Das Projekt „Betriebserhalt und Wiederherstellung“ besteht aus den beiden Teilprojekten „IT-Notfallmanagement“ sowie „Business Continuity Management (BCM)“.
Das Projekt „IT-Notfallmanagement“ hat zum Ziel, die entsprechenden Governance Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder/ Serviceeinheiten (GF/SE) hinsichtlich spezifischer Gegebenheiten zu operationalisieren. Im Teilprojekt „IT-Notfallmanagement“ ist die Konzeption und Implementierung eines konzernwei-ten IT-Notfallwesens geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“CyberSecurity@DB Los 2: Beratungsleistungen Betriebserhalt und Wiederherstellung
18GEA34142”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Projekt „Betriebserhalt und Wiederherstellung“ besteht aus den beiden Teilprojekten „IT-Notfallmanagement“ sowie „Business Continuity Management...”
Kurze Beschreibung
Das Projekt „Betriebserhalt und Wiederherstellung“ besteht aus den beiden Teilprojekten „IT-Notfallmanagement“ sowie „Business Continuity Management (BCM)“.
Das Projekt „IT-Notfallmanagement“ hat zum Ziel, die entsprechenden Governance Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschäftsfelder/ Serviceeinheiten (GF/SE) hinsichtlich spezifischer Gegebenheiten zu operationalisieren. Im Teilprojekt „IT-Notfallmanagement“ ist die Konzeption und Implementierung eines konzernwei-ten IT-Notfallwesens geplant.
Das Projekt „Betriebserhalt und Wiederherstellung“ besteht aus den beiden Teilprojekten „IT-Notfallmanagement“ sowie „Business Continuity Management (BCM)“. Im Teilprojekt „IT-Notfallmanagement“ ist die Konzeption und Implementierung eines konzernweiten IT-Notfallwesens geplant. Das IT-Notfallmanagement muss dabei proaktive (IT-Notfallvorbereitung) und reaktive Regelungen/ Maßnahmen (IT-Notfallbewältigung) umfassen. Dafür ist ein geeigneter IT-Notfallmanagement-Prozess und eine IT-Notfallmanagement -Organisation im DB-Konzern zu etablieren.
Dabei sollen konzernweite Regelungen und Mindestanforderungen zur IT-Notfallvorsorge und IT-Notfallbewältigung geschaffen werden. Konzernerhebliche IT-Notfälle werden zukünftig zentral koordiniert, während nicht unternehmenskritische IT-Notfälle nach einheitlichen Vorgaben dezentral in den Geschäftsfeldern bzw. Serviceeinheiten selbst bewältigt werden. Das Teilprojekt „Business Continuity Management (BCM)“ soll im DB-Konzern ein konzernweites und ganzheitliches BCM-System zur Sicherstellung der Fortführung kritischer Geschäftsprozesse in Schadensfällen (Notfälle und Krisen) implementieren, das sich grundsätzlich am ISO-Standard 22301 und branchenüblichen Good-Practices orientiert.
Im BCM werden zur Notfallvorsorge kritische Geschäftsprozesse und ihre Ressourcen analysiert und anschließend Strategien und Pläne für deren Ausfall erstellt und umgesetzt. Diese sollen anschließend bei der Notfall- und Krisenbewältigung zur Fortführung und Wiederherstellung der Geschäftsprozesse im Schadensfall Anwendung finden.
Die Umsetzung und Durchführung der BCM-Maßnahmen erfolgt in den GF / SE des DB-Konzerns, während die fachliche Steuerung, die Qualitätssicherung und Koordination übergreifender Themen durch die Konzernleitung erfolgt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 26
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Gemäß § 20 Abs. 45 Abs. 3 SektVO werden maximal 10 geeignete Unternehmen (Für Los 1 und Los 2 werden jeweils die fünf am besten bewerteten Unternehmen) zur...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß § 20 Abs. 45 Abs. 3 SektVO werden maximal 10 geeignete Unternehmen (Für Los 1 und Los 2 werden jeweils die fünf am besten bewerteten Unternehmen) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte eine darüber hinausgehende Anzahl von Bewerbern die zwingenden Kriterien zur Eignung erfüllen, werden diejenigen 10 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die in der Eignungsprüfung die besten Ergebnisse erzielt haben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
2) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat..
4) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
5) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird.
6) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1 – 3 GWB vorliegt.
7) Ausschlusskriterium
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die...”
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der Deutschen Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme an der Vergabe ist eine Registrierungunter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU-Vergabe) auf dem Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieternutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen undggf. Dokumente hochzuladen.
Auf jede andere Art übermittelte TNA sind nicht zulässig.
Für technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638)Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nach gefordert werden.
3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4) Die Ansprechpartner des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde,Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachtenEignungskriterien überprüfen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 149-343018 (2018-08-01)