Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienst-und Schutzkleidung Socken flammhemmend
PPrBln 369_18
Produkte/Dienstleistungen: Socken📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von Socken, flammhemmend (Winter und Sommer)”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 439 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 35000-45000 Paar Socken Sommer flammhemmend
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Socken📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Berlin, nähere Angaben hierzu befinden sich in den Vergabeunterlagen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Socken, flammhemmend, Sommer
(LB 8440-020)
Mindestbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 35...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Socken, flammhemmend, Sommer
(LB 8440-020)
Mindestbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 35 000 Paar
Maximalbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 45 000 Paar
Nähere Informationen dazu befinden sich in den Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 160 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-19 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2020. Die Vertragsbindung verlängert sich bis zum 31.12.2021, ohne dass es...”
Beschreibung der Verlängerungen
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2020. Die Vertragsbindung verlängert sich bis zum 31.12.2021, ohne dass es weiterer Erklärungen und/oder
Vereinbarungen bedarf, falls der Auftraggeber/Auftragnehmer die Verlängerungsoption nicht bis zum 30.9.2020 schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg widerruft.
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Zusätzliche Informationen:
“Lieferort:
Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 3, 10965 Berlin, Friesenstraße 16 (Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3), Haus 42, Rampe
Eine Annahme...”
Zusätzliche Informationen
Lieferort:
Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 3, 10965 Berlin, Friesenstraße 16 (Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3), Haus 42, Rampe
Eine Annahme erfolgt nur
Montags bis donnerstags zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr,
Freitags zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr (jeweils außer feiertags)
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 37000-47000 Paar Socken Winter flammhemmend
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Berlin, nähere Angaben hierzu befinden sich in den Vergabeunterlagen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Socken, flammhemmend, Winter
(LB 8440-021)
Mindestbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 37...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung von Socken, flammhemmend, Winter
(LB 8440-021)
Mindestbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 37 000 Paar
Maximalbestellvolumen über den Gesamtzeitraum 47 000 Paar
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 279 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Lieferort:
Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 3, 10965 Berlin, Friesenstraße 16
(Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3), Haus 42, Rampe
Eine Annahme...”
Zusätzliche Informationen
Lieferort:
Der Polizeipräsident in Berlin, SE TL B 3, 10965 Berlin, Friesenstraße 16
(Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3), Haus 42, Rampe
Eine Annahme erfolgt nur
Montags bis donnerstags zwischen 7.00 Uhr und 14.00 Uhr,
Freitags zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr (jeweils außer feiertags)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen (Vordruck Wirt 2141 FFV). Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist vorzulegen (Vordruck Wirt 2140), wenn diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt und vorgelegt werden konnten. Angebote, die keine entsprechenden Zertifikate oder keine bzw. unvollständige Eigenerklärung enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen ist vorzulegen (Vordruck Wirt 214). Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen (Vordruck Wirt 124). Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen er-bracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wie bereits bei der Erläuterung der Auswertungssystematik beschrieben, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist hierfür je Los, auf welches geboten wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wie bereits bei der Erläuterung der Auswertungssystematik beschrieben, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist hierfür je Los, auf welches geboten wird, kostenfrei ein Angebotsmuster (Musterpaar gemäß Nummer 4.1 der Leistungsbeschreibung 8440-020 bzw. 8440-0214) in der Doppelgröße 44/45 in Art und Ausführung nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung unter Verwendung der zur Verarbeitung vorgeschriebenen Materialien und der nachfolgend genannten Prüfzeugnisse/Zertifikate bei
Der Polizeipräsident in Berlin
SE TL B 3
Friesenstraße 16 (Einfahrt Golßener Str. 3) Haus 42
10965 Berlin
Einzureichen. Folgende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind den Angebotsmustern beizufügen:
— Es ist eine kurze Produktbeschreibung,
— ein entsprechendes Zertifikat nach Öko – Tex Standard 100, Kategorie II (Produkte mit Hautkontakt),
— sowie ein Prüfbericht, welcher bestätigt, dass die Maschenware der Socken der DIN EN ISO 14116: 2008 für begrenzte Flammenausbreitung entspricht, einzureichen. Mindestens der Index 2 muss erfüllt sein.
Das Fehlen des geforderten Musters und/oder der genannten Prüfzeugnisse/Zertifikate führen zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Ein Nachreichen bzw. die Nachforderung fehlender Muster und/oder der vorgenannten Prüfzeugnisse/Zertifikate nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen, da es sich um wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen handelt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-18
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).