Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Breitbandversorgung

Landkreis Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahren einen Anbieter zu suchen, der die Breitbandversorgung der in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen 38 Schulen mit den dort genannten Mindestbandbreiten errichtet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: K-AK-WF-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahren einen Anbieter zu suchen, der die Breitbandversorgung der in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen 38 Schulen mit den dort genannten Mindestbandbreiten errichtet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Altenkirchen (Westerwald) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Altenkirchen
Postanschrift: Parkstr. 1
Postleitzahl: 57610
Postort: Mühlacker
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-altenkirchen.de 🌏
E-Mail: laura.tiefenthal@keis-ak.de 📧
Telefon: +49 2681813907 📞
Fax: +49 2681813904 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-AK-WF-2018-0002 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-AK-WF-2018-0002 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-31 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 064-142550
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis beabsichtigt, im Rahmen dieses Konzessionsvergabeverfahrens einen Anbieter zu suchen, der die Breitbandversorgung der im Anhang näher bezeichneten Schulen mit den dort genannten Mindestbandbreiten errichtet. Dazu soll ein Kooperationsvertrag mit einer Laufzeit von 7 Jahren mit einem geeigneten Anbieter abgeschlossen werden. Der Landkreis Altenkirchen ist bereit, dem ausgewählten Anbieter bei Bedarf einen Investitionskostenzuschuss nach der NGA-Rahmenrichtlinie bzw. der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zu gewähren.
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Der Abschluss eines Dienstvertrages mit den Schulträgern ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Ausbau umfasst den Anschluss und die Versorgung von 38 Schulen im Kreisgebiet gemäß Vergabeunterlagen. Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst beispielhaft die Erschließung der Schulgebäude mit einem Glasfaseranschluss und die Anbindung an ein Backbonenetz. Es soll pro Schule immer nur ein Gebäude angeschlossen werden, die Verkabelung auf dem Schulgelände bzw. die Verteilung ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
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Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten, betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen, werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 in der Veröffentlichung genannten Angebotsfrist, die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
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Weitere Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Altenkirchen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung;
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges;
3. Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach
a) über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und;
b) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
6. Darstellung der ausreichenden Finanzkraft und der ausreichenden Bonität des Bewerbes durch die Vorlage geeigneter Nachweise z. B. Wirtschaftsauskunft, Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2014-2016) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von Endkundendiensten. Insbesondere ist die Versorgung von mindestens 15 000 Endkunden mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen;
8. Erklärung über Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität, einschließlich der Angabe von Vorleistungspreisen). Angabe von Preisen für diese Vorleistungsprodukte. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitsream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physischen entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang ermöglicht werden falls relevant;
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9. Erklärung, dass die unter 8. aufgeführten Vorleistungsprodukte bei der Inbetriebnahme des geförderten Netzes zur Verfügung stehen;
10. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahlen der Nutzer steigt;
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11. Vorlage eines Konzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung sowie eine detaillierte Darstellung der nach Ausbau erreichten Bandbreiten in dem beschriebenen Gebiet. Der Ausbau muss bis Ende 2019 abgeschlossen sein (Mindestbedingung);
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12. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
(Mindestbedingungen).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Höhe des Zuschusses (Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke über einen Zeitraum von 7 Jahren)
Gewichtung der Kosten: 100,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Laura Tiefenthal
Internetadresse: www.kreis-altenkirchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-AK-WF-2018-0002 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVGV) die für die europaweite Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner nach Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.3.2013 und als Verhandlungsverfahren i.S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen werden können. Weitere Angaben zum Verfahrensablauf finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 064-142550 (2018-03-28)