Ausschreibungsgegenstand sind Liefer- und Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg. Die WLAN-Hotspots im Land Brandenburg im Sinne dieses Beschaffungsvorgangs stellen einen Zugangspunkt dar, der es Bürgerinnen, Bürgern und Gästen des Landes Brandenburg ermöglichen soll, mit mobilen Endgeräten auf das Internet zuzugreifen. Hierzu muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen, komfortablen und schnellen Zugang zum Internet, ohne Nutzung vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind etwa 1 200 WLAN-Hotspots im Land Brandenburg, wobei gut 820 WLAN-Hotspots auf definierte touristische Orte entfallen, knapp 210 WLAN-Hotspots auf definierte Landesliegenschaften und weitere knapp 200 WLAN-Hotspots auf kommunale Liegenschaften oder kommunale Standorte, die von den Kommunen im Einzelnen in Zusammenarbeit mit dem ausgewählten Unternehmen definiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: 001/18 PS
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand sind Liefer- und Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg. Die WLAN-Hotspots im Land Brandenburg im Sinne dieses Beschaffungsvorgangs stellen einen Zugangspunkt dar, der es Bürgerinnen, Bürgern und Gästen des Landes Brandenburg ermöglichen soll, mit mobilen Endgeräten auf das Internet zuzugreifen. Hierzu muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen, komfortablen und schnellen Zugang zum Internet, ohne Nutzung vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind etwa 1 200 WLAN-Hotspots im Land Brandenburg, wobei gut 820 WLAN-Hotspots auf definierte touristische Orte entfallen, knapp 210 WLAN-Hotspots auf definierte Landesliegenschaften und weitere knapp 200 WLAN-Hotspots auf kommunale Liegenschaften oder kommunale Standorte, die von den Kommunen im Einzelnen in Zusammenarbeit mit dem ausgewählten Unternehmen definiert werden.
Ausschreibungsgegenstand sind Liefer- und Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg. Die WLAN-Hotspots im Land Brandenburg im Sinne dieses Beschaffungsvorgangs stellen einen Zugangspunkt dar, der es Bürgerinnen, Bürgern und Gästen des Landes Brandenburg ermöglichen soll, mit mobilen Endgeräten auf das Internet zuzugreifen. Hierzu muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die einen rechtskonformen, komfortablen und schnellen Zugang zum Internet, ohne Nutzung vorhandener, interner Netze, kostenfrei ermöglicht. Vorgesehen sind etwa 1 200 WLAN-Hotspots im Land Brandenburg, wobei gut 820 WLAN-Hotspots auf definierte touristische Orte entfallen, knapp 210 WLAN-Hotspots auf definierte Landesliegenschaften und weitere knapp 200 WLAN-Hotspots auf kommunale Liegenschaften oder kommunale Standorte, die von den Kommunen im Einzelnen in Zusammenarbeit mit dem ausgewählten Unternehmen definiert werden.
Im Rahmen der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern in der 2. Stufe des Verfahrens werden neben technischen Fragen der Umsetzung und des Betriebes auch Fragen der Vergütung und der Fälligkeit erörtert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 5 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg
Losnummer: Los 1 - nördliches Gebietslos
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) beabsichtigt, die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg zu verbessern. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des MWE gut 1 200 WLAN-Hotspots an georeferenzierten Standorten in Kommunen des Landes Brandenburg errichtet und betrieben werden. Für die Planung, die Lieferung, die Errichtung/Aufbau, die Implementierung und den Betrieb - einschließlich Übernahme Betriebskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzung - für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen mit dieser Ausschreibung seitens des Landes Brandenburg Telekommunikationsunternehmen vertraglich gebunden werden.
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) beabsichtigt, die Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg zu verbessern. Aus diesem Grund sollen im Auftrag des MWE gut 1 200 WLAN-Hotspots an georeferenzierten Standorten in Kommunen des Landes Brandenburg errichtet und betrieben werden. Für die Planung, die Lieferung, die Errichtung/Aufbau, die Implementierung und den Betrieb - einschließlich Übernahme Betriebskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzung - für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen mit dieser Ausschreibung seitens des Landes Brandenburg Telekommunikationsunternehmen vertraglich gebunden werden.
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Im nördlichen Gebietslos (Los 1) befinden sich etwa 630 WLAN-Hotspots für definierte touristische Orte, etwa 160 für definierte landeseigene Liegenschaften und etwa 110 WLAN-Hotspots für kommunale Standorte. Das nördliche Gebietslos (Los 1) umfasst WLAN-Hotspots in den Landkreisen und kreisfreien Städten Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, den nördlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald, Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Oder-Spree.
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Im nördlichen Gebietslos (Los 1) befinden sich etwa 630 WLAN-Hotspots für definierte touristische Orte, etwa 160 für definierte landeseigene Liegenschaften und etwa 110 WLAN-Hotspots für kommunale Standorte. Das nördliche Gebietslos (Los 1) umfasst WLAN-Hotspots in den Landkreisen und kreisfreien Städten Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, den nördlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald, Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Oder-Spree.
Folgende Leistungen sind für jeden WLAN-Hotspot zu erbringen:
Standortklärung und hierfür notwendigen Planungsleistungen,
Hardware (Router inklusive Access-Point),
Anschluss an Internetanschlussleitung,
Service Set Identifier (SSID),
Loseinheitliche Landing-Page,
Zugangssicherung,
Jugendschutzfilter,
Anlieferung, Verteilung der Komponenten, Aufbau am gewählten Standort unter Beistellung der Befestigungsmaterialien für den Aufbau, auch etwaig notwendiger Masten und einschließlich Entsorgung der Verpackungen,
Anschluss der Netzkomponenten an das Stromnetz und Internetanschlussleitung,
Verlegen aller Kabel (Kabelführung) Führung und Übergabe eines Abnahmeprotokolls einschließlich Aufzeichnung der Anschlussparameter, des Nachweises der Funktionsprüfung und der Performance-Daten (Übergabeformular),
Implementierung und Betrieb der WLAN-Hotspots unter Übernahme der laufenden Kosten für Strom und Internetzugang,
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten während der vertraglichen Betriebszeit,
Entsorgung der Hardware und Materialien nach Ablauf der Betriebszeit.
Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen. Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort damit verbinden kann, sofern er/sie die Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet werden. Ein Jugendschutzfilter ist vorzusehen. Jeder Standort muss mit einem separaten Zugang zum Internet (Internetleitung) ausgestattet werden. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen daher zur Realisierung der WLAN-Hotspots neben der Routing- und Access-Point-Hardware auch eine Anbindung der Standorte durch eine separate Internetleitung, sofern notwendig.
Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen. Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort damit verbinden kann, sofern er/sie die Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet werden. Ein Jugendschutzfilter ist vorzusehen. Jeder Standort muss mit einem separaten Zugang zum Internet (Internetleitung) ausgestattet werden. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen daher zur Realisierung der WLAN-Hotspots neben der Routing- und Access-Point-Hardware auch eine Anbindung der Standorte durch eine separate Internetleitung, sofern notwendig.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 500 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Etwaige Vertragsverlängerungen werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern in der 2. Stufe des Verfahrens werden neben technischen Fragen der Umsetzung und des Betriebes auch Fragen der Vergütung und der Fälligkeit erörtert.
Losnummer: Los 2 - südliches Gebietslos
Kurze Beschreibung:
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Das südliche Gebietslos (Los 2) umfasst WLAN-Hotspotstandorte in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, im südlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Stadt Cottbus.
Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen hat die Vergabestelle ein nördliches und ein südliches Gebietslos vorgesehen. Das südliche Gebietslos (Los 2) umfasst WLAN-Hotspotstandorte in den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, im südlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Stadt Cottbus.
Standortklärung und hierfür notwendigen Planungsleistungen.
Hardware (Router inklusive Access-Point).
Anschluss an Internetanschlussleitung.
Service Set Identifier (SSID).
Loseinheitliche Landing-Page.
Zugangssicherung.
Jugendschutzfilter.
Anlieferung, Verteilung der Komponenten, Aufbau am gewählten Standort unter Beistellung der Befestigungsmaterialien für den Aufbau, auch etwaig notwendiger Masten und einschließlich Entsorgung der Verpackungen.
Anschluss der Netzkomponenten an das Stromnetz und Internetanschlussleitung.
Verlegen aller Kabel (Kabelführung).
Führung und Übergabe eines Abnahmeprotokolls einschließlich Aufzeichnung der Anschlussparameter, des Nachweises der Funktionsprüfung und der Performance-Daten (Übergabeformular).
Implementierung und Betrieb der WLAN-Hotspots unter Übernahme der lau-fenden Kosten für Strom und Internetzugang.
Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten während der vertraglichen Betriebszeit.
Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen. Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort damit verbinden kann, sofern er/sie die Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet werden. Jeder Standort muss mit einem separaten Zugang zum Internet (Internetleitung) ausgestattet werden.
Der Zugangspunkt besteht technisch aus einem WLAN-Router und einem Funkmodul (Access-Point). Der WLAN-Access-Point spannt ein Funknetz auf und erhält einen Funknetzwerkname (SSID) zugewiesen. Eine Verbindung zum Funknetz muss mit einer Vielzahl an Geräten gleichzeitig möglich sein (Smartphone, Tablet, Notebook etc.). Eine Kommunikation zwischen den Teilnehmern/Geräten ist aus Sicherheitsgründen nicht gewünscht. Die WLAN-Hotspots müssen rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein und müssen ohne Nutzungsentgelte, Anmeldung und Registrierung auskommen. Eine freie bzw. kostenlose Nutzung bedeutet, dass jede/r sich sofort damit verbinden kann, sofern er/sie die Nutzungs-/Datenschutzbedingungen durch einen einfachen Klick akzeptiert. Die Nutzung muss 24 h an sieben Tagen der Woche möglich und selbstverständlich anonym sein. Es dürfen von den Benutzerinnen und Benutzern keine personenbezogenen Daten erfasst oder ausgewertet werden. Jeder Standort muss mit einem separaten Zugang zum Internet (Internetleitung) ausgestattet werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Etwaige Verlängerungsoptionen werden Gegenstand der Verhandlungen sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg,
Heinrich-Mann-Allee 107,
14473 Potsdam.
Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
14473; Potsdam.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
Ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
Ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
Ggf. (soweit beabsichtigt) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt;
Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bewerbers, dass dieses Aussage nach wie vor zutrifft;
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) vorliegen;
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren im Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren im Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR.
Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 1 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 1 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung (Mindeststandards) ferner den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit den oben benannten Deckungssummen. Sofern die Versicherungssummen derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung (Mindeststandards) ferner den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit den oben benannten Deckungssummen. Sofern die Versicherungssummen derzeit niedriger sind, ist jedenfalls eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Information und Dokumente:
— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier im Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier im Grundsatz vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, entweder eigener oder Betrieb für Dritte), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu…
… abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen drei Kalenderjahren die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots, Eigenbetrieb und Betrieb für Dritte). Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als drei Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen;
… Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots für Dritte). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte, die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von öffentlichen WLAN-Hotspots für Dritte). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Nachweis insgesamt, also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer, nachgewiesen werden.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Falle des Zuschlages wird der Auftraggeber verpflichtet sein, die Regelungen des 3. Teils des Brandenburgischen Vergabegesetzes (Teil 3: Mindestentgelt).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten (Errichtung und Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots, eigener oder Betrieb für Dritte) in den vergangenen drei Jahren (0-1 Projekt: 0 Punkte; 2-3 Projekte: 10 Punkte; 4-5 Projekte: 20 Punkte; 6-7 Projekte: 30 Punkte),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten (Errichtung und Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots, eigener oder Betrieb für Dritte) in den vergangenen drei Jahren (0-1 Projekt: 0 Punkte; 2-3 Projekte: 10 Punkte; 4-5 Projekte: 20 Punkte; 6-7 Projekte: 30 Punkte),
— Erfahrungen mit öffentlich iniziierten, entgeltfreien WLAN-Hotspots für Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen drei Jahren (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 Projekte: 30 Punkte; 3-4 Projekte: 40 Punkte; ab 5 Projekten: 50 Punkte),
— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung bei Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung bei Telekommunikationsinfrastrukturmaßnahmen (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4 Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen.
Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) bis zu vier geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-04-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu vier von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich aber vor, auch nur drei Bieter zu Verhandlungen bzw. Angebotsabgabe aufzufordern. Rückfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu stellen. Anfragen nach dem 5.3.2018 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst schriftlich per E-Mail an die o.g. Kontaktadressen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu vier von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Die Vergabestelle behält sich aber vor, auch nur drei Bieter zu Verhandlungen bzw. Angebotsabgabe aufzufordern. Rückfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu stellen. Anfragen nach dem 5.3.2018 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst schriftlich per E-Mail an die o.g. Kontaktadressen.
Der Teilnahmeantrag ist formlos im Original und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten einzureichen, dies an die o.g. Kontaktstelle mit dem folgenden Text versehen:
„Teilnahmeantrag Ausschreibung WLAN-Hotspots".
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen nichts anderes ergibt, auch in Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Formblätter und weitere Unterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb und die Bewerbung gibt es nicht. Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Die Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Angebotsunterlage und Teil E. Preisblatt) für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren werden erst den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens werden die vorzustellenden technischen Umsetzungskonzepte und Vertragsverhandlungen zum Betrieb der WLAN-Hotspots sein. Zuschlagskriterien neben dem Preis pro WLAN-Hotspot werden die Qualität des Umsetzungskonzeptes und die ausgehandelten vertraglichen Regelungen sein.
Die Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Angebotsunterlage und Teil E. Preisblatt) für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren werden erst den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens werden die vorzustellenden technischen Umsetzungskonzepte und Vertragsverhandlungen zum Betrieb der WLAN-Hotspots sein. Zuschlagskriterien neben dem Preis pro WLAN-Hotspot werden die Qualität des Umsetzungskonzeptes und die ausgehandelten vertraglichen Regelungen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHMDYA3.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 035-076550 (2018-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg.
Gesamtwert des Auftrags: 3 443 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 057-132100
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 035-076550
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Das Los 1 (nördliches Gebietslos) umfasst 736 WLAN-Hotspot-Standorte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Dienstleistungen zu Planung, Lieferung, Aufbau (Implementierung) und Betrieb von WLAN-Hotspots im Land Brandenburg.
Losnummer: 1
Zusätzliche Informationen: Das Los 1 (nördliches Gebietslos) umfasst 736 WLAN-Hotspot-Standorte.
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen: Das Los 2 (südliches Gebietslos) umfasst 198 WLAN-Hotspot-Standorte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-11 📅
Name: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1723737050📞
E-Mail: lutz.greif@vodafone.com📧
Land: Düsseldorf
🏙️
Internetadresse: www.vodafone.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 605 440 EUR 💰
837 540 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Refert 23: Industrie, Digitalisierung
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de🌏