CWA2 Steinräumung Ostwind 2 entlang von Seekabeltrassen zur Netzanbindung von geplanten Offshore-Windparks (OWP) von Lubmin in einem Vorranggebiet für Windenergie in der östlichen Ostsee

50Hertz Transmission GmbH

Inhalt dieser Veröffentlichung je Los ist die fachgerechte, genehmigungskonforme und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Räumung von Steinen auf den Kabeltrassen OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3.
Zur Gewährleistung einer genehmigungskonformen Kabellegung sind alle sichtbaren oder teilweise vorstehenden Steine mit einem Durchmesser ≥50 cm auf einer Korridorbreite von 12 m zu beseitigen, bzw. 15 m bei Wassertiefen größer 20 m.. Vollflächig verdeckte Steine deren Oberkannte mehr als 15 cm unterhalb des Meeresbodens liegen, werden nicht beseitigt.
Die Leistung wird in insgesamt 3 Lose aufgeteilt, die separat oder in Kombinationen angeboten werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-31 Auftragsbekanntmachung
2019-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Inhalt dieser Veröffentlichung je Los ist die fachgerechte, genehmigungskonforme und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Räumung von Steinen auf den Kabeltrassen OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3. Zur Gewährleistung einer genehmigungskonformen Kabellegung sind alle sichtbaren oder teilweise vorstehenden Steine mit einem Durchmesser ≥50 cm auf einer Korridorbreite von 12 m zu beseitigen, bzw. 15 m bei Wassertiefen größer 20 m.. Vollflächig verdeckte Steine deren Oberkannte mehr als 15 cm unterhalb des Meeresbodens liegen, werden nicht beseitigt. Die Leistung wird in insgesamt 3 Lose aufgeteilt, die separat oder in Kombinationen angeboten werden können.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: ruediger.hausbalk@50hertz.com 📧
Fax: +49 3051502616 📠
URL der Dokumente: http://www.50hertz.com/de/50Hertz/Lieferanten/Ausschreibungen-und-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 103-236288
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und – Kriterien: b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch auszufüllen und zusätzlich auf einem lesbaren Datenträger (z.B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag / Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die EU-Bekanntmachungs-Nummer muss aufgetragen sein. c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: 1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist; 2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen; 3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht; 4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber; 5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Vergabeunterlagen Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inhalt dieser Veröffentlichung je Los ist die fachgerechte, genehmigungskonforme und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Räumung von Steinen auf den Kabeltrassen OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3.
Zur Gewährleistung einer genehmigungskonformen Kabellegung sind alle sichtbaren oder teilweise vorstehenden Steine mit einem Durchmesser ≥50 cm auf einer Korridorbreite von 12 m zu beseitigen, bzw. 15 m bei Wassertiefen größer 20 m.. Vollflächig verdeckte Steine deren Oberkannte mehr als 15 cm unterhalb des Meeresbodens liegen, werden nicht beseitigt.
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Die Leistung wird in insgesamt 3 Lose aufgeteilt, die separat oder in Kombinationen angeboten werden können.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: CWA2 Steinräumung Ostwind 2_Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Steinräumung auf der Kabeltrasse OST-2-1, zwischen dem Anlandepunkt Lubmin und dem anzuschließenden OWP Arcadis Ost 1
Dauer: 50 Monate
Bezeichnung des Loses: CWA2 Steinräumung Ostwind 2_Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Steinräumung auf der Kabeltrasse OST-2-2, zwischen dem Anlandepunkt Lubmin und dem anzuschließenden OWP Baltic Eagle
Bezeichnung des Loses: CWA2 Steinräumung Ostwind 2_Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Steinräumung auf der Kabeltrasse OST-2-3, zwischen dem Anlandepunkt Lubmin und dem anzuschließenden OWP Baltic
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offshore Leistungen in der östlichen Ostsee (Tief- und Flachwasser)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
a) Aktueller Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern;
b) Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.(siehe Bewerberfragebogen);
c) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden. (siehe Bewerberfragebogen).
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.1)) sind Mindestbedingungen.
Die Bewerber haben zudem den „CWA2 Steinräumung_Bewerberfragebogen“ im Hinblick auf die Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Im Bewerberfragebogen sind auch diejenigen Angaben vorzunehmen und Eigenerklärungen abzugeben, welche im Rahmen der vorangehend aufgeführten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweise nicht explizit benannt sind. Der Bewerberfragebogen ist unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zu finden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (siehe Bewerberfragebogen);
b) Übergabe der Gewinn-und Verlustrechnung der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Bescheinigung einer Versicherung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode) für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden; ersatzweise eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss und Nachweis einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall
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d) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Steuern durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung, sofern das zuständige Finanzamt grundsätzlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt;
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e) Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung des Bewerbers zur Zahlung von Sozialbeiträgen (durch Erklärung der zuständigen Sozialversicherungsträger/Krankenkassen);
f) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
g) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Bewerber haben zudem den „CWA 2 Bewerberfragebogen“ im Hinblick auf die o.g. Mindestbedingungen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen. Der Bewerberfragebogen ist unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zu finden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
a) Referenzangaben vergleichbarer Leistungen in der deutschen Nord- oder Ostsee aus den letzten 5 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit, auf Nachfrage Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
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b) Aktuell und gültiger Nachweis über das Vorhandensein eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (EN ISO 9001 oder vergleichbar);
c) Aktuell und gültiger Nachweis über das Vorhandensein eines zertifizierten Arbeitssicherheitsmanagementsystems (OHSAS 18001 oder vergleichbar);
d) Mindestschiffskapazitäten für die in Rede stehenden Arbeiten: Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von einer Steinräumungs-Schiffseinheit pro Los.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
1) unterzeichneter Bewerberfragebogen;
2) unterzeichnete Referenzliste;
3) Weitere Erklärungen/Nachweise zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung;
4) ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unten VI.3) c) (5);
5) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI.3) c) (4)
Allgemeine Erläuterungen zu Inhalte des Teilnahmeantrages und zur Form des Teilnahmeantrages sind unter Ziffer VI.3) zu finden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Auftrags werden Bürgschaften verlangt, vergleiche Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Angabe des Angebotspreises und der Zahlungsverkehr erfolgt in EUR, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird das aus den Referenzangaben erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung vergleichbar sein muss. 100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können. Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer zu erstellenden Rangliste zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rüdiger Hausbalk
Dokumente URL: http://www.50hertz.com/de/50Hertz/Lieferanten/Ausschreibungen-und-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und – Kriterien:
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch auszufüllen und zusätzlich auf einem lesbaren Datenträger (z.B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag / Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die EU-Bekanntmachungs-Nummer muss aufgetragen sein.
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c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist;
2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
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4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
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5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2018/S 103-236288 (2018-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 103-236288
Kurze Beschreibung:
Inhalt dieser Veröffentlichung je Los ist die fachgerechte, genehmigungskonforme und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Räumung von Steinen auf den Kabeltrassen OST-2-1, OST-2-2 und OST-2-3. Zur Gewährleistung einer genehmigungskonformen Kabellegung sind alle sichtbaren oder teilweise vorstehenden Steine mit einem Durchmesser ≥50 cm auf einer Korridorbreite von 12,0 m zu beseitigen, bzw. 15 m bei Wassertiefen größer 20 m. Vollflächig verdeckte Steine deren Oberkannte mehr als 15 cm unterhalb des Meeresbodens liegen, werden nicht beseitigt. Die Leistung wird in insgesamt 3 Lose aufgeteilt, die separat oder in Kombinationen angeboten werden können.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 004-005780
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 103-236288
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: b) Form des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch auszufüllen und zusätzlich auf einem lesbaren Datenträger (z.B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/ Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die EU-Bekanntmachungs-Nummer muss aufgetragen sein. c) Allg. Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Vergabeunterlagen Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Gewährleistung einer genehmigungskonformen Kabellegung sind alle sichtbaren oder teilweise vorstehenden Steine mit einem Durchmesser ≥50 cm auf einer Korridorbreite von 12,0 m zu beseitigen, bzw. 15 m bei Wassertiefen größer 20 m. Vollflächig verdeckte Steine deren Oberkannte mehr als 15 cm unterhalb des Meeresbodens liegen, werden nicht beseitigt.
Mehr anzeigen
Los 1: Steinräumung auf der Kabeltrasse OST-2-1, zwischen dem Anlandepunkt Lubmin und dem anzuschließenden OWP Arcadis Ost 1.
Los 2: Steinräumung auf der Kabeltrasse OST-2-2, zwischen dem Anlandepunkt Lubmin und dem anzuschließenden OWP Baltic Eagle.
Los 3: Steinräumung auf der Kabeltrasse OST-2-3, zwischen dem Anlandepunkt Lubmin und dem anzuschließenden OWP Baltic.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offshore Leistungen in der östlichen Ostsee (Tief- und Flachwasser).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-04 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch auszufüllen und zusätzlich auf einem lesbaren Datenträger (z.B. CD) in einem geschlossenen Umschlag oder per E-Mail vorzulegen. Der Umschlag/ Mail muss mit dem Wort „vertraulich“ gekennzeichnet an die unter I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein und die EU-Bekanntmachungs-Nummer muss aufgetragen sein.
Mehr anzeigen
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
Mehr anzeigen
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung einschließlich der Zusage der gesamtschuldnerischer Haftung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2019/S 004-005780 (2019-01-04)