Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wählt der Auftraggeber – sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen – anhand der festgelegter Bewertungskriterien (vgl. 3.4.2 Vergabeunterlage) 3 Bewerber aus, die zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebots aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden die 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die auf Grundlage der festgelegten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird eine Rangfolge (Reihung) der Bewerber nach der Summe der bei den Bewertungskriterien erreichten Punkte gebildet. Sofern Punktgleichheit mit dem dritten Bewerber besteht, der zur Angebotsabgabe aufzufordern ist, werden alle Bewerber, die mit diesem Bewerber auf dem gleichen Rang liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die Anzahl von 3 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten werden sollte. Sofern weniger als 3 geeignete Bewerber vorhanden sind, ist beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die die geforderte Eignung erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
Bewertungssystem (max. 20 Punkte):
1) Spezifischer Umsatz innerhalb der letzten zwölf (12) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2006-2017) aus Leistungen im Zusammenhang mit Rückbau und Entsorgung von Linear- oder Kreisbeschleunigern, inkl. Dekontamination und Freigabemessungen (vgl. auch Ziff. III.1.2).
4 Punkte bei einem spezifischen Mindestumsatz von mehr als 1 000 000,00 EUR
3 Punkte bei einem spezifischen Mindestumsatz von mehr als 800 000,00 EUR bis 1 000 000,00 EUR
2 Punkte bei einem spezifischen Mindestumsatz von mehr als 600 000,00 EUR bis 800 000,00 EUR
1 Punkt bei einem spezifischen Mindestumsatz von mehr als 400 000,00 EUR bis 600 000,00 EUR
0 Punkte bei einem spezifischen Mindestumsatz von mehr als 200 000,00 EUR bis 400 000,00 EUR
2) Referenzen
Bewerber müssen über umfassende Erfahrungen in Bezug auf vergleichbare Leistungen, d. h. über Erfahrungen im Zusammenhang mit Rückbau und Entsorgung von Linear- oder Kreisbeschleunigern (inkl. Dekontamination und Freigabemessungen) innerhalb der letzten 12 Jahre verfügen (vgl. Ziff. III.1.3). Wertbar sind nur Referenzen, die nach dem 5.11.2006 abgeschlossen worden sind, der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen.
Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung können pro Referenz jeweils 0-4 Punkte erreicht werden (zur Bewertung vgl. 3.3.5.5 und 3.4.2.2 der Vergabeunterlage). Der Bewerber kann bis zu 3 (3) Referenzen einreichen. Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Maximal kann ein Bewerber mit seinen Referenzen 12 Punkte erreichen.
3) Umgangsgenehmigung
Für die Demontage des Zyklotrons ist eine Genehmigung gemäß § 7 StrlSchV (Umgangsgenehmigung) vorzuweisen, welche die Demontage und Analytik abdeckt. Das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer entsprechenden Umgangsgenehmigung bzw. vergleichbaren Genehmigung wird wie folgt bewertet (vgl. 3.3.5.3 und 3.4.2.3 der Vergabeunterlage):
Unternehmen, die über eine Genehmigung gemäß § 7 StrSchV verfügen, welche die Demontage und Analytik des ausgeschriebenen Projekts abdeckt, erhalten 4 Punkte.
Sofern zwar keine abdeckende ortsungebundene Umgangsgenehmigung gemäß § 7 StrSchV vorliegt, die Bewerber aber über eine gleichwertige Genehmigung der jeweils zuständigen Stelle des Herkunftslands oder eine gleichwertige Genehmigung einer deutschen Behörde verfügen, erhalten diese Bewerber 2 Punkte.
Bewerber, die weder eine abdeckende ortsungebundene Umgangsgenehmigung gemäß § 7 StrSchV noch über eine gleichwertige Genehmigung der jeweils zuständigen Stelle des Herkunftslands oder eine gleichwertige Genehmigung einer deutschen Behörde vorlegen können, erhalten 0 Punkte.