Unterstützung von Verbrauchern nach Artikel 14 der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Wahrnehmung der Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungen insbesondere nach § 40 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
VIII 1 - 1400/27 - 1 - VSBG 6/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterstützung von Verbrauchern nach Artikel 14 der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Wahrnehmung der Aufgaben...”
Kurze Beschreibung
Unterstützung von Verbrauchern nach Artikel 14 der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Wahrnehmung der Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben. Dem BfJ sind unter anderem die Aufgaben der behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr nach § 57a Luftverkehrsgesetz, der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil-, Handels- und Strafsachen übertragen sowie die Pflege und Verwaltung der Daten im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister sowie die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus den Registern.
Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (nachfolgend als VSBG bezeichnet) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.
Nach § 40 VSBG obliegt dem BfJ die Unterstützung der Verbraucher gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ADR-Richtlinie genannt) sowie die Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ODR-Verordnung genannt) übertragen.
Das BfJ beabsichtigt, diese beiden Aufgaben (Unterstützung der Verbraucher nach Artikel 14 ADR-Richtlinie und OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 ODR-Verordnung) auf einen geeigneten externen Dienstleister zu übertragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Tätigkeit in rein nationalen Fällen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungs-und Leistungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-17
10:15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
Referat VIII 1
z. Hd. Herrn Heinrich Beine o.V.i.A.
Hausanschrift:
Adenauerallee 99 – 103
D 53113 Bonn
Postanschrift:
D 53094 Bonn
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.
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Quelle: OJS 2018/S 127-289667 (2018-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 800 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben. Dem BfJ sind unter anderem die Aufgaben der behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr nach § 57a Luftverkehrsgesetz, der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil-, Handels- und Strafsachen übertragen sowie die Pflege und Verwaltung der Daten im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister sowie die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus den Registern.
Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (nachfolgend als VSBG bezeichnet) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.
Nach § 40 VSBG obliegt dem BfJ die Unterstützung der Verbraucher gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ADR-Richtlinie genannt) sowie die Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ODR-Verordnung genannt) übertragen.
Das BfJ beabsichtigt, diese beiden Aufgaben (Unterstützung der Verbraucher nach Artikel 14 ADR-Richtlinie und OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 ODR-Verordnung) auf einen geeigneten externen Dienstleister zu übertragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04 (Leistungspunktwert)
Kostenkriterium (Gewichtung): 1-10
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04 (Preiskennzahl)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 127-289667
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VIII 1 - 1400/27 - 1 - VSBG 6/2018
Titel: Dienstleistungen insbesondere nach § 40 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Postanschrift: Bahnhofsplatz 3
Postort: Kehl
Postleitzahl: 77694
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 893928.20 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
Referat VIII 1
z. Hd. Herrn Heinrich Beine o.V.i.A.
Hausanschrift:
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Postanschrift:
D 53094 Bonn
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.
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Quelle: OJS 2018/S 204-465747 (2018-10-19)