Consultingleistungen Buildmanagement BIENE

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern –Zentrale Vergabestelle

Unterstützung der Softwareentwicklung im Projekt BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) bis zur Einführung der Hauptstufe 1, incl. der Unterstützung bei der Piloteinführung in Bayern durch einen Spezialisten, ggf. unterstützt durch weitere Berater, im Bereich Unterstützung Buildmanagement im Rahmen des SW-Entwicklungsprozesses.
Die Leistungsschwerpunkte sind:
— Unterstützung des Buildmanagements und Weiterentwicklung des Build- und Testframeworks,
— redundanter Aufbau und Dokumentation der Buildprozesse,
— Übernahme von MAVEN-Konfigurationsarbeiten,
— Optimierung des Build-Prozessablaufs im Rahmen der vorhandenen Systemumgebung,
— Lokalisierung, Analyse und Beseitigung von Fehlern im Build-Prozess.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-12 Auftragsbekanntmachung
2018-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2018JWE000001
Kurze Beschreibung:
Unterstützung der Softwareentwicklung im Projekt BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) bis zur Einführung der Hauptstufe 1, incl. der Unterstützung bei der Piloteinführung in Bayern durch einen Spezialisten, ggf. unterstützt durch weitere Berater, im Bereich Unterstützung Buildmanagement im Rahmen des SW-Entwicklungsprozesses. Die Leistungsschwerpunkte sind: — Unterstützung des Buildmanagements und Weiterentwicklung des Build- und Testframeworks, — redundanter Aufbau und Dokumentation der Buildprozesse, — Übernahme von MAVEN-Konfigurationsarbeiten, — Optimierung des Build-Prozessablaufs im Rahmen der vorhandenen Systemumgebung, — Lokalisierung, Analyse und Beseitigung von Fehlern im Build-Prozess.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern –Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Sophienstr. 6
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OR3g4BTRREw%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 010-018402
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterstützung der Softwareentwicklung im Projekt BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) bis zur Einführung der Hauptstufe 1, incl. der Unterstützung bei der Piloteinführung in Bayern durch einen Spezialisten, ggf. unterstützt durch weitere Berater, im Bereich Unterstützung Buildmanagement im Rahmen des SW-Entwicklungsprozesses.
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Die Leistungsschwerpunkte sind:
— Unterstützung des Buildmanagements und Weiterentwicklung des Build- und Testframeworks,
— redundanter Aufbau und Dokumentation der Buildprozesse,
— Übernahme von MAVEN-Konfigurationsarbeiten,
— Optimierung des Build-Prozessablaufs im Rahmen der vorhandenen Systemumgebung,
— Lokalisierung, Analyse und Beseitigung von Fehlern im Build-Prozess.
Unterstützung der Softwareentwicklung im Projekt BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) bis zur Einführung der Hauptstufe 1, incl. der Unterstützung bei der Piloteinführung in Bayern durch einen Spezialisten, ggf. unterstützt durch weitere Berater, im Bereich Unterstützung Buildmanagement im Rahmen des SW-Entwicklungsprozesses. Die Leistungsschwerpunkte sind:
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption um je 12 weitere Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf den Auftragsgegenstand
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenz über einen gleichwertigen, erfolgreich durchgeführten Auftrag; Konzept zum Human Ressource-, Qualitäts- und Sicherheitsmanagement;
Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter,
— Scientology Schutzerklärung,
— Datenschutzvereinbarung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Werner, Jürgen
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OR3g4BTRREw%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 010-018402 (2018-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-113427
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 010-018402
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Der genaue Auftragswert wird aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 051-113427 (2018-03-12)