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Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise vorzulegen:
— Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen u. organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz u. zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGBI und des 2. Kapitelsdes SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolledes Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung desTrennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Datensicherheitskonzept“),
— Löschkonzept: Darstellung Prozess der Datenlöschung,
— Formblatt „Eigenerklärung zum Datenschutzbeauftragten des AN“,
— Formblatt „Verzeichnis Unterauftragnehmer Datenschutz“,
— Formblatt „Standortverzeichnis AN“,
— Eigenerklärung zur Datenschutz-Grundverordnung: Eigenerklärung darüber, dass bei derLeistungserbringung die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Stand 27.4.2016, gültig ab 25.5.2018) insbes. Artikel 13, 16, 17, 32 DS-GVO erfüllt werden.