Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen; Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe"). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des weiteren hat er die in III.1.2 und 1.3 genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3 beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
Ferner ist eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Eignungsleihe-Unternehmens i.S.d. § 47 VgV beizufügen, aus welcher hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderliche Mittel der benannten Dritten zugreifen kann.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck) einreichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat er die betreffenden Teile des Auftrages sowie - soweit zu diesem Zeitpunkt zumutbar - den / die Namen des / der Nachunternehmer/s anzugeben (s. Vordruck). Es gilt § 36 Abs. 5 VGV.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Eignungsunterlagen im Einzelnen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein;
2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB (Vordruck);
3) Unterschriebene Eigenerklärung entsprechend § 123 Abs. 4 GWB, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).