Zum Controlling von Verkehrsverträgen des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu erwerbenden BI-System vorzuschlagen und beim Landesbetrieb Daten und Information in Rheinland-Pfalz (LDI) zu implementieren. Mit dem BI-System sind die bestehenden und zukünftigen Programme und Datenquellen der Aufgabenträger über Schnittstellen miteinander zu verknüpfen, um daraus zentrale Auswertungen und Analysen zu erstellen. Zielsetzung ist die Standardisierung von Arbeitsabläufen, der Aufbau eines zentralen Berichtswesens sowie die Sicherstellung eines transparenten und umfassenden Controllings von Verkehrsverträgen im SPNV / ÖPNV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistertätigkeiten für die Beschaffung und Implementierung eines BI-Systems in Verbindung mit Beratungs- und Wartungsverpflichtungen”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Zum Controlling von Verkehrsverträgen des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu...”
Kurze Beschreibung
Zum Controlling von Verkehrsverträgen des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu erwerbenden BI-System vorzuschlagen und beim Landesbetrieb Daten und Information in Rheinland-Pfalz (LDI) zu implementieren. Mit dem BI-System sind die bestehenden und zukünftigen Programme und Datenquellen der Aufgabenträger über Schnittstellen miteinander zu verknüpfen, um daraus zentrale Auswertungen und Analysen zu erstellen. Zielsetzung ist die Standardisierung von Arbeitsabläufen, der Aufbau eines zentralen Berichtswesens sowie die Sicherstellung eines transparenten und umfassenden Controllings von Verkehrsverträgen im SPNV / ÖPNV.
1️⃣
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In Rheinland-Pfalz sind für die Bestellung und Organisation des Zugangebots im Nahverkehr die beiden Zweckverbände ZSPNV Süd und SPNV-Nord zuständig. In...”
Beschreibung der Beschaffung
In Rheinland-Pfalz sind für die Bestellung und Organisation des Zugangebots im Nahverkehr die beiden Zweckverbände ZSPNV Süd und SPNV-Nord zuständig. In Ausübung dieser Funktion schließen diese beiden Organisationen Verkehrsverträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ab, welche zuvor im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wurden. Sowohl bei der Ausgestaltung der Vergabeunterlagen als auch bei der Abwicklung der Verkehrsverträge arbeiten die beiden Zweckverbände eng mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) zusammen.
Aufgrund der bundesländerüberschreitenden Schienenverkehrsleistungen erfolgt von Seiten des MWVLW und der beiden Zweckverbände eine enge Kooperation mit dem Aufgabenträger des Saarlandes, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und dessen operativer Geschäftsstelle für SPNV-Verkehrsverträge, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Verkehrsleistungen, welche über die Bundesländergrenzen hinwegreichende Netze haben, werden in einem Verkehrsvertrag gemeinsam ausgeschrieben und die Abwicklung des Verkehrsvertrages während der Vertragslaufzeit gemeinsam betreut.
Zum Controlling der bestehenden und zukünftigen Verkehrsverträge des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu erwerbenden BI-System vorzuschlagen und zu implementieren. Mit dem BI-System sind die bestehenden und zukünftigen Programme und Datenquellen über Schnittstellen miteinander zu verknüpfen, um daraus zentrale Auswertungen und Analysen zu erstellen. Zielsetzung ist die Standardisierung von Arbeitsabläufen, der Aufbau eines zentralen Berichtswesens sowie die Sicherstellung eines transparenten und umfassenden Controllings von Verkehrsverträgen im SPNV / ÖPNV.
Weiterhin liegen Qualitätsdaten in unaufbereiteten Dateiformaten vor. Um diese verarbeiten zu können, müssen Datenbanken erstellt werden, in welche Daten übernommen und mit Hilfe des BI-Systems automatisch validiert werden können. Die Einrichtung der Datenbank muss so erfolgen, dass ein einfacher Import der neuen Daten und anschließend eine automatische Validierung im System erfolgt.
Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen erfolgt in 2 Umsetzungsphasen. In der ersten Umsetzungsphase soll die Einrichtung und Implementierung des BI-Systems so erfolgen, dass alle Auftraggeber Zugang zum System haben. Es sollen Abfragen (Dashboards) zu den Qualitätskriterien und entsprechende Standardauswertungen, welche in der Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben sind, umgesetzt werden. In der zweiten Umsetzungsphase gilt die Beratungs- und Wartungsvereinbarung. In dieser Phase werden die Auswertungen mittels weiterer Dashboards sowie der Verknüpfung von weiteren Daten erweitert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept-Bewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 12 Monate
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Zur objektiven Auswahl der fünf Bieter werten die AG die im Formular TNB 2 vom Bewerber gemachten Angaben zu den Referenzen und zum Personal. Die Angaben...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur objektiven Auswahl der fünf Bieter werten die AG die im Formular TNB 2 vom Bewerber gemachten Angaben zu den Referenzen und zum Personal. Die Angaben des Bewerbers werden mit den Wertungspunkten gemäß Anlage TBN 2 multipliziert. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl nehmen an der Dialogphase teil. Zu weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 8 der Teilnahmebedingungen verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber fügt seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister bei, der nicht älter als 6 Monate ist. Eine Kopie ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber fügt seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister bei, der nicht älter als 6 Monate ist. Eine Kopie ist ausreichend. Der Bewerber muss das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB mitteilen. Dazu ist das den Teilnahmebedingungen beigefügte Formular (TNB 1) zu nutzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber muss im Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mitteilen, wobei die Auftraggeber das Recht haben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss im Teilnahmeantrag den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mitteilen, wobei die Auftraggeber das Recht haben, die Angaben durch das Anfordern von Jahresabschlüssen zu verifizieren. Der Bewerber muss pro Geschäftsjahr mindestens einen Umsatz von 150 000 EUR aufweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die in den Teilnahmebedignungn unter Ziffer 4.2 genannten Angaben zu Referenzen, Projektleiter und Mitarbeiter machen.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die in den Teilnahmebedignungn unter Ziffer 4.2 genannten Angaben zu Referenzen, Projektleiter und Mitarbeiter machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gilt das aktuelle rheinland-pfälzische Tariftreuegesetz (LTTG). Der Bieter gibt mit Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreueerklärung nach dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gilt das aktuelle rheinland-pfälzische Tariftreuegesetz (LTTG). Der Bieter gibt mit Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz ab. Zudem sind die Vorgaben des MiLOG zu beachten. Auch dies hat der Bieter zu bestätigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
“1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das...”
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen;
2) Die Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb und die Einreichung des Teilnahmeantrages sind in den Teilnahmebedingungen beschrieben, die unter der in Ziffer I.3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos abrufbar sind;
3) Die Auftraggeber werden die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, für die erste Dialogrunde insbesondere ein Konzept im Sinne der Projektrahmenbedingungen und der nutzerspezifischen Anforderungen fundiert und nachvollziehbar zu erarbeiten, welches auch die Terminplanung/-Kontrolle sowie Methoden zur Qualitätssicherung der Planung berücksichtig. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebern, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 143-327395 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zum Controlling von Verkehrsverträgen des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu...”
Kurze Beschreibung
Zum Controlling von Verkehrsverträgen des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu erwerbenden BI-System vorzuschlagen und beim Landesbetrieb Daten und Information in Rheinland-Pfalz (LDI) zu implementieren. Mit dem BI-System sind die bestehenden und zukünftigen Programme und Datenquellen der Aufgabenträger über Schnittstellen miteinander zuverknüpfen, um daraus zentrale Auswertungen und Analysen zu erstellen. Zielsetzung ist die Standardisierung von Arbeitsabläufen, der Aufbau eines zentralen Berichtswesens sowie die Sicherstellung eines transparentenund umfassenden Controllings von Verkehrsverträgen im SPNV/ÖPNV.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Rheinland-Pfalz sind für die Bestellung und Organisation des Zugangebots im Nahverkehr die beiden Zweckverbände ZSPNV Süd und SPNV-Nord zuständig. In...”
Beschreibung der Beschaffung
In Rheinland-Pfalz sind für die Bestellung und Organisation des Zugangebots im Nahverkehr die beiden Zweckverbände ZSPNV Süd und SPNV-Nord zuständig. In Ausübung dieser Funktion schließen diese beiden Organisationen Verkehrsverträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ab, welche zuvor im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt wurden. Sowohl bei der Ausgestaltung der Vergabeunterlagen als auch bei der Abwicklung der Verkehrsverträge arbeiten die beiden Zweckverbände eng mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) zusammen.
Aufgrund der bundesländerüberschreitenden Schienenverkehrsleistungen erfolgt von Seiten des MWVLW und der beiden Zweckverbände eine enge Kooperation mit dem Aufgabenträger des Saarlandes, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und dessen operativer Geschäftsstelle für SPNV-Verkehrsverträge, dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS). Verkehrsleistungen, welche über die Bundesländergrenzen hinwegreichende Netze haben, werden in einem Verkehrsvertrag gemeinsam ausgeschrieben und die Abwicklung des Verkehrsvertrages während der Vertragslaufzeit gemeinsam betreut.
Zum Controlling der bestehenden und zukünftigen Verkehrsverträge des SPNV/ÖPNV soll ein Business Intelligence System (BI-System) eingeführt werden. Der Dienstleister hat das zu erwerbenden BI-System vorzuschlagen und zu implementieren. Mit dem BI-System sind die bestehenden und zukünftigen Programme und Datenquellen über Schnittstellen miteinander zu verknüpfen, um daraus zentrale Auswertungen und Analysen zu erstellen. Zielsetzung ist die Standardisierung von Arbeitsabläufen, der Aufbau eines zentralen Berichtswesens sowie die Sicherstellung eines transparenten und umfassenden Controllings von Verkehrsverträgen im SPNV/ÖPNV.
Weiterhin liegen Qualitätsdaten in unaufbereiteten Dateiformaten vor. Um diese verarbeiten zu können, müssen Datenbanken erstellt werden, in welche Daten übernommen und mit Hilfe des BI-Systems automatisch validiert werden können. Die Einrichtung der Datenbank muss so erfolgen, dass ein einfacher Import der neuen Daten und anschließend eine automatische Validierung im System erfolgt.
Die Umsetzung der genannten Zielsetzungen erfolgt in 2 Umsetzungsphasen. In der ersten Umsetzungsphase soll die Einrichtung und Implementierung des BI-Systems so erfolgen, dass alle Auftraggeber Zugang zum System haben. Es sollen Abfragen (Dashboards) zu den Qualitätskriterien und entsprechende Standardauswertungen, welche in der Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben sind, umgesetzt werden. In der zweiten Umsetzungsphase gilt die Beratungs- und Wartungsvereinbarung. In dieser Phase werden die Auswertungen mittels weiterer Dashboards sowie der Verknüpfung von weiteren Daten erweitert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 143-327395
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ks Quadrat GmbH
Postanschrift: Hugo-Eckener-Straße 29
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den unter Ziffer II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den...”
Bei den unter Ziffer II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in einem nachfolgenden Vergabeverfahren beeinträchtigen würde.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebern, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 027-060469 (2019-02-04)