Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1) Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate;
2) Bilanzen oder Bilanzauszüge über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
4) Eine Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
5) Eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsatz), in der jeweils der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben ist, sowie jene Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, erwirtschaftet worden sind;
6) Nachweis einer Betriebshaft-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
– für Sachschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis,
– für Personenschäden bis zu 3 000 000 EUR je Schadensereignis,
– für Vermögensschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis.
7) Die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber vom für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ggf. gesondert verlangen, dass Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen bestätigt werden. Das gilt auch für Erklärungen anderer Unternehmen, die der Bieter in seinem Angebot benannt hat.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.