Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Organisation und der Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buchhaltung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Organisation und der Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Aufbau bzw. Ausbau einer funktionierenden Organisation und der Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchhaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Postanschrift: c/o Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.cliffordchance.com/home.html🌏
E-Mail: accounting2018@cliffordchance.com📧
Telefon: +49 69/7199-01📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E12112346🌏
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
— In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung:
— Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet,
— Diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Bekanntmachung Nr. 2018/S 090-204195, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 12.5.2018, mit der die erstmalige Ausschreibung der Dienstleistungen der Buchhaltung und des Rechnungswesens aufgehoben worden ist,
— Der Teilnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Eine elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht vorgesehen.
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
— In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung:
— Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet,
— Diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Bekanntmachung Nr. 2018/S 090-204195, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 12.5.2018, mit der die erstmalige Ausschreibung der Dienstleistungen der Buchhaltung und des Rechnungswesens aufgehoben worden ist,
— Der Teilnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Eine elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Der vorgesehene Auftrag umfasst die Leistungserbringung zur Durchführung aller notwendigen Prozesse der Buchhaltung und des Rechnungswesens in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Vorstand. Der Bewerber soll alle benötigten Aufgaben des Rechnungswesens und der Buchhaltung für den Auftraggeber übernehmen.
Der vorgesehene Auftrag umfasst die Leistungserbringung zur Durchführung aller notwendigen Prozesse der Buchhaltung und des Rechnungswesens in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Vorstand. Der Bewerber soll alle benötigten Aufgaben des Rechnungswesens und der Buchhaltung für den Auftraggeber übernehmen.
Dauer: 120 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend „Drittunternehmen“ genannt) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“ i. S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend „Drittunternehmen“ genannt) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“ i. S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; Im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster, siehe URL unter Ziff. I.3);
2) aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als vier Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland.
2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500 000, EUR welche pro Verssicherungsfall zur Verfügung stehen muss (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500 000, EUR welche pro Verssicherungsfall zur Verfügung stehen muss (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
2) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 30.4.2018 ersichtlich ist (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
3) Benennung eines Referenzprojekts über vergleichbare Leistungen, d. h. Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens und/oder der Buchhaltung jeweils unter (zumindest entsprechender) Anwendung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) oder eines/mehrerer Landesreisekostengesetze/s, welche durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 durchgeführt worden sind. Der Auftraggeber des benannten Referenzprojekts kann, muss aber nicht der öffentlichen Hand zuzuordnen sein.
3) Benennung eines Referenzprojekts über vergleichbare Leistungen, d. h. Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens und/oder der Buchhaltung jeweils unter (zumindest entsprechender) Anwendung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) oder eines/mehrerer Landesreisekostengesetze/s, welche durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 durchgeführt worden sind. Der Auftraggeber des benannten Referenzprojekts kann, muss aber nicht der öffentlichen Hand zuzuordnen sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-01 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Clifford Chance Deutschland LLP
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12112346🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Clifford Chance Deutschland LLP
Postanschrift: Mainzer Landstraße 46
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Steffen Amelung
E-Mail: accounting2018@cliffordchance.com📧
Fax: +49 69 / 7199-4000 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
— In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung:
— Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erwartet,
— Diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Bekanntmachung Nr. 2018/S 090-204195, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 12.5.2018, mit der die erstmalige Ausschreibung der Dienstleistungen der Buchhaltung und des Rechnungswesens aufgehoben worden ist,
— Diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Bekanntmachung Nr. 2018/S 090-204195, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 12.5.2018, mit der die erstmalige Ausschreibung der Dienstleistungen der Buchhaltung und des Rechnungswesens aufgehoben worden ist,
— Der Teilnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Eine elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht vorgesehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2018/S 100-228699 (2018-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Angaben zum Wert des Auftrags werden unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV nicht gemacht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern. Der vorgesehene Auftrag umfasst die Leistungserbringung zur Durchführung aller notwendigen Prozesse der Buchhaltung und des Rechnungswesens in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Vorstand. Der Bewerber soll alle benötigten Aufgaben des Rechnungswesens und der Buchhaltung für den Auftraggeber übernehmen.
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern. Der vorgesehene Auftrag umfasst die Leistungserbringung zur Durchführung aller notwendigen Prozesse der Buchhaltung und des Rechnungswesens in enger Abstimmung mit dem verantwortlichen Vorstand. Der Bewerber soll alle benötigten Aufgaben des Rechnungswesens und der Buchhaltung für den Auftraggeber übernehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-28 📅
Name: Pkf fasselt schlage
Postanschrift: Jungfernstieg 7
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20433
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit GültigenFassung.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.