Deponiesickerwasserentsorgung
Landkreis Aschaffenburg
Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser der AVV-Nr. 190703, ca. 8 000 bis fast 15 000 m/Jahr der Deponie Stockstadt, Landkreis Aschaffenburg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
- • Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung › Abwasserbeseitigung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-04-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-09-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasserbeseitigung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasserbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstr. 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfallwirtschaft-ab.de 🌏
E-Mail: juergen.morlok@lra-ab.bayern.de 📧
Telefon: +49 6021 / 394-411 📞
Fax: +49 6021 / 394-901 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67876644 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E67876644 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-14 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 073-162117
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoptionen des AG für 2 Jahre und für ein weiteres Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponie Stockstadt und die Anlage(n) des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Morlok
Internetadresse: www.abfallwirtschaft-ab.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67876644 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 073-162117 (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasserbeseitigung
Kurze Beschreibung:
Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser der AVV-Nr. 190703, ca. 8 000 bis fast 15 000 m
Eine geringe Teilmenge (Durchschnitt der letzten 11 Jahre ca. 450 m
Bedarfsabhängige Abholung des Sickerwassers in vom Auftragnehmer gestellten Tankfahrzeugen bis zu 180 m
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasserbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aschaffenburg
Postanschrift: Bayernstr. 18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfallwirtschaft-ab.de 🌏
E-Mail: juergen.morlok@lra-ab.bayern.de 📧
Telefon: +49 6021 / 394-411 📞
Fax: +49 6021 / 394-901 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67876644 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E67876644 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-14 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 073-162117
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) eine Verbringung von Abfällen zur Beseitigung außerhalb Bayerns-grundsätzlich unzulässig ist.
Ausgenommen hiervon ist gemäß Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern (inkraft getreten am 1.6.1979) die Entsorgung von Deponiesickerwasser in kommunalen Deponiesickerwasserreinigungsanlagen Hessens, d.h. dass eine Entsorgung in diesen kommunalen Deponiesickerwasserreinigungsanlagen von den Restriktionen des AbfPV ausgenommen ist.
Für Angebote, die eine Reinigung des Sickerwassers in privat betriebenen, außerhalb von Bayern liegenden und geeigneten Kläranlagen vorsehen, besteht ein Genehmigungsvorbehalt der Regierung von Unterfranken. D.h. dass die Bieter, deren Angebot eine Entsorgung in einer außerhalb Bayerns gelegenen privaten Reinigungsanlage nicht darauf vertrauen können, dass ihr Angebot einen Zuschlag erhalten kann.
Der Landkreis Aschaffenburg hat sich im Vorfeld der Ausschreibung um eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Restriktionen des AbfPV bemüht. Ein entsprechender Antrag des Landkreises wurde von der Regierung von Unterfranken abschlägig beschieden. Gemäß Schreiben vom 14.2.17 der Regierung von Unterfranken wird darüber anhand der vom Landkreis vorzulegenden Angebote entschieden, also erst nach Angebotsöffnung, ob ein Zuschlag auf ein Angebot mit einem Leistungsinhalt der Beseitigung außerhalb Bayerns erteilt werden kann, indem die von der Regierung von Unterfranken die Beseitigung außerhalb Bayerns genehmigt wird. Sollte das Sickerwasser verwertet werden können, entfällt vorgenannter Genehmigungsvorbehalt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser der AVV-Nr. 190703, ca. 8 000 bis fast 15 000 m
Eine geringe Teilmenge (Durchschnitt der letzten 11 Jahre ca. 450 m
Bedarfsabhängige Abholung des Sickerwassers in vom Auftragnehmer gestellten Tankfahrzeugen bis zu 180 m
Siehe Nr. II.1.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponie Stockstadt und die Anlage(n) des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen von Sickerwassertransporten und/oder Abwasserentsorgungsleistungen bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
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Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
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Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Sickerwasser.docx“ (Anlage 1.3.1, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf mindestens ein volles Jahr (zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots) bezüglich vergleichbarer Leistungen der Abwasserentsorgung (Industrieabwässer, Deponiesickerwasser u.ä.) mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er bezogen auf die Leistungen der Abwasserentsorgung über die geforderte Erfahrung über den genannten Zeitraum verfügt (berufliche Leistungsfähigkeit). Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bieter per Eignungsleihe Dritter bedienen können (vgl. III.1.2); unter den dort genannten Voraussetzungen muss der Bieter selbst nicht über die geforderte Referenzerfahrung verfügen, sondern kann sich auf die Referenzen seines Nachunternehmers berufen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Eigenreferenzen zulässig sind. Unter Eigenreferenzen ist zu verstehen, dass der „Auftraggeber“ hier die vertragsgegenständliche Reinigungsanlage selbst betreibt, wie es z.B. bei den meisten Deponiesickerwasserreinigungsanlagen der Fall sein dürfte. (berufliche Leistungsfähigkeit) Benennung von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt gemäß Formular „Formular Referenzen Transporte.docx“ (Anlage 1.3.2, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf mindestens ein volles Jahr (gemessen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Leistung von Sickerwassertransporten und/oder Transport (gefährlicher) Flüssigkeiten mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern (berufliche Leistungsfähigkeit). Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bieter per Eignungsleihe Dritter bedienen können (s.o.); unter den dort genannten Voraussetzungen muss der Bieter selbst nicht über die geforderte Referenzerfahrung verfügen, sondern kann sich auf die Referenzen seines Nachunternehmers berufen. (berufliche Leistungsfähigkeit).
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Benennung der Anlage(n), in der das Deponiesickerwasser im Auftragsfall entsorgt wird, mit Benennung der genauen Adresse der Anlage (Straße, Ort). Hierzu ist das Formular „Anlage 1.5.1 Formular Adresse der Entsorgunganlage(n).docx“ zu verwenden. (technische Leistungsfähigkeit) Erklärung des Bieters, dass er über ausreichend Entsorgungskapazität bezogen auf die ausgeschriebenen Mengen verfügt und diese u.a. auch nicht anderweitig vertraglich über die Vertragslaufzeit gebunden sind sowie eine Erklärung, dass auch im Fall eines Anlagenausfalls die Abnahme und Entsorgung sichergestellt ist. Dazu ist das Formular „Anlage 1.5.2 Formular Erklärung bezüglich ausreichender Entsorgungskapazität.docx“ zu verwenden. Diese Erklärung muss allein von dem Unternehmen abgegeben werden, welches die Deponiesickerwasserreinigung in der eigenen Anlage (bzw. den eigenen Anlagen) im Auftragsfall tatsächlich vornehmen wird. (berufliche Leistungsfähigkeit) Vorlage einer Konzeptbeschreibung des Reinigungsverfahrens bzw. Beschreibung der für die Reinigung des Sickerwassers vorgesehene Verfahrenstechnik, ggf. Darstellung der Reinigungsstufen incl. Fließblild. Die Darlegungen des Bieters müssen geeignet sein, dass der AG prüfen kann, ob die Einleit- und Reinigungsanforderungen des Anhangs 51 Oberirdische Ablagerung von Abfällen der Abwasserverordnung eingehalten werden. Für bestehende Anlagen gilt, dass Nachweise vorgelegt werden aus denen hervorgeht, dass eine Behandlung/Reinigung des vertragsgegenständlichen Sickerwassers zur Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 51 der Abwasserverordnung möglich und zulässig ist (z.B. Genehmigungsbescheid). Weitere Angaben siehe BB 12.6 g) unter https://www.subreport.de/E67876644 Zur Eignungsleihe und Präqualifikationsnachweise: Siehe Nr. III.1.2.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht als Download zur Verfügung); für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abzugeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Morlok
Internetadresse: www.abfallwirtschaft-ab.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67876644 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) eine Verbringung von Abfällen zur Beseitigung außerhalb Bayerns-grundsätzlich unzulässig ist.
Ausgenommen hiervon ist gemäß Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern (inkraft getreten am 1.6.1979) die Entsorgung von Deponiesickerwasser in kommunalen Deponiesickerwasserreinigungsanlagen Hessens, d.h. dass eine Entsorgung in diesen kommunalen Deponiesickerwasserreinigungsanlagen von den Restriktionen des AbfPV ausgenommen ist.
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Für Angebote, die eine Reinigung des Sickerwassers in privat betriebenen, außerhalb von Bayern liegenden und geeigneten Kläranlagen vorsehen, besteht ein Genehmigungsvorbehalt der Regierung von Unterfranken. D.h. dass die Bieter, deren Angebot eine Entsorgung in einer außerhalb Bayerns gelegenen privaten Reinigungsanlage nicht darauf vertrauen können, dass ihr Angebot einen Zuschlag erhalten kann.
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Der Landkreis Aschaffenburg hat sich im Vorfeld der Ausschreibung um eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Restriktionen des AbfPV bemüht. Ein entsprechender Antrag des Landkreises wurde von der Regierung von Unterfranken abschlägig beschieden. Gemäß Schreiben vom 14.2.17 der Regierung von Unterfranken wird darüber anhand der vom Landkreis vorzulegenden Angebote entschieden, also erst nach Angebotsöffnung, ob ein Zuschlag auf ein Angebot mit einem Leistungsinhalt der Beseitigung außerhalb Bayerns erteilt werden kann, indem die von der Regierung von Unterfranken die Beseitigung außerhalb Bayerns genehmigt wird. Sollte das Sickerwasser verwertet werden können, entfällt vorgenannter Genehmigungsvorbehalt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 177-401837
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 073-162117
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Nr. II.1.4.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-16 📅
Name: TDL Energie GmbH
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland 🇩🇪
Neumünster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 177-401837 (2018-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 177-401837
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 073-162117
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Nr. II.1.4.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-16 📅
Name: TDL Energie GmbH
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland 🇩🇪
Neumünster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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