Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Materialprüfungsamt NRW
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mpanrw.de📧
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.mpanrw.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coderinge Ex-Post Veröffentlichung
2018-02
Produkte/Dienstleistungen: Aluminium📦
Kurze Beschreibung:
“Coderinge für die Herstellung von TLD-Detektoren gem. Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterlegscheiben📦
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Materialprüfungsamt NRW Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Coderinge für die Herstellung von TLD-Detektoren gem. Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 104-237150
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Coderinge für die Herstellung von TLD-Detektoren
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TYPRÄMA Gebr. Matthes GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Bezugnahme auf § 39 VI Nr. 3,4 VgV kann der Auftragswert der Ausschreibung nicht veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHUYQ9Y” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr.2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 146-334116 (2018-07-30)