Der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V. Die Einführung der medizinischen Fachanwendungen NFDM und eMP/AMTS sowie des sicheren Übermittlungsverfahrens KOM-LE im Rahmen der zweiten Stufe des Online-Produktivbetriebs soll durch eine Evaluation begleitet werden. Die unabhängige wissenschaftliche Evaluation wird begleitend Fragestellungen und Probleme identifizieren, die nicht aus den Methoden der Feldtests der Konnektor-Hersteller hervorgehen, die aber dennoch den Zufriedenheitsgrad des Endnutzers beeinflussen. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation beschafft die gematik Leistungen zur operativen Umsetzung der Datenerhebung bei den Leistungserbringern und Aufbereitung der erhobenen Daten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Statistische Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V.
Die Einführung der medizinischen Fachanwendungen NFDM und eMP/AMTS sowie des sicheren Übermittlungsverfahrens KOM-LE im Rahmen der zweiten Stufe des Online-Produktivbetriebs soll durch eine Evaluation begleitet werden. Die unabhängige wissenschaftliche Evaluation wird begleitend Fragestellungen und Probleme identifizieren, die nicht aus den Methoden der Feldtests der Konnektor-Hersteller hervorgehen, die aber dennoch den Zufriedenheitsgrad des Endnutzers beeinflussen. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation beschafft die gematik Leistungen zur operativen Umsetzung der Datenerhebung bei den Leistungserbringern und Aufbereitung der erhobenen Daten.
Der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V.
Die Einführung der medizinischen Fachanwendungen NFDM und eMP/AMTS sowie des sicheren Übermittlungsverfahrens KOM-LE im Rahmen der zweiten Stufe des Online-Produktivbetriebs soll durch eine Evaluation begleitet werden. Die unabhängige wissenschaftliche Evaluation wird begleitend Fragestellungen und Probleme identifizieren, die nicht aus den Methoden der Feldtests der Konnektor-Hersteller hervorgehen, die aber dennoch den Zufriedenheitsgrad des Endnutzers beeinflussen. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation beschafft die gematik Leistungen zur operativen Umsetzung der Datenerhebung bei den Leistungserbringern und Aufbereitung der erhobenen Daten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Statistische Dienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Statistische Dienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gematik.de🌏
E-Mail: vergabestelle@gematik.de📧
Telefon: +49 30 / 40041-166📞
Fax: +49 30 / 40041-111 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64364285🌏
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, sowie dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt, sowie dass keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen;
(2) die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der vorgenannten EigenerklärungenFremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern;
(3) bei der Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereitgestellten und bei der unter I.3 angegebenen Adresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter der I.3 angegebenen Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar;
(4) der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter IV.2.2 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen;
(5) der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in einfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(6) die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens ist der Unterlage „Bewerbungsbedingungen“ zu entnehmen.
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, sowie dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt, sowie dass keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen;
(2) die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der vorgenannten EigenerklärungenFremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern;
(3) bei der Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereitgestellten und bei der unter I.3 angegebenen Adresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter der I.3 angegebenen Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar;
(4) der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter IV.2.2 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen;
(5) der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in einfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(6) die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens ist der Unterlage „Bewerbungsbedingungen“ zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) obliegt die Verantwortung für den Aufbau und den Betrieb der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 S. 2, § 291b SGB V.
Die Einführung der medizinischen Fachanwendungen NFDM und eMP/AMTS sowie des sicheren Übermittlungsverfahrens KOM-LE im Rahmen der zweiten Stufe des Online-Produktivbetriebs soll durch eine Evaluation begleitet werden. Die unabhängige wissenschaftliche Evaluation wird begleitend Fragestellungen und Probleme identifizieren, die nicht aus den Methoden der Feldtests der Konnektor-Hersteller hervorgehen, die aber dennoch den Zufriedenheitsgrad des Endnutzers beeinflussen. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation beschafft die gematik Leistungen zur operativen Umsetzung der Datenerhebung bei den Leistungserbringern und Aufbereitung der erhobenen Daten.
Die Einführung der medizinischen Fachanwendungen NFDM und eMP/AMTS sowie des sicheren Übermittlungsverfahrens KOM-LE im Rahmen der zweiten Stufe des Online-Produktivbetriebs soll durch eine Evaluation begleitet werden. Die unabhängige wissenschaftliche Evaluation wird begleitend Fragestellungen und Probleme identifizieren, die nicht aus den Methoden der Feldtests der Konnektor-Hersteller hervorgehen, die aber dennoch den Zufriedenheitsgrad des Endnutzers beeinflussen. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation beschafft die gematik Leistungen zur operativen Umsetzung der Datenerhebung bei den Leistungserbringern und Aufbereitung der erhobenen Daten.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen) zur eigenverantwortlichen Durchführung der Datenerhebungen für wissenschaftliche Evaluationen durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer zu erstellenden Umsetzungskonzeptes mittels:
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen) zur eigenverantwortlichen Durchführung der Datenerhebungen für wissenschaftliche Evaluationen durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer zu erstellenden Umsetzungskonzeptes mittels:
1.) Registrierung von benannten Teilnehmer;
2.) Befragungen der Teilnehmer;
3.) regelmäßiges Reporting;
4.) Datenaufbereitung und Bereitstellung der aufbereiteten Daten;
5.) ggf. Nachakquirierung von Teilnehmern.
Geplant sind bis zu vier feldtestbegleitende wissenschaftlichen Evaluationen und eine produktivbetriebsbegleitende wissenschaftlichen Evaluation.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Erstlaufzeit von 36 Monaten (Grundlaufzeit) ist der Auftraggeber berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch eine einseitige schriftliche Erklärung 1 Mal um 1 weiteres Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Mindeststandards:
1.) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 (einer) Million Euro für Personen-/Sachschäden und 100.000 (einhunderttausend) Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist;
1.) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 (einer) Million Euro für Personen-/Sachschäden und 100.000 (einhunderttausend) Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist;
2.) Erklärung (Vordruck) über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Evaluation im Gesundheitswesen) jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz des Bieters muss in dem Geschäftsfeld mindestens 500.000 EUR pro Geschäftsjahr über die letzten drei Geschäftsjahre betragen;
2.) Erklärung (Vordruck) über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Evaluation im Gesundheitswesen) jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der Umsatz des Bieters muss in dem Geschäftsfeld mindestens 500.000 EUR pro Geschäftsjahr über die letzten drei Geschäftsjahre betragen;
3.) Erklärung (Vordruck) über die Mitarbeiterzahl im Bereich Evaluation im Gesundheitswesen. Es wird eine Mitarbeiteranzahl im Bereich Evaluation im Gesundheitswesen von mindestens 10 Mitarbeitern gefordert (Stichtag: Ende der Teilnahmeantragsfrist).
3.) Erklärung (Vordruck) über die Mitarbeiterzahl im Bereich Evaluation im Gesundheitswesen. Es wird eine Mitarbeiteranzahl im Bereich Evaluation im Gesundheitswesen von mindestens 10 Mitarbeitern gefordert (Stichtag: Ende der Teilnahmeantragsfrist).
1.) Erklärung (Vordruck), dass der vorgesehene Projektleiter über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung:
(a) in einem der Bereiche Public Health, Gesundheitsökonomie, Psychologie, Sozialwissenschaften, Medizininformatik, eHealth ODER Medizin UND;
(b) über wissenschaftliche Expertise bezüglich der Planung, Steuerung und operativen Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationen verfügt.
2.) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens drei erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Dienstleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Konzeption, Durchführung und Aufbereitung von wissenschaftlichen Evaluationen) vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen:
2.) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens drei erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Dienstleistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (Konzeption, Durchführung und Aufbereitung von wissenschaftlichen Evaluationen) vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen:
(a) Evaluation im Gesundheitswesen sowie damit verbundene operative Datenerhebung und;
(b) Auftragsvolumen (Honorar des Auftragnehmers) von mindestens 150.000 EUR.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VII-Verg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v.01.07.2015 – VII-Verg17/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015 – VII Verg 6/15). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VII-Verg 35/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.02.2014 – VII Verg 2/14; OLG Düsseldorf, Beschl. v.01.07.2015 – VII-Verg17/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2015 – VII Verg 6/15). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.1 bis III.1.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit, § 42 VgV, §§ 122 bis 125 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.1 bis III.1.3 formell und materiell erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 Abs. 1 VgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien:
Der Bewerber kann bei den 3 (drei) einzureichenden erfolgreichen Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 2 der EU-Bekanntmachung aus den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ergänzende Angaben zu dem Inhalt der Referenzprojekte machen. Der Bieter kann dabei angeben, welche der folgenden Kriterien die jeweilige Referenz über die Mindestanforderung nach III.1.3. Nr. 2 hinaus abdeckt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber kann bei den 3 (drei) einzureichenden erfolgreichen Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 2 der EU-Bekanntmachung aus den letzten 3 (drei) Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ergänzende Angaben zu dem Inhalt der Referenzprojekte machen. Der Bieter kann dabei angeben, welche der folgenden Kriterien die jeweilige Referenz über die Mindestanforderung nach III.1.3. Nr. 2 hinaus abdeckt:
A.3 Datenerhebung innerhalb eines multizentrischen Studiendesigns;
A.4 Datenerhebung in Studien mit großen Stichproben (mehr als 150 Studienteilnehmer);
A.5 Datenerhebung im Rahmen eines Evaluationsprojekts mit telematischen Anwendungen;
A.6 Datenerhebung mit medizinischen Leistungserbringern im ambulanten Sektor als Studienteilnehmer;
A.7 Datenerhebung mit medizinischen Leistungserbringern im stationären Sektor als Studienteilnehmer;
A.8 Datenerhebung mit Apothekern als Studienteilnehmer;
A.9 Datenerhebung mit Versicherten als Studienteilnehmer;
A.10 Sicherstellung der Qualität im Rahmen der Datenerhebung zur Sicherung von Validität und Vollständigkeit der Daten.
Für jedes erfüllte Kriterium (A.1 – A.10), welches durch die vom Bewerber eingereichte jeweilige Referenz abgedeckt wird, erhält der Bewerber einen Punkt. Er kann somit maximal 10 Punkte pro Referenz erreichen. In der Summe können somit maximal 30 Punkte erreicht werden, wenn drei Referenzen eingereicht werden, die alle unter A.1 bis A.10 genannten Kriterien erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes erfüllte Kriterium (A.1 – A.10), welches durch die vom Bewerber eingereichte jeweilige Referenz abgedeckt wird, erhält der Bewerber einen Punkt. Er kann somit maximal 10 Punkte pro Referenz erreichen. In der Summe können somit maximal 30 Punkte erreicht werden, wenn drei Referenzen eingereicht werden, die alle unter A.1 bis A.10 genannten Kriterien erfüllen.
Die 3 (drei) Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – 3. Platz – werden die ranggleichen Unternehmen ebenfalls zur Angebotsaufgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 3 (drei) Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Ranggleichheit von zweien oder mehreren Unternehmen auf dem letzten – 3. Platz – werden die ranggleichen Unternehmen ebenfalls zur Angebotsaufgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
Kontakt
Kontaktperson: Oliver Toufar
Internetadresse: www.gematik.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64364285🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, sowie dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt, sowie dass keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen;
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, sowie dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt, sowie dass keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen;
(2) die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der vorgenannten EigenerklärungenFremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern;
(2) die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der vorgenannten EigenerklärungenFremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) anzufordern;
(3) bei der Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereitgestellten und bei der unter I.3 angegebenen Adresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter der I.3 angegebenen Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar;
(3) bei der Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereitgestellten und bei der unter I.3 angegebenen Adresse abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter der I.3 angegebenen Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar;
(4) der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter IV.2.2 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen;
(4) der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“)und bis zu der unter IV.2.2 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse bei der Vergabestelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen;
(5) der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in einfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(5) der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in einfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen;
(6) die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens ist der Unterlage „Bewerbungsbedingungen“ zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2018/S 120-273412 (2018-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
4) Datenaufbereitung und Bereitstellung der aufbereiteten Daten;
5) ggf. Nachakquirierung von Teilnehmern.
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.7. der Auftragsbekanntmachung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2018/S 149-342688 (2018-08-03)