Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtung und Betonflächen der Hangars H1 sowie des Flugsteiges A1/A2 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. Hierzu gehört auch die Ertüchtigung bzw. Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Tribühnendachbereichs sowie des historischen Stufenbildes. Gesucht wird ein Planungsbüro als Generalplaner für LPH 1-8 mit folgendem Leistungsschwerpunkten: Ingenieurbau und Tragwerksplanung. Weitere Leistungen werden für die umfangreiche Dach- und Betondeckensanierung auf ca. 28 000 m BGF benötigt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR netto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dach- und Betondeckensanierung des ehemaligen Flughafen Tempelhofs
18-F-FIN-0025”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Produkte/Dienstleistungen: IA18
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA01
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA14
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA25
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA36
📦
Produkte/Dienstleistungen: KA04
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA28
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA27
📦
Produkte/Dienstleistungen: IA04
📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtung und Betonflächen der Hangars H1 sowie des Flugsteiges...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Dachabdichtung und Betonflächen der Hangars H1 sowie des Flugsteiges A1/A2 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. Hierzu gehört auch die Ertüchtigung bzw. Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Tribühnendachbereichs sowie des historischen Stufenbildes. Gesucht wird ein Planungsbüro als Generalplaner für LPH 1-8 mit folgendem Leistungsschwerpunkten: Ingenieurbau und Tragwerksplanung. Weitere Leistungen werden für die umfangreiche Dach- und Betondeckensanierung auf ca. 28 000 m BGF benötigt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR netto.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ehem. Flughafen Tempelhof
Platz der Luftbrücke 5
12101 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant, die Dach- und Betonflächen und Dachabdichtungen der Hangars H1 sowie A1 und A2 des...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant, die Dach- und Betonflächen und Dachabdichtungen der Hangars H1 sowie A1 und A2 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instandzusetzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. Die Dachsanierungen der Hangardächer H5-H7, sowie die Hangardächer H2-H4 ist in 2012/2013 bzw. 2014/2015 bereits erfolgt. Ab 2019 sollen die nächsten Hangardächer mit einer Fläche von 28 000 m Dachfläche saniert werden, wofür ein Planungsteam für LPH 1-8 gesucht wird. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR netto (KG 300+400).
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, verfolgt mit der Sanierung der Dachflächen folgende Zielsetzung:
— die gefahrenfreie Nutzung der zur Rede stehenden Dachfläche,
— die Möglichkeit der späteren Nutzung einer Teilfläche als Dachterrasse,
— die optionale Installation einer Fotovoltaikanlage.
Beschreibung der Maßnahmen der Dachsanierung:
Die 3 Bauteile sind mit einem Vorderdach mit Bördelblechdecke, sowie im hinteren Bereich mit einer Stahlbetondecke und darüber befindlicher Stufenausbildung ausgebildet. Im Vorderdachbereich ist eine Dachsanierung vorzunehmen mit Erneuerung der Dachhaut. Im hinteren Bereich ist neben der Dachsanierung und der Ausbildung der Stufen auch die darunterliegende Stahlbetonebene zu erneuern. Dies kann schrittweise Erfolgen (Dachsanierung mit Abdichtung von oben inkl. Stufenausbildung, Betonsanierung von unten) oder in einer Gesamtmaßnahme (Kompletter Rückbau inkl. Stahlbetonebene, anschließend Neubau in z. B. Fertigbauweise mit Stufenausbildung und Dachabdichtung) und ist vom AN zu untersuchen.
Leistungen des Auftragnehmers:
Alle Leistungen sind unter Berücksichtigung der bereits umfangreich vorhandenen Grundlagen und Rahmenbedingungen zu erbringen.
Grundlage für die Leistungserbringung ist die HOAI 2013. Die Leistungserbringung hat übergreifend und gemeinsam über die Planungsleistungen zu erfolgen. Zum Leistungsumfang zählen alle Planungsleistungen, die durch den Umbau konstruktiv oder funktional bedingt sind.
Der Generalplaner erbringt, soweit er beauftragt wird, Leistungen für die Dachsanierung für Planung und
Umsetzung für LPH 1-8 aus den folgenden Bereichen:
I) Ingenieurbau;
II) Tragwerksplanung;
III) TGA (Teilleistungen u. a. für Blitzschutz und Schneebeseitung), Leckagesystem;
IV) Schadstoffkoordination;
V) Vermessung (Optional);
VI) Brandschutzplanung (Optional);
VII) Bauphysik (Optional).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise bei vergleichbaren Projekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise und Zusammenarbeit im ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise des Auftragnehmers intern (bei ARGEN Abläufen intern)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise im Verhältnis zum Auftraggeber
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrag
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: In Abhängigkeit vom Projektverlauf
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerber werden anhand von Ausschlusskriterien ausgewählt. Diese sind in Abschnitt III festgehalten.
Darüber hinaus werden maximal 4 Bewerber...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden anhand von Ausschlusskriterien ausgewählt. Diese sind in Abschnitt III festgehalten.
Darüber hinaus werden maximal 4 Bewerber ausgelost.
Ein Bewerber wird im Vorhinein gesetzt (Der Name des gesetzten Unternehmen ist: Specht Kalleja + Partner Beratende Ingenieure GmbH), so dass einschließlich des gesetzten Unternehmens mit
Geplant mindestens 3 und maximal 5 Unternehmen in die Angebotsphase übergegangen wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis dass Eintragung in Architekten- oder Ingenieurskammer oder vergleichbares vorhanden ist. (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis dass Eintragung in Architekten- oder Ingenieurskammer oder vergleichbares vorhanden ist. (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass der Bewerber gemäß §65 Bauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw.
Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung) (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz) (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV (Ausschlusskriterium)
Nachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind als Übersetzung vorzulegen (Ausschlusskriterium)
Hinweis:
Alle Nachweise (bis auf die Bauvorlageberechtigung nach § 65 BauO Bln) sind separat von Mitgliedern von ARGEN oder Bietergemeinschaften einzureichen.
“Eigenerklärung gemäß § 45 Abs.1 VgV,
Dass im Auftragsfall eine Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder...”
Eigenerklärung gemäß § 45 Abs.1 VgV,
Dass im Auftragsfall eine Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen)abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR. (Ausschlusskriterium)
Nachweis über einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 500 000 EUR netto der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs.4 VgV (separat für Mitglieder von ARGEN oder Bietergemeinschaften)
(Ausschlusskriterium)
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angaben zur personellen Ausstattung des Unternehmens im Allgemeinen und einschließlich ingenieurtechnischen Personals. Erwartet werden mindestens 4...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angaben zur personellen Ausstattung des Unternehmens im Allgemeinen und einschließlich ingenieurtechnischen Personals. Erwartet werden mindestens 4 Mitarbeiter, die im ingenieurtechnischen Bereich tätig sind und für das Projekt zur Verfügung stehen.
(Ausschlusskriterium)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind vergleichbare Leistungen, in Form von Referenzen, vorzuweisen.
Für alle Referenzen sind folgende Punkte anzugeben:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nennung des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners,
— Nennung der Projektsumme,
— Nennung der Projektdauer,
— Beschreibung des eingesetzten Personals (Ausschlusskriterien).
Folgende Kriterien sind über eine oder mehrere Referenzen zu erfüllen:
— Lph 1 bis 8 (§34 bzw. §43 HOAI) für denkmalgeschützte Sanierung von Dächern oder Fassaden,
— Lph 1 bis 6 (§51 HOAI) inklusive Überwachung von statischen Bauzwischenzuständen,
— Durchführung von Baumaßnahmen im laufenden Betrieb,
— Abdichtung von Flachdächern über 1 000 m,
— Planung und Überwachung einer Betonsanierung (Wände oder Decken) bzw. Austausch/Verwendung mit Betonfertigteildecken,
— LP 1-7 (§34 oder §43 HOAI) bei öffentlichem Auftraggeber (Ausschlusskriterien).
Es müssen alle Kriterien erfüllt werden, wobei eine Referenz mehrere Kriterien erfüllen kann. Es gibt keine vorgegebene Mindest- oder Maximalanzahl für Referenzen.
Bewerbergemeinschaft:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Soweit Planungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Soweit Planungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweisnach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. Der Nachweis ist nur nachausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sind den Vergabeunterlagen (insbesondere Planervertrag und Aufgabenbeschreibung) zu entnehmen” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-07
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-01-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen...”
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe
I.3 der Bekanntmachung).
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit);
5) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über denNamen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist […]“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat […]“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
Des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […]“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dach- und Betondeckensanierung des Ehemaligen Flughafen Tempelhofs
18-F-FIN-0025”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant, die Dach- und Betonflächen und Dachabdichtungen der Hangars H1 sowie A1 und A2 des...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant, die Dach- und Betonflächen und Dachabdichtungen der Hangars H1 sowie A1 und A2 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instandzusetzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. Hierzu gehört auch die Ertüchtigung bzw. Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Tribühnendachbereichs sowie des historischen Stufenbildes. Weiterhin gehören die Aufarbeitung und/oder dir Erneuerung von Fensterbändern und umfangreiche Klempnerarbeiten zur Wasserführung und Randanschlussverwahrung dazu.
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, verfolgt mit der Sanierung der Dach- und Betongflächen folgende Zielsetzung:
— die gefahrenfreie Nutzung der zur Rede stehenden Dachfläche,
— die Möglichkeit der späteren Nutzung einer Teilfläche als Dachterrasse,
— die optionale Installation einer Fotovoltaikanlage.
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant, die Dach- und Betonflächen und Dachabdichtungen der Hangars H1 sowie A1 und A2 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instandzusetzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. Hierzu gehört auch die Ertüchtigung bzw. Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Tribühnendachbereichs sowie des historischen Stufenbildes. Weiterhin gehören die Aufarbeitung und/oder dir Erneuerung von Fensterbändern und umfangreiche Klempnerarbeiten zur Wasserführung und Randanschlussverwahrung dazu.
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, verfolgt mit der Sanierung der Dach- und Betongflächen folgende Zielsetzung:
— die gefahrenfreie Nutzung der zur Rede stehenden Dachfläche,
— die Möglichkeit der späteren Nutzung einer Teilfläche als Dachterrasse,
— die optionale Installation einer Fotovoltaikanlage.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise und Zusammenarbeit im ausgeschriebenen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise des AN intern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise im Verhältnis zum AG
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 212-485948
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Dach- und Betondeckensanierung des ehemaligen Flughafen Tempelhofs
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Specht Kalleja + Partner
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 300 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabestelle des Landes Berlin
Quelle: OJS 2019/S 188-457821 (2019-09-26)