Dauerhafte Überlassung von HERE-Map-Lizenzen mit Pflege zur Nutzung von Geodatendiensten

Polizeiverwaltungsamt, Ref. 32 Logistikzentrum

Dauerhafte Überlassung von HERE-Map-Lizenzen zur Nutzung von regionalen Geodatendiensten, 60 Monate Softwarepflege und jährliche Bereitstellung aktualisierter Katendaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-09 Auftragsbekanntmachung
2018-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: B3196/2
Kurze Beschreibung:
Dauerhafte Überlassung von HERE-Map-Lizenzen zur Nutzung von regionalen Geodatendiensten, 60 Monate Softwarepflege und jährliche Bereitstellung aktualisierter Katendaten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Ref. 32 Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 030-064629
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 245-511611
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauerhafte Überlassung von: 1000 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Sachsen inkl. 30 km Korridor außerhalb Sachsen (Dateninhalt: Navigable Attributes); je 5 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Deutschland (Dateninhalt: Navigable Attributes, Point Addressing), Polen (Dateninhalt: Navigable Attributes), Tschechien (Dateninhalt: Navigable Attributes, Point Addressing); je 50 Stück HERE-Map GIS-Light-Nutzer Deutschland,(Dateninhalt: Navigable Attributes, Point Addressing), Polen (Dateninhalt: Navigable Attributes), Tschechien (Dateninhalt: Navigable Attributes, Point Addressing); 60 Monate Softwarepflege, jährliche Bereitstellung aktualisierter Katendaten inkl. Qualitätssicherung im ESRI Shape-Format mit dem Bezugssystem WGS 84.
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Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Julia Zielke
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Quelle: OJS 2018/S 030-064629 (2018-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen zur Nutzung regionaler Geodatendienste inkl. 60 Monate Softwarepflege
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Datendienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Str. 218
Kontakt
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-130154
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 030-064629
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7), V.2.4) Die Gesamtwerte werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1 000 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Sachsen inkl. 30 km Korridor außerhalb Sachsen; je 5 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; je 50 Stück HERE-Map GIS-Light-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; 60 Monate Softwarepflege, jährliche Bereitstellung aktualisierter Kartendaten inkl. Qualitätssicherung im ESRI Shape-Format mit dem Bezugssystem WGS 84.
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Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-14 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Postafch 101364
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 3419770 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2018/S 059-130154 (2018-03-22)