Auftragsbekanntmachung (2018-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: 386_11.2_02
Kurze Beschreibung:
“Tragwerksplanung zum Neubau Fröbelschule Offenbach mit Bewegungshalle, Lehrschwimmbecken und Therapieräumen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH, im Namen und für Rechnung der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach
Postanschrift: Senefelderstr. 162
Postleitzahl: 63069
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.offenbach.de/vv/oe/holding/opg.php🌏
E-Mail: info@opg-of.de📧
Telefon: +49 69840004-608/607📞
Fax: +49 69840004-119 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1196-670🌏
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2018/S 105-240005 (2018-06-04)
Ergänzende Angaben (2018-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Tragwerksplanung zum Neubau Fröbelschule Offenbach mit Bewegungshalle, Lehrschwimmbecken und Therapieräumen” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2019/S 150-370546 (2019-08-01)