1) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 NR. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4.Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt (§ 6 SektVO). Hinweis: Die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung;