Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 39106
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY3N0/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle – Sonja van der Ploeg
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY3N0🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DiGeN-Portal Entwicklung
2018-11-09-SYS-PLO
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung des Portals für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN-Portal)”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen. Gesucht wird in diesem Verhandlungsverfahren ein Dienstleister für die Entwicklung des Portals für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN-Portal). Durch gesonderten Vertrag beauftragt wird der zentrale Betreiber (Betreiber zentrale Komponenten) – neben der Entwicklung des DiGeN-Portals werden folgende Leistungen in weiteren Ausschreibungen ausgeschrieben:
— Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten (s. Bekanntmachung (Auftragsbekanntmachung erfolgte unter ABl. EU 2018/S 204-465537),
— Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell, Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der AOK; Umsetzung der User Journeys,
— Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb von dezentralen Systemen/Komponenten,
— Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
Durch diese Ausschreibung soll ein neues, technisch eigenständiges Versicherten-Portal geschaffen werden, welches dem Versicherten ermöglicht, insbesondere auf beschriebenen Kernanwendungen über ein Frontend zugreifen zu können und die dahinterstehenden Daten zu verwalten. Neben den Kernanwendungen soll auch die Verwaltung von Krankenkassen-Daten möglich sein, und wesentliche Teile der User Journeys abgebildet werden. Das DiGeN-Portal muss sich in die bereits bestehende AOK-Portallandschaft hinsichtlich Erreichbarkeit, Darstellung und Bedienbarkeit einfügen. Die AOK-Gemeinschaft strebt zukünftig eine one-stop-Strategie mit ihrem Portalangebot an. Das DiGeN-Portal bezieht, u. a. Content über Schnittstellen aus den bestehenden AOK-Portalen; es ist zu beachten, dass der Content in unterschiedlichen regionalen Ausprägungen existiert und über verschieden Wege bereitgestellt werden kann. Die Webapplikation muss so entwickelt werden, dass idealerweise die Anwender sowohl über ein Webportal als auch über mobile Apps die Funktionalität nutzen können. Um eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Vernetzung über DiGeN zu ermöglichen, ist die Einsicht und Verwaltung der Gesundheits- und Krankheitsinformationen des Versicherten auch seitens der Leistungserbringer (LE) maßgebend. Dieser Zugriff soll hauptsächlich aus deren Primärsystemen heraus erfolgen. Mit einem Portal für Leistungserbringer (LE-Portal) soll für diese eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, an DiGeN teilzunehmen, auch wenn die vom LE verwendete Software keine Schnittstelle zur Integration der DiGeN-Anwendungen anbietet, hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Webanwendung zu entwickeln, auf die der LE über eine Plug-in-Lösung in seinem Informationssystem, eine mit Login erreichbare Webseite oder eine mobile App zugreifen kann. Zukünftig, wenn die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sollen die Welten des digitalen Gesundheitsnetzwerks und die AOK-Portalwelten technisch stärker verbunden werden, deshalb muss der Auftragnehmer seine Architektur mit den Auftraggeberinnen vertreten durch den AOK-Bundesverband abstimmen. Vorgaben der Auftraggeberinnen zu Design, Usability etc. sind einzuhalten. Für die Umsetzung des DiGeN-Portals wird von Seiten der Auftraggeber keine Technologie vorgegeben. Durch die Auftraggeberinnen können die Lizenzen für die Nutzung von SAP Hybris Commerce als auch SAP Hybris Marketing dem Auftragnehmer zur Entwicklung beigestellt werden, sofern der Auftragnehmer dies als technische Basis nutzen möchte. Der Auftragnehmer kann im Rahmen seines Angebots auch mit einer kompatiblen, gleichwertigen oder besseren Alternative ohne Zusatzkosten für die AOK ein Angebot einreichen. Für die Umsetzung von mobilen Apps sollte die gleiche technische Basis zur Implementierung der Webapplikationen genutzt werden um doppelte Aufwände zu vermeiden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es sind mindestens 3 Referenzen über Projekte anzugeben, bei denen Portale nach Anforderungen entwickelt wurden, die mit den Anforderungen der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind mindestens 3 Referenzen über Projekte anzugeben, bei denen Portale nach Anforderungen entwickelt wurden, die mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung für die Entwicklung des DiGeN-Portals vergleichbar sind. Die Entwicklungsprojekte müssen jeweils erfolgreich produktiv gesetzt worden sein und auch heute noch produktiv genutzt werden.
(1) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das im Gesundheitswesen umgesetzt wurde, erhält der Anbieter zusätzliche Punkte in der Bewertung;
(2) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das mit mehr als 1 000 000 Transaktionen pro Monat umgesetzt wurde, erhält der Anbieter zusätzliche Punkte in der Bewertung;
(3) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das nach der agilen Methode SCRUM (Nach den Maßgaben der SCRUM Alliance(R) oder vergleichbar) durchgeführt wurde, erhält der Anbieter zusätzlich Punkte in der Bewertung;
(4) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das vom Umsatz größer als 500 000 EUR war, erhält der Anbieter zusätzliche Punkte in der Bewertung;
(5) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das nachweislich den Themenbereich elektronische Gesundheits- oder Patientenakte zum Schwerpunkt hatte, erhält der Anbieter zusätzliche Punkte in der Bewertung;
(6) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, bei dem der Anbieter bereits ein nachgewiesenes Zertifizierungsverfahren durchlaufen hat (Beispiele wären eine Zertifizierung durch Landesdatenschutzbehörden oder durch das BSI oder eine Medizinprodukte-Zertifizierung), erhält der Anbieter zusätzliche Punkte in der Bewertung.
Die jeweiligen zu erzielenden Punkte und deren Gewichtung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D und Teil III undIVAbschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D und Teil III undIVAbschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt B: – Erklärung zurBetriebshaftpflichtversicherung;
(2) Ergänzend zur Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt B: – Erklärung zurBetriebshaftpflichtversicherung;
(2) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt B: – Erklärung zum Umsatz.
“Der Bieter kann mit den zurückliegenden 3 Jahresabschlüssen in Summe einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Verfügbarkeit der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Verfügbarkeit der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Beleg wird die Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, nach näherer Maßgabe des Formblatts in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe u. a. des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, gefordert.
Zur weiteren Funktion der vorgelegten Referenzen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs s. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 3 Referenzen über Projekte anzugeben, bei denen Portale nach Anforderungen entwickelt wurden, die mit den Anforderungen der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 3 Referenzen über Projekte anzugeben, bei denen Portale nach Anforderungen entwickelt wurden, die mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung für die Entwicklung des DiGeN-Portals vergleichbar sind. Die Entwicklungsprojekte müssen jeweils erfolgreich produktiv gesetzt worden sein und auch heute noch produktiv genutzt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung an.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 5)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-18
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
“1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösungwww.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
4) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
5) Begründung zur Vertragslaufzeit:
Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus, dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
6) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)Punkt 1) (Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
7) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY3N0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […]“
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Quelle: OJS 2018/S 218-499608 (2018-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Postanschrift: Bürgermeister – Smidt – Straße 95
Name: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DiGeN-Portal Entwicklung_1. Verhandlungsrunde
2018-11-09-SYS-PLO
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung des Portals für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN-Portal).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen. Gesucht wird in diesem Verhandlungsverfahren ein Dienstleister für die Entwicklung des Portals für das digitale „Gesundheitsnetzwerk“ der AOK (DiGeN-Portal). Durch gesonderten Vertrag beauftragt wird der zentrale Betreiber (Betreiber zentrale Komponenten) – neben der Entwicklung des DiGeN-Portals werden folgende Leistungen in weiteren Ausschreibungen ausgeschrieben:
— Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten (s. Bekanntmachung (Auftragsbekanntmachung erfolgte unter ABl. EU 2018/S 204-465537),
— Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell, Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der AOK; Umsetzung der User Journeys,
— Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb von dezentralen Systemen/Komponenten,
— Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
Durch diese Ausschreibung soll ein neues, technisch eigenständiges Versicherten-Portal geschaffen werden, welches dem Versicherten ermöglicht, insbesondere auf beschriebenen Kernanwendungen über ein Frontend zugreifen zu können und die dahinterstehenden Daten zu verwalten. Neben den Kernanwendungen soll auch die Verwaltung von Krankenkassen-Daten möglich sein, und wesentliche Teile der User Journeys abgebildet werden. Das DiGeN-Portal muss sich in die bereits bestehende AOK-Portallandschaft hinsichtlich Erreichbarkeit, Darstellung und Bedienbarkeit einfügen. Die AOK-Gemeinschaft strebt zukünftig eine one-stop-Strategie mit ihrem Portalangebot an. Das DiGeN-Portal bezieht, u. a. Content über Schnittstellen aus den bestehenden AOK-Portalen; es ist zu beachten, dass der Content in unterschiedlichen regionalen Ausprägungen existiert und über verschieden Wege bereitgestellt werden kann. Die Webapplikation muss so entwickelt werden, dass idealerweise die Anwender sowohl über ein Webportal als auch über mobile Apps die Funktionalität nutzen können. Um eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Vernetzung über DiGeN zu ermöglichen, ist die Einsicht und Verwaltung der Gesundheits- und Krankheitsinformationen des Versicherten auch seitens der Leistungserbringer (LE) maßgebend. Dieser Zugriff soll hauptsächlich aus deren Primärsystemen heraus erfolgen. Mit einem Portal für Leistungserbringer (LE-Portal) soll für diese eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, an DiGeN teilzunehmen, auch wenn die vom LE verwendete Software keine Schnittstelle zur Integration der DiGeN-Anwendungen anbietet, hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Webanwendung zu entwickeln, auf die der LE über eine Plug-in-Lösung in seinem Informationssystem, eine mit Login erreichbare Webseite oder eine mobile App zugreifen kann. Zukünftig, wenn die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sollen die Welten des digitalen Gesundheitsnetzwerks und die AOK-Portalwelten technisch stärker verbunden werden, deshalb muss der Auftragnehmer seine Architektur mit den Auftraggeberinnen vertreten durch den AOK-Bundesverband abstimmen. Vorgaben der Auftraggeberinnen zu Design, Usability etc. sind einzuhalten. Für die Umsetzung des DiGeN-Portals wird von Seiten der Auftraggeber keine Technologie vorgegeben. Durch die Auftraggeberinnen können die Lizenzen für die Nutzung von SAP Hybris Commerce als auch SAP Hybris Marketing dem Auftragnehmer zur Entwicklung beigestellt werden, sofern der Auftragnehmer dies als technische Basis nutzen möchte. Der Auftragnehmer kann im Rahmen seines Angebots auch mit einer kompatiblen, gleichwertigen oder besseren Alternative ohne Zusatzkosten für die AOK ein Angebot einreichen. Für die Umsetzung von mobilen Apps sollte die gleiche technische Basis zur Implementierung der Webapplikationen genutzt werden um doppelte Aufwände zu vermeiden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 218-499608
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ernst & Young GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2. Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
3. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösungwww.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
4. Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
5. Begründung zur Vertragslaufzeit:
Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus, dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
6. Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)Punkt 1) (Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
7. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRDDF.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1. Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
2. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
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Quelle: OJS 2021/S 091-236461 (2021-05-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Baden - Württemberg
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung...”
Beschreibung der Beschaffung
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen. Gesucht wird in diesem Verhandlungsverfahren ein Dienstleister für die Entwicklung des Portals für das digitale GESUNDHEITSNETZWERK der AOK (DiGeN-Portal). Durch gesonderten Vertrag beauftragt wird der zentrale Betreiber (Betreiber zentrale Komponenten) - neben der Entwicklung des DiGeN-Portals werden folgende Leistungen in weiteren Ausschreibungen ausgeschrieben:
- Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten (s. Bekanntmachung (Auftragsbekanntmachung erfolgte unter ABl. EU 2018/S 204-465537),
- Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell, Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der AOK; Umsetzung der User Journeys.
- Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb von dezentralen Systemen/Komponenten
- Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
Durch diese Ausschreibung soll ein neues, technisch eigenständiges Versicherten-Portal geschaffen werden, welches dem Versicherten ermöglicht, insbesondere auf beschriebenen Kernanwendungen über ein Frontend zugreifen zu können und die dahinterstehenden Daten zu verwalten. Neben den Kernanwendungen soll auch die Verwaltung von Krankenkassen-Daten möglich sein, und wesentliche Teile der User Journeys abgebildet werden. Das DiGeN-Portal muss sich in die bereits bestehende AOK-Portallandschaft hinsichtlich Erreichbarkeit, Darstellung und Bedienbarkeit einfügen. Die AOK-Gemeinschaft strebt zukünftig eine one-stop-Strategie mit ihrem Portalangebot an. Das DiGeN-Portal bezieht, u.a. Content über Schnittstellen aus den bestehenden AOK-Portalen; es ist zu beachten, dass der Content in unterschiedlichen regionalen Ausprägungen existiert und über verschieden Wege bereitgestellt werden kann. Die Webapplikation muss so entwickelt werden, dass idealerweise die Anwender sowohl über ein Webportal als auch über mobile Apps die Funktionalität nutzen können. Um eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Vernetzung über DiGeN zu ermöglichen, ist die Einsicht und Verwaltung der Gesundheits- und Krankheitsinformationen des Versicherten auch seitens der Leistungserbringer (LE) maßgebend. Dieser Zugriff soll hauptsächlich aus deren Primärsystemen heraus erfolgen. Mit einem Portal für Leistungserbringer (LE-Portal) soll für diese eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, an DiGeN teilzunehmen, auch wenn die vom LE verwendete Software keine Schnittstelle zur Integration der DiGeN-Anwendungen anbietet, hierfür ist durch den Auftragnehmer eine Webanwendung zu entwickeln, auf die der LE über eine Plug-in-Lösung in seinem Informationssystem, eine mit Login erreichbare Webseite oder eine mobile App zugreifen kann. Zukünftig, wenn die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sollen die Welten des digitalen Gesundheitsnetzwerks und die AOK-Portalwelten technisch stärker verbunden werden, deshalb muss der Auftragnehmer seine Architektur mit den Auftraggeberinnen vertreten durch den AOK-Bundesverband abstimmen. Vorgaben der Auftraggeberinnen zu Design, Usability etc. sind einzuhalten. Für die Umsetzung des DiGeN-Portals wird von Seiten der Auftraggeber keine Technologie vorgegeben. Durch die Auftraggeberinnen können die Lizenzen für die Nutzung von SAP Hybris Commerce als auch SAP Hybris Marketing dem Auftragnehmer zur Entwicklung beigestellt werden, sofern der Auftragnehmer dies als technische Basis nutzen möchte. Der Auftragnehmer kann im Rahmen seines Angebots auch mit einer kompatiblen, gleichwertigen oder besseren Alternative ohne Zusatzkosten für die AOK ein Angebot einreichen. Für die Umsetzung von mobilen Apps sollte die gleiche technische Basis zur Implementierung der Webapplikationen genutzt werden um doppelte Aufwände zu vermeiden.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen: Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 5)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 091-236461
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2018-11-09-SYS-PLO
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösungwww.dtvp.de die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
4) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
5) Begründung zur Vertragslaufzeit:
Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus, dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
6) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)Punkt 1) (Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
7) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRDDF
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
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Quelle: OJS 2022/S 109-309126 (2022-06-03)