklärung, dass die Mindestanforderung erfüllt wird ist verpflichtend.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Der jährliche zu verarbeitenden Parkumsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nicht unter 10 Mio. EUR p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens.
Ba) Darstellung der verschiedenen Zahlungsmethoden / verarbeitete Zahlungsmedien.
Bb) Vorlage einer gültigen Zertifizierung gem. PCI.
Bc) Erklärung, dass der Bieter Leistungen im Präsenzgeschäft erbringt.
c) Entfällt
d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name des Auftraggebers (AG),
— Kontaktdaten des AG,
— Bezeichnung und Standort der Referenz,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Branche des Kunden,
— Wünschenswert: Angabe des Volumens des zur verarbeitenden Parkumsatz /Jahr (EUR, netto) im Präsenzgeschäft, jeweils getrennt nach Kreditkartenart und Girocard,
— Kurzbeschreibung der Art des Kreditkartenacquirings/ Verarbeitung von Girocard- Zahlungen,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedernder Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabe verfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
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Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3) der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 29,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept zur Einhaltung der Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept für Support
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,5
Gewichtung des Preises: 60

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH – Zentraleinkauf
Internetadresse: www.hamburg-airport.de 🌏
Dokumente URL: http://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfallgemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448 📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 097-222257 (2018-05-22)