Beschaffung eines Computertomographen für das Bundeswehrkrankenhaus in Berlin mit Option der Beschaffung eines weiteren Computertomographen für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg. Die Beschaffung der 2 CTs umfasst auch entspr. Peripherieleistungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-16.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat U 2.1
E-Mail: bainbwu2.1@bundeswehr.org📧
Fax: +49 26140018204 📠
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206576🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name:
“Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle”
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: E1.3- Angebotssammelstelle
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org📧
Fax: +49 26140013960 📠
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Computertomographen Bw-Krankenhaus Berlin und Hamburg
Q U2AU IB006 4A708 u. Q U2AU IB007 4A710”
Produkte/Dienstleistungen: CT-Scanner📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Computertomographen für das Bundeswehrkrankenhaus in Berlin mit Option der Beschaffung eines weiteren Computertomographen für das...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Computertomographen für das Bundeswehrkrankenhaus in Berlin mit Option der Beschaffung eines weiteren Computertomographen für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg. Die Beschaffung der 2 CTs umfasst auch entspr. Peripherieleistungen
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ein CT vorgesehen für Bundeswehrkrankenhaus Berlin in Berlin
Ein weiterer CT nur für den Fall der Optionsausübung für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von einem CT für das Bundeswehrkrankenhaus Berlin sowie optional eines weiteren CT für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg inkl....”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von einem CT für das Bundeswehrkrankenhaus Berlin sowie optional eines weiteren CT für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg inkl. Peripherieleistungen.
Der CT für das Bundeswehrkrankenhaus Berlin wird sofort fest beauftragt.
Der CT für das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg unterliegt dem Optionsrecht.
Eine Lieferung darf erst dann erfolgen, wenn der Auftraggeber hierzu ausdrücklich von seinem Optionsrecht Gebrauch gemacht hat.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-29 📅
Datum des Endes: 2021-06-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bezüglich der Lieferung des CT für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg wird ein Optionsrecht vereinbart. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die...”
Beschreibung der Optionen
Bezüglich der Lieferung des CT für das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg wird ein Optionsrecht vereinbart. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die als Option vereinbarte Leistung anderweitig zu vergeben.
Bei der als Option vereinbarten Leistung handelt es sich um ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers. Eine Verpflichtung zur Optionsausübung durch den Auftraggeber besteht nicht. Die Möglichkeit zur Optionsausübung besteht bis zum 31.3.2021.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden gegebenenfalls von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO überprüft.
Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Anforderung des Auftraggebers auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB mit einzureichen (Formblatt BAAINBw- B-V 034/04.2016).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-03
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessenbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemonbler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2018/S 137-312519 (2018-07-16)