Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstkleidung – Funktionshemden
PPrBln 370_18
Produkte/Dienstleistungen: T-Shirts und Hemden📦
Kurze Beschreibung: Herstellung und Lieferung von 17 400 St. Funktionshemden
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 292 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1_ 8700 Stück Funktionshemden
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: T-Shirts und Hemden📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Polizeipräsident in Berlin
SE TL B 3
10965 Berlin
Friesenstraße 16 (Lieferantenzufahrt Golßener Straße 3)
Haus 42, Rampe”
Beschreibung der Beschaffung: Herstellung und Lieferung von 8700 Funktionshemden gemäß LB 8415-025
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 173 500 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-05 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2_ 8700 Stück Funktionshemden
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von 8700 Funktionshemden gemäß LB 8415-025 (Details siehe Technisches Bewertungsblatt)” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 173 500 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist vorzulegen, wenn diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt und vorgelegt werden konnten. Angebote, die keine entsprechenden Zertifikate oder keine bzw. unvollständige Eigenerklärung enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Für nationale Vergabeverfahren gemäß VOL/A gelten die vorgenannten Regelungen unter Hinweis auf § 6 VOL/A entsprechend.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Wie bereits bei der Erläuterung der Auswertungssystematik...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Wie bereits bei der Erläuterung der Auswertungssystematik beschrieben, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist kostenfrei 2 Angebotsmuster in der Größe L-N in Art und Ausführung gemäß Nummer 4.1 der Leistungsbeschreibung 8415-025 unter Verwendung des zur Verarbeitung vorgeschriebenen Materials und der nachfolgend genannten Prüfzeugnisse/Zertifikate bei:
Der Polizeipräsident in Berlin
SE TL B 3
Friesenstraße 16 (Einfahrt Golßener Str. 3) Haus 42
10965 Berlin
Einzureichen.
Folgende Prüfzeugnisse/Zertifikate sind dem Angebotsmuster beizufügen:
Die Spezifikation des eingesetzten Grundmaterials ist durch ein Werkszeugnis zu belegen.
Die Spezifikation des Kragens ist ebenfalls durch ein Werkszeugnis zu belegen.
Es ist ein Prüfbericht einer öffentlichen Prüfstelle zum Grundmaterial (Prüfung gemäß EN ISO 14116:2015 – Begrenzte Flammenausbreitung, Index 2) beizufügen.
Es ist ein entsprechendes Zertifikat nach Öko – Tex Standard 100, Kategorie II (Produkte mit Hautkontakt) einzureichen.
Das Fehlen des geforderten Musters und/oder der genannten Prüfzeugnis-se/Zertifikate führen zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.
Ein Nachreichen bzw. die Nachforderung fehlender Muster und/oder der vorgenannten Prüfzeugnisse/Zertifikate nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen, da es sich um wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen handelt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-07
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 225-514322 (2018-11-20)