Die digitale Stadt gestalten: eine Handreichung für Kommunen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Mit der Smart City Charta liegt eine wichtige Orientierung für Bund, Länder und Kommunen zum Umgang mit der digitalen Transformation der Städte vor. Einige Kommunen haben bereits Digitalkonzepte und Projekte erarbeitet und setzen diese um. Vielfach besteht jedoch Unsicherheit, wie die Prozesse der digitalen Transformation in städtisches Handeln integriert und umgesetzt werden können. Bislang liegt keine Hilfestellung für Kommunen vor, die sich dem digitalen Wandel stellen wollen, so dass viele Kommunen vor ähnlichen Fragen und Herausforderungen stehen. Das Projekt zielt darauf ab, eine solche Hilfestellung, die an den Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta ausgerichtet ist, zu erarbeiten und diese in einem Planspiel mit ausgewählten Kommunen anzuwenden.
Auswirkungen und Risiken der Digitalisierung auf Städte werden in der Literatur und in Studien thematisiert, sind aber häufig für Kommunen und Verwaltungen kaum aufbereitet oder zugänglich

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-31 Auftragsbekanntmachung
2019-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Referenznummer: SWD-10.04.04-18.140
Kurze Beschreibung:
Mit der Smart City Charta liegt eine wichtige Orientierung für Bund, Länder und Kommunen zum Umgang mit der digitalen Transformation der Städte vor. Einige Kommunen haben bereits Digitalkonzepte und Projekte erarbeitet und setzen diese um. Vielfach besteht jedoch Unsicherheit, wie die Prozesse der digitalen Transformation in städtisches Handeln integriert und umgesetzt werden können. Bislang liegt keine Hilfestellung für Kommunen vor, die sich dem digitalen Wandel stellen wollen, so dass viele Kommunen vor ähnlichen Fragen und Herausforderungen stehen. Das Projekt zielt darauf ab, eine solche Hilfestellung, die an den Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta ausgerichtet ist, zu erarbeiten und diese in einem Planspiel mit ausgewählten Kommunen anzuwenden. Auswirkungen und Risiken der Digitalisierung auf Städte werden in der Literatur und in Studien thematisiert, sind aber häufig für Kommunen und Verwaltungen kaum aufbereitet oder zugänglich
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de 🌏
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 147-336672
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Der formlose Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu erstellen und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung + einmal digital unter Verwendung des roten Aufklebers in einem verschlossenen Umschlag bei o. g. Adresse einzureichen. Die Unterschrift/en ist/sind eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Fehlende Unterschriften führen zum Ausschluss! Die Vergabeunterlagen (Entwurf der Leistungsbeschreibung, Roter Aufkleber, Tabelle Eignungskriterien, Tabelle Zuschlagskriterien, Muster Werkvertrag und Rückfragepool) sind unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html abzurufen. Aktenzeichen zum Vorhaben. 10.04.04-18.140 Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden. Teilnehmer/innen sind für den Abruf der Informationen selbst verantwortlich. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel bzw. der Eingangsvermerk des BBR. Nicht Fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden von der Vergabe ausgeschlossen. Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens 10.04.04-18.140 ausschließlich per E-Mail an das BBSR, Referat SWD: rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens bis zum 24.8.2018 vorliegen. Die anonymisierten Fragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht, so dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen. Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung — z. B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen. Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Eignungsnachweise beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Smart City Charta liegt eine wichtige Orientierung für Bund, Länder und Kommunen zum Umgang mit der digitalen Transformation der Städte vor. Einige Kommunen haben bereits Digitalkonzepte und Projekte erarbeitet und setzen diese um. Vielfach besteht jedoch Unsicherheit, wie die Prozesse der digitalen Transformation in städtisches Handeln integriert und umgesetzt werden können. Bislang liegt keine Hilfestellung für Kommunen vor, die sich dem digitalen Wandel stellen wollen, so dass viele Kommunen vor ähnlichen Fragen und Herausforderungen stehen. Das Projekt zielt darauf ab, eine solche Hilfestellung, die an den Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta ausgerichtet ist, zu erarbeiten und diese in einem Planspiel mit ausgewählten Kommunen anzuwenden.
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Auswirkungen und Risiken der Digitalisierung auf Städte werden in der Literatur und in Studien thematisiert, sind aber häufig für Kommunen und Verwaltungen kaum aufbereitet oder zugänglich
Geschätzter Gesamtwert: 529 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Geschätzter Wert ohne MwSt: 529 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
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Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/Tools/espd/filter?lang=de.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
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Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular zur Verfügung unter https://ec.europa.eu/Tools/espd/filter?lang=de.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Teilnehmer die Eignungskriterien, werden diejenigen, zur Angebotserstellung aufgefordert, die höchste Punktzahl erreichen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der formlose Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu erstellen und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung + einmal digital unter Verwendung des roten Aufklebers in einem verschlossenen Umschlag bei o. g. Adresse einzureichen.
Die Unterschrift/en ist/sind eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Fehlende Unterschriften führen zum Ausschluss!
Die Vergabeunterlagen (Entwurf der Leistungsbeschreibung, Roter Aufkleber, Tabelle Eignungskriterien, Tabelle Zuschlagskriterien, Muster Werkvertrag und Rückfragepool) sind
Aktenzeichen zum Vorhaben. 10.04.04-18.140
Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Änderungen oder zusätzliche Informationen auf diesen Seiten veröffentlicht werden. Teilnehmer/innen sind für den Abruf der Informationen selbst verantwortlich.
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel bzw. der Eingangsvermerk des BBR. Nicht Fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens 10.04.04-18.140 ausschließlich per E-Mail an das BBSR,
Referat SWD: rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens bis zum 24.8.2018 vorliegen. Die anonymisierten Fragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht, so dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen.
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Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung — z. B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen.
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Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Eignungsnachweise beizufügen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 147-336672 (2018-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Smart City Charta liegt eine wichtige Orientierung für Bund, Länder und Kommunen zum Umgang mit der digitalen Transformation der Städte vor. Einige Kommunen haben bereits Digitalkonzepte und Projekte erarbeitet und setzen diese um. Vielfach besteht jedoch Unsicherheit, wie die Prozesse der digitalen Transformation in städtisches Handeln integriert und umgesetzt werden können. Bislang liegt keine Hilfestellung für Kommunen vor, die sich dem digitalen Wandel stellen wollen, so dass viele Kommunen vor ähnlichen Fragen und Herausforderungen stehen. Das Projekt zielt darauf ab, eine solche Hilfestellung, die an den Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Smart City Charta ausgerichtet ist, zu erarbeiten und diese in einem Planspiel mit ausgewählten Kommunen anzuwenden. Auswirkungen und Risiken der Digitalisierung auf Städte werden in der Literatur und in Studien thematisiert, sind aber häufig für Kommunen und Verwaltungen kaum aufbereitet oder zugänglich.
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Gesamtwert des Auftrags: 528 990 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 041-093509
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 147-336672
ABl. S-Ausgabe: 41

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auswirkungen und Risiken der Digitalisierung auf Städte werden in der Literatur und in Studien thematisiert, sind aber häufig für Kommunen und Verwaltungen kaum aufbereitet oder zugänglich.
X
Beschreibung der Optionen: X

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-25 📅
Name: Technische Universität Dresden
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Postort: x
Name: Urban Catalyst GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 528 990 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 041-093509 (2019-02-22)